ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-PL/083/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit Beschluss vom 05.12.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss dem Stadtrat für den personalwirtschaftlichen Stellenplan als Anlage zum Haushaltsplan 2020 die Stellenmehrungen für das laufende Haushaltsjahr empfohlen. Der Stadtrat hat die beantragten Mehrungen mit dem Beschluss für die Haushaltssatzung 2020 genehmigt.

 

Ergänzend dazu werden im Rahmen des Nachtragshaushalts für 2020 folgende zwei weiteren Stellenmehrungen beantragt:

 

BEREICH 200 / GESCHÄFTSBEREICH II BAUEN & UMWELT

 

Planstelle 200 / 211 – Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz

Neuschaffung einer Planstelle in EG 9a in Vollzeit

 

Der Fachbereich Umwelt & Klimaschutz ist im Wesentlichen für die Tätigkeitsfelder

  • Klimaschutz & Projekte
  • Abfallwirtschaft
  • Grün- & Gewässerpflege, Grüngestaltung und –projekte

verantwortlich.

 

Gemäß Stellenplan steht dafür folgendes Personal zur Verfügung:

 

  • Planstelle 200 / 106 Fachbereichsleiter (m/w/d) Umwelt & Klimaschutz

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden

  • Planstelle 200 / 107 Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz

in Teilzeit mit 20 Wochenstunden (-> derzeit besetzt mit 15 Stunden)

Aufgabe: Grün- & Gewässerpflege, Grüngestaltung und –projekte

  • Planstelle 200 / 201 Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz

in Teilzeit mit 35 Wochenstunden (-> derzeit besetzt mit 22 Stunden)

Aufgabe: Abfallwirtschaft

  • Planstelle 200 / 207 Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz

in Teilzeit mit 35 Wochenstunden (-> derzeit besetzt mit 20 Stunden)

Aufgabe: Grün- & Gewässerpflege, Grüngestaltung und –projekte

  • Planstelle 200 / 210 Werkstudent (m/w/d) Klimaschutz

in Teilzeit mit 20 Wochenstunden (-> derzeit besetzt mit 0 Stunden)

befristet bis 31.12.2021

 

Für die Planstelleninhaberin 200 / 207 wurde befristet für die Dauer von 01.02.2019 bis 31.01.2021 eine Elternzeitvertretung (Forstingenieurin, Baumkontrolleurin) in Vollzeit eingestellt. Seit der Rückkehr der Planstelleninhaberin fängt diese die fehlenden Stunden bei den Planstellen 200 / 107
(5 Stunden) sowie 200 / 207 (15 Stunden) auf. Zudem wurden ihr Aufgaben des Fachbereichsleiters aus dem Bereich Grün- & Gewässerpflege, Grüngestaltung und –projekte zugewiesen. Dieser fängt dafür wiederrum die fehlenden Stunden bei der Abfallwirtschaft auf. Gleichzeitig sind beim Fachbereichsleiter notwendige Kapazitäten für den Bereich Klimaschutz & Projekte freigeworden.

 

Alle drei o.g. Stundenreduzierungen erfolgten aus persönlichen / familiären Gründen. Wann die betreffenden Mitarbeiter (m/w/d) ihre Arbeitszeit in welchem Umfang wieder erhöhen können, ist derzeit nicht absehbar. Der Fachbereich soll künftig auch (wieder) die Grünpflege für die Außenanlagen der städtischen Liegenschaften (vorwiegend Kindergärten und Schulen) übernehmen. Diese Tätigkeit ist bislang im Gebäudeunterhalt angesiedelt. Das fachliche Knowhow ist aber im Fachbereich Umwelt & Klimaschutz und hier soll die Grünpflege auch gebündelt werden. Durch die Zusammenlegung erwartet sich die Verwaltung insgesamt eine Zeit- und Kostenersparnis, z.B. bei den Ausschreibungen. Zudem ist der Gebäudeunterhalt im Moment ohnehin unterbesetzt bzw. arbeitstechnisch überlastet.

 

Dementsprechend wird zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Fachbereich Umwelt & Klimaschutz sowie zur Übernahme der Grünpflege für die Außenanlagen der städtischen Liegenschaften die Neuschaffung einer Stelle in Vollzeit vorgeschlagen.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:   61.230,00 €

 

Rechnet man die derzeit fehlenden Stunden bei den Planstellen 200 / 107, 200 / 201 und 200 / 207 gegen (-> 33 Stunden), dann beträgt die tatsächliche Mehrung derzeit 6 Stunden / Woche (=  9.426,00 €).

 

Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2020 nicht mehr relevant, da die Mitarbeiterin bereits im Haushalt für 2020 als Elternzeitvertretung für die Planstelleninhaberin 200 / 207 Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz eingeplant wurde.

