ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/759/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Bzgl. des Glasfasernetzausbaus im GE Hochbrück und Dirnismaning hat sich der Stadtrat zuletzt am 21.11.2019 befasst (sh. nachfolgenden Text).

 

21.11.2019   63. Sitzung des Stadtrates

I. Sachvortrag:

 

In der Stadtratssitzung vom 21.02.2019 wurde der Stadtrat darüber informiert, dass seit dem 15. November 2018 Kommunen den geförderten Glasfaseranschluss für ihre Gewerbe- und Industriegebiete beantragen können. Besonderheit hierbei ist, dass die Aufgreifschwelle, welche über die Förderfähigkeit entscheidet, nicht mehr auf eine Datenübertragungsrate von 30 Mbit/s, wie in vergangenen Förderaufrufen, limitiert ist.

Um das genaue Maß der Investitionen in das Breitbandnetz abschätzen zu können, hat der Stadtrat beschlossen, in ein Markterkundungsverfahren nach den Vorgaben der Bundesförderrichtlinie zum Breitbandausbau einzusteigen und in einer Kurzstudie die Ausbaukosten, Förder- und Eigenanteile zur Erschließung der Gewerbegebiete mit Breitbandanschlüssen zu ermitteln.

Nach Auswertung des Markterkundungsverfahrens zeigt sich, dass ein Großteil der Gewerbegebiete (Hochbrück/Dirnismaning) bereits mit hohen Geschwindigkeiten versorgt werden, direkte Glasfaseranschlüsse sind jedoch kaum zu verzeichnen.

Es verbleibt eine Anzahl von ca. 200 Adressen, die förderfähig wären.

Die Kosten für die Stadt Garching für den gesamten Ausbau errechnen sich aus der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke, die der Netzbetreiber im Zuge der Ausschreibung vorlegt. Diese ist definiert als die Differenz zwischen den Investitionskosten und den Einnahmen über einen Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.

Die Wirtschaftlichkeitslücke wird über das Bundesförderprogramm und zusätzlich in Form einer Kofinanzierung über die Bayerische Breitbandkofinanzierungsrichtlinie gefördert.

Als Gesamtkosten wurden ca. 2,7 Millionen Euro ermittelt. Die Wirtschaftlichkeitslücke beträgt hierbei ca. 2-2,2 Mio. €. Hierfür bestünde eine Fördermöglickeit in Höhe von 50 % über den Bund und 10% über das Land, so dass Garching einen Eigenanteil in Höhe 40 % mit ca. 800.000-900.000 € aufbringen müsste. Der Betrag wäre in den Jahren 2021/2022 aufzubringen.

Die Einreichungsfrist für die Fördermittelanträge nach diesem Programm endet am 31.12.2019 und es gilt das Windhundprinzip.

Aus Sicht der Verwaltung sollte in den Breitbandausbau der Gewerbegebiet, unter der Prämisse der positiven Förderzusage, investiert werden und der Antrag auf Förderung gestellt werden, um den Bedürfnissen der Gewerbetreibenden gerecht zu werden.

Die Stadt Garching ist weder durch Antragstellung noch durch den Einstieg in das weitere Ausschreibungsverfahren verpflichtet, den Ausbau tatsächlich durchzuführen.

 

II. BESCHLUSS:

Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag für den Breitbandausbau in den Gewerbegebieten zu stellen und, eine Bewilligung vorausgesetzt, in das Ausschreibungsverfahren einzusteigen.

Die Haushaltsmittel in Höhe von ca. 900.000 € sollen im Haushalt (jeweils zur Hälfte in 2021/2022) berücksichtigt werden.

 

Aktueller Sachstand:

Dieser Sachverhalt bzw. Beschluss hat sich –zumindest für das GE Hochbrück- inzwischen relativiert.

Die Deutsche Glasfaser beabsichtigt das Gewerbegebiet Hochbrück (Ausbaugebiet) sh. Anlage 1 „Ausbaugebiet“ in großen Teilen eine Glasfaserinfrastruktur in der Ausbauvariante Fibre to the Home (FttH), bestehend aus Glasfaserleitungen oder Leerrohrsystemen, die der Aufnahme von Glasfaserleitungen dienen, („Glasfasernetz“), auszubauen und zu nutzen.

Die Vodafone GmbH (Vodafone) soll die aktive Netzinfrastruktur des Glasfasernetzes errichten und betreiben. Vodafone soll zudem auch Vertragspartner der jeweiligen Endkunden werden.

 

Diese Ausbaumaßnahmen erfolgen o h n e Kostenbeteiligung der Stadt Garching.

 

Jedoch ist eine Vereinbarung zur Wegenutzung zwischen der Stadt Garching und Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH sowie Deutsche Glasfaser Business GmbH abzuschließen. Der Vereinbarungsentwurf liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei.

 

Ziel des Vertrages ist es, das auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verliehene Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrswegen auszugestalten und dabei den Kooperationsgedanken zu unterstreichen.  Er ist ferner gerichtet auf eine zügige, abgestimmte und geordnete Abwicklung der erforderlichen (Bau-) Maßnahmen und des Verwaltungsverfahrens.

 

Die Gemeinde Eching hat bereits eine gleichlautende Vereinbarung  mit „Deutscher Glasfaser“ abgeschlossen.

 

 

Hinweis zum Stadtratsbeschluss vom 21.11.2019:

Es gibt den Beschluss und auch die beiden Förderbescheide hierzu. Diese erledigen sich nun um den Teil, der eigenwirtschaftlich durch die Vodafone ausgebaut wird. Alle anderen Teile  können, müssen aber nicht durch uns ausgebaut werden. So auch Dirnismaning.

Der Fördermittelgeber ist informiert, dass die Stadt Garching den adressgenauen Abgleich machen und dann eventuell die übrigen Teile ausschreiben wird.

Wobei die Vodafon das auch eigenwirtschaftlich machen würde, wenn wir die Interessenten bringen.

Deshalb werden wir alle, die nun nicht ausgebaut werden,  im Herbst diesen Jahres anschreiben.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag mit dem beigefügten Vereinbarungsentwurf zur Kenntnis und beschließt, der Vereinbarung zuzustimmen.

Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Vereinbarung abzuschließen.

 

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