BESCHLUSSVORLAGE - 1-KUL/157/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Erweiterung bzw. Teilverlegung des Straßenfestes (Bürgerwoche) auf den Maibaumplatz und/oder Schleißheimer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.10.2020
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I. Sachvortrag:
Das Straßenfest im Rahmen der Bürgerwoche ist das jährliche Highlight für die Garchingerinnen und Garchinger. Die Nachfrage nach Standflächen für Garchinger Vereine sowie die Erweiterung des Angebotes durch kommerzielle Anbieter (auch zur Mitfinanzierung) ist dabei in den letzten Jahren ungebrochen hoch – nicht alle Platzwünsche der Standbetreiber konnten dabei berücksichtigt werden. Seit diesem Sommer hat sich nun aufgrund neuer Straßenraumgestaltung die nutzbare Fläche (für Buden/Marktstände) auf dem Bürgerplatz um ca. 30 % verringert. Bereits in den Vorjahren gab es eine Verringerung der Fläche auf dem Rathausplatz durch Brunnen und Möblierung. Mit dem Bau der Volkshochschule fällt eine weitere nicht unwesentliche bisher genutzte Fläche für das Straßenfest weg. Im Gegenzug steigt der Flächenbedarf durch die wachsende Bevölkerungszahl.
Um das Straßenfest in seinem jetzigen Umfang zu erhalten muss als Kompensation für die reduzierten Stellflächen über eine räumliche Erweiterung nachgedacht werden. Unabdingbar ist dabei ein zusammenhängender flächenmäßig konzentrierter Bereich, um den Charakter des Innenstadt-Festes zu wahren.
Nach ersten Untersuchungen hinsichtlich Platzangebots und grundsätzlicher Machbarkeit (ohne Berücksichtigung von Behinderung von Anwohner- und Durchgangsverkehr) kämen zwei Varianten der Erweiterung in Frage, alternativ eine Reduzierung der Fläche oder eine grundsätzliche Neuausrichtung:
a) Ausweitung auf die Schleißheimer Str. zwischen Neuwirt und Einmündung St.-Severin-Str.
b) Ausweitung auf den Maibaumplatz inkl. der Münchner Str. ab Schleißheimer Str. bis Bgm.-Hagn-Str.
c) Beibehaltung des Straßenfestes in der vorhandenen Ausdehnung mit reduziertem Angebot.
Die Erweiterung des Straßenfestes Richtung Niels-Bohr-Str., Telschowstr. oder Rathausplatz-Freisinger Landstr. wurde aufgrund verfügbaren Stellplatzes und zu vielen betroffenen Anwohnern verworfen.
Nachfolgend die verkehrsrechtliche Einschätzung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde zu einer möglichen Verlegung des Straßenfestes:
„Grundsätzlich sollten aus unserer Sicht mit so wenig wie möglich verkehrsrechtlichen Einschränkungen geplant werden. Somit sollte die Beibehaltung des Straßenfestes in der Fußgängerzone (auf der Fläche wie bisher) favorisiert werden (Beschlussvorlage Punkt c).
Eine Erweiterung des Straßenfestes auf den Maibaumplatz hätte womöglich die Vollsperrung der Münchner Straße für mehrere Tage zur Folge. (Beschlussvorlage Punkt b). Ohne Sperrung der Münchner Str. könnte es durch querende Besucher zu einem höheren Unfallrisiko kommen. Für die finale Entscheidung müsste vom Landratsamt München eine Stellungnahme eingeholt werden, da die örtliche Straßenbaulast beim Staatlichen Bauamt Freising liegt.
Gegen die Ausweitung des Straßenfestes auf die Schleißheimer Straße, zwischen Neuwirt und Einmündung St.-Severin-Straße, spricht der hohe Durchgangsverkehr nach Hochbrück. Außerdem könnte eine Vollsperrung der Schleißheimer Straße wie auch Sperrung der Münchner Straße den Unmut der Gewerbebetriebe und der Anwohner hervorrufen (analog zur Baustelle der Fernwärmeleitung). Eine Umleitung könnte über die Poststraße eingerichtet werden.“