Allerdings läuft deren Beschäftigungsverhältnis wie bereits erwähnt mit dem 31.01.2021 aus. Bei der Elternzeitvertretung handelt es sich um eine hochqualifizierte Mitarbeiterin, die ihre Aufgaben bislang stets zur vollsten Zufriedenheit der Stadt Garching erfüllt hat. Wenn sich das Gremium für die Neuschaffung der Stelle entscheidet, soll die Stelle dann auch mit der Elternzeitvertretung besetzt und nicht neu ausgeschrieben werden. Daher soll die Entscheidung bereits zum jetzigen Zeitpunkt herbeigeführt werden.

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 200 / 211, Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz in EG 9a TVöD, Vollzeit, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Nachtragshaushalt 2020.

 


 

 

BEREICH 300 / GESCHÄFTSBEREICH III FINANZVERWALTUNG

 

Planstelle 300 / 214Teamassistenz (m/w/d) Bildung & Soziales

Neuschaffung einer Planstelle in EG 8 in Teilzeit mit 30 Wochenstunden

 

Im Jahr 2016 wurden die sozialen Kompetenzen im Rathaus vom Kleinkinder- bis zum Seniorenalter im Fachbereich Bildung & Soziales gebündelt. Diese Maßnahme hat sich aus Sicht der Verwaltung unbedingt bewährt.

 

Gemäß Stellenplan steht dafür folgendes Personal zur Verfügung:

 

  • Planstelle 300 / 105 Fachbereichsleiter (m/w/d) Bildung & Soziales

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden

  • Planstelle 300 / 202 Sachbearbeiter (m/w/d) Kita‘s

in Teilzeit mit 30 Wochenstunden

  • Planstelle 300 / 208 Sachbearbeiter (m/w/d) Kita‘s

in Vollzeit

  • Planstelle 300 / 210 Sozialpädagoge (m/w/d) Soziales Bürgernetzwerk

in Vollzeit

  • Planstelle 300 / 211 Sachbearbeiter (m/w/d) Bildung & Soziales

in Vollzeit

 

In den vergangenen vier Jahren sind kontinuierlich neue Aufgaben hinzugekommen bzw. haben sich auch einzelne Aufgabenbereiche verdichtet. Beispielhaft können genannt werden

 

  • Die allgemeine Kita-Situation:

Insgesamt sind in den zurückliegenden Jahren mehrere neue Kinderbetreuungseinrichtungen in Garching entstanden, die entsprechend BayKiBiG durch die Stadt Garching gefördert werden (Bewilligung von Abschlagszahlungen und Endabrechnungen, Betriebskostenabrechnung) und gerade am Anfang einer intensiven Begleitung durch die Stadtverwaltung bedürfen (u.a. Koordination, interne Vermittlung, Trägerkontakte).

Die Trägervielfalt von 11 regional und überregional agierenden freien, gemeinnützigen und privaten Trägern bewirkt eine immense Komplexität und Fülle verschiedener Zuständigkeiten, Ansprechpartner, Prozesse, unterschiedlicher Standards (z.B. bei Betriebskostenabrechnungen) und Firmenphilosophien. Auf diese Situation muss sich die Verwaltung permanent einstellen, eine Verallgemeinerung und Vereinheitlichung ist häufig nicht gegeben und wenig zielführend. Insbesondere die mündliche und schriftliche Kommunikation mit den Trägern und den Leitungen vor Ort erfordert einen hohen Arbeitsaufwand. Zuzüglich kommt das zeitintensive Management der 7 städtischen Einrichtungen hinzu.

Mit der Eröffnung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen im Jahr 2020, u.a. Großtagespflege der Nachbarschaftshilfe, städt. Hort Kinderinsel nahmen die o.g. Aufgaben quantitativ und qualitativ weiter zu.


  • Prüfpflicht:

Der Gesetzgeber legt den Kommunen eine Prüfpflicht der ansässigen Einrichtungen von jährlich ca. 15% auf, um die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur kindbezogenen Förderung zu kontrollieren (vgl.§ 28 AV BayKiBiG). Die synchrone Aufgabenzuständigkeit des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, Kreisjugendamt München, wird zunehmend an die Kommune delegiert und in Berichtsform eingefordert. Es entsteht hier eine monatliche Mehrbelastung von durchschnittlich 16 Stunden für 2 Mitarbeiter (m/w/d).

 

  • Sachaufwandsträgerschaft Grund- und Mittelschulen:

Seit 2019 übernimmt der Fachbereich die Abrechnung der Mensagebühren für die Mittelschüler (m/w/d) sowie die Grundschüler (m/w/d) Schule West (jeweils gebundene Ganztagesklassen). Es ist davon auszugehen, dass hier auch noch die Gebührenabwicklung für die OGTS Hochbrück sowie die OGTS Mittelschule hinzukommen wird. Diese freiwillige Leistung ist neben der technisierten Umsetzung, der engen Kooperation mit den Schulen mit einem erhöhten Mehraufwand gerade in Fällen von Säumigkeit und Anträgen auf Kostenübernahme bei der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises verbunden. Durchschnittlich hat sich eine quantitative Erhöhung von 10 Stunden mtl. ergeben.

