ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/035/2020-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

In der Stadtratssitzung vom 22.07.2020 wurde dem Stadtrat seitens der Verwaltung und der beratenden S&F-Gruppe ein Verpflegungskonzept für die städtischen Kitas und Schulen vorgestellt.

 

Das Verpflegungskonzept wurde entsprechend den Anmerkungen aus dem Gremium inhaltlich sowie vergabe- und rechtskonform möglich überarbeitet.

Nachfolgend wird darauf im Einzelnen eingegangen. Des Weiteren werden Einblicke und Auskünfte in die (ab)geänderten Punkte des Verpflegungskonzeptes seitens der beratenden S&F-Gruppe gegeben.

 

Das Verpflegungskonzept soll die DGE-Vorgaben nicht unterschreiten.

 

Das Verpflegungskonzept wurde soweit vergabe- und rechtskonform an die DGE-Vorgaben angepasst. Beispielsweise ist nun vorgegeben, dass Rapsöl als Standard Öl genutzt wird.

 

 

Geforderter (Mindest-)Bio-Anteil an Bio-Produkten bzw. Bio-Fleisch

 

Es wird ein Mindestanteil an Bio-Produkten von 20 % der für die Leistungserbringung verwendeten Lebensmittel gefordert.

Aus biologischer Produktion müssen nun mind. 50 % der verwendeten Fleisch- und Fleischprodukte stammen.

In der Angebotswertung wird ein höherer Anteil an Bio-Anteil mit entsprechend mehr Punkten berücksichtigt. Wobei 20 % bzw. 50 % die Mindestanforderung darstellen und keine Zusatzpunkte in der Wertung ergeben.

 

Zu beachten ist; dass diese (Mehr-) Anforderungen an Bio-Anteil den bisher mtl. gezahlten Pauschalbetrag der Eltern für das Mittagessen in Höhe von 70,00 € nicht mehr decken.

Nach einer internen Berechnung muss die monatliche Essenspauschale bei der durch den Stadtrat angeregten Mindestforderung an Bio-Anteil auf 80,00 € mtl. (11 Monate) zum 01.09.2021 erhöht bzw. angepasst werden. Grund dafür ist, dass durch den erhöhten Bio-Anteil auch der einzelne Preis pro Essen sich erhöht. In der Folge ergibt sich eine satzungstechnische Änderung der Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kitas sowie der Mensagebühren zum 01.09.2021.
Die letztmalige Preisanpassung fand zum 01.09.2019 statt.

Die Anpassung innerhalb von 2 Jahren ist kritisch zu diskutieren, auch während der maximalen Laufzeit von 4 Jahren der Vergabe kann es seitens der Lieferanten zu einer Steigerung der Produktkosten kommen (vertraglich frühestens nach 2 Jahren), die je nach Höhe wieder auf die Elterngebühr umgelegt werden müssten. Die Veränderungen und Schwankungen der marktüblichen Lebensmittelpreise in den kommenden 4 Jahren sind grundsätzlich schwer prognostizierbar.
 

Es ist fraglich, ob sich alle Garchinger Eltern dessen Kinder die Mittagsverpflegung in den städt. Kitas bzw. Schulen (Grundschule West, Grundschule Hochbrück, Max- Mannheimer Mittelschule), eine Erhöhung der mtl. Essenspauschale leisten können.

Prozentual werden von 4 % der Garchinger Elternschaft in den städtischen Kitas und 12 % der Garchinger Elternschaft in den Schulen die Kosten für das Mittagessen durch das Landratsamt übernommen (allerdings nur, wenn bereits soziale Hilfen über das LRA bezogen werden).

 

Es ist nicht auszuschließen, dass bei einem hohen Bio-Anteil die Beteiligung an der Ausschreibung vor allem für kleine, mittelständische Caterer nicht wirtschaftlich und rentabel genug erscheint und sich der Bieterkreis dezimiert.

 

Erhöht sich der Bioanteil (über die verpflichtende Mindestmenge von 20 % bzw. 50% hinaus), hat der Bieter die Möglichkeit, sich von anderen Anbietern hervorzuheben und eine begünstigte Wertung zu erhalten.

 

 

Regionalität

 

Die städtische Vergabestelle nimmt zur geforderten Regionalität wie folgt Stellung:

Der Auftragswert der gesamten Ausschreibung verlangt eine EU-weite Ausschreibung nach dem Vergaberecht. Das Vergaberecht legt die Gewährleistung eines freien Wettbewerbs und den Grundsatz der Gleichbehandlung fest.

 

Darüber hinaus darf in der Leistungsbeschreibung nicht auf eine bestimmte Herkunft oder einen bestimmten Ursprung verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden.

Aus diesem Grund darf das Merkmal Regionalität in der Ausschreibung bzw. Leistungsbeschreibung nicht bepunktet bzw. bewertet werden. Eine Aufnahme würde gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Die Folgen wären eine Rüge der Vergabeunterlagen vor der Vergabekammer eines benachteiligten Bieters und ggf. anschließendes Nachprüfungsverfahren.

 

Ein gefordertes regionales Konzept in der Ausschreibung ist daher nicht vergabe- und rechtskonform.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

Der Stadtrat beschließt das vorgelegte Verpflegungskonzept.

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem vorliegenden Verpflegungskonzept eine Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Kita- und Schulverpflegung für die städtischen Kita-Einrichtungen und die Grundschule Hochbrück sowie für den Schulkomplex West ab dem Schuljahr 2021/2022 zu erstellen, und durchzuführen.

Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Vertragsunterzeichnung des jeweils wirtschaftlichsten Angebotes.

 

 

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Anlagen

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