ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/164/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

 

I. Sachvortrag:

 

Im