Seit Start des offenen Ganztagesbetriebes an der GS Hochbrück und der Ausweitung von offenen und gebundenen Ganztagesangeboten an der Mittelschule ist die engere Zusammenarbeit mit den beiden Rektorinnen sowie den beiden Jugendhilfeträgern signifikant gestiegen, u.a. Defizitförderung, Ausschreibung und Vergabe Catering, Raumplanung- und nutzung. Das Mensapersonal wird durch die Rektorinnen im betrieblichen Alltag koordiniert und geleitet, ist jedoch organisatorisch an den Fachbereich angebunden.

 

  • Großraumzulage:

Neben der außertariflich gewährten Arbeitsmarkzulage für das erzieherische Personal erhalten die frei gemeinnützigen Träger für ihre Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2020 auch eine sog. Großraumzulage. Diese wird von der Verwaltung jeweils mit den Quartalsabschlägen der kindbezogenen Förderung fällig. Personelle Veränderungen in den Einrichtungen machen eine jeweilige individuelle Überprüfung und sorgfältige Korrekturen in den Abschlägen sowie der Endabrechnung notwendig.

 

  • Vergabeleistungen:

Beginnend mit der Vergabe des Catering für die OGTS Hochbrück übernimmt die Verwaltung weitere Aufgaben in vollständiger Verantwortung, die bislang in den Einrichtungen vor Ort erledigt wurden. Beispiel: Zum Betreuungsjahr 2021/ 2022 soll die zentrale Vergabe des Caterings aller städtischen Kitas und der drei Grund- und Mittelschule erfolgen. Unabhängig einer externen Begleitung ist mit einer Personalbindung von ca. 8 Wochenstunden zu kalkulieren. Perspektivisch werden außerdem Ausschreibungs- und Vergabeleistungen, z.B. zur Trägerauswahl, die Verwaltung zusätzlich zu den operativen Aufgaben beschäftigen.

 

  • Soziale Fragen, Beratungsaufgaben und Gremienarbeit:

Der Sozialpädagoge Soziales Bürgernetzwerk ist in seiner Funktion und der Vernetzung sozialer Träger in Garching sowie als Gleichstellungsbeauftragter zunehmend stärker und zusätzlich mit Aufgaben betraut, die seitens politischer Entscheidungen vorgegeben und beauftragt werden. Beispiel: Einrichtung eines Jugendbeirates. Die hauptsächliche, intensive und zusätzliche Arbeit der Initiierung und Begleitung eines ehrenamtlichen Gremiums liegt bei der Verwaltung. Stark zugenommen haben auch die Schnittmengen / Anfragen zur Sozialverwaltung im Hause im Zuge der Betreuung und Beratung des Personenkreises, die Sozialhilfemaßnahmen und Leistungen beanspruchen.

 

  • Kooperation/ Auskunftspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden / Nordallianz Kommunen:

Die Zunahme der statistischen Analysen in allen Bereichen der kommunalen Zuständigkeiten sowie des sozialen Arbeitens (u.a. Bedarfe und Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Personalmeldungen, Aussagen zu Gemeinschaftseinrichtungen, Asyl, Senioren und Pflegebereich) führte in den vergangenen 3 Jahren zu einer deutlichen Arbeitsmehrung.

 

Im Ergebnis ist der Fachbereich Bildung & Soziales ist in den vergangenen 3 – 4 Jahren in seinen Aufgabenfeldern personell und organisatorisch gewachsen. Der Arbeitszuwachs spiegelt sich in der Überstundensituation des Fachbereichs wider. Als sinnvolle Unterstützung wird eine Teamassistenz (m/w/d) mit einzelnen sachbearbeitenden Tätigkeiten in Teilzeit mit 30 Wochenstunden beantragt.

 

Finanzielle Auswirkungen pro Jahr:   39.890,00

 

Diese Mittel werden im HHJahr 2020 nicht mehr eingeplant / gebunden. Jedoch bestünde im Fall der Zustimmung Rechts- und Planungssicherheit und die Stelle könnte dann dem Bedarf entsprechend zeitnah ausgeschrieben werden.

 

Beschlussantrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 300 / 214, Teamassistenz (m/w/d) Bildung & Soziales in EG 8 TVöD, Teilzeit 30 Wochenstunden, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Nachtragshaushalt 2020.

 

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Zustimmung im Haushalt folgende Änderungen für den Stellenplan und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen entsprechend im personalwirtschaftlichen Stellenplan für den Nachtragshaushalt 2020 zu berücksichtigen:

 

  1. Neuschaffung der Planstelle 200 / 211, Sachbearbeiter (m/w/d) Umweltschutz in EG 9a TVöD, Vollzeit
  2. Neuschaffung der Planstelle 300 / 214, Teamassistenz (m/w/d) Bildung & Soziales in EG 8 TVöD, Teilzeit 30 Wochenstunden

 

 

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