ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/740/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Gemäß Art. 107 Abs. 1 und 2 ist der Jahresabschluss einer Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder einen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen.

 

Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie in den Vorjahren die SWMP PartGmbH aus Augsburg (vertreten durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2017/18 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ gegen ein Honorar von 4.700,00 € netto inkl. aller Nebenkosten (Fahrtkosten, Kosten für Berichte etc.) zzgl. der Umsatzsteuer zu beauftragen. Prof. Schwarzmann hat bereits die letzten Abschlussprüfungen durchgeführt.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung der Stadtwerke Garching b. München obliegt die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers dem Stadtrat.

 

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II. BESCHLUSS:

Zum Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching für die Geschäftsjahre 2017 und 2018 wird die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbH, Augsburg, (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) gewählt.

 

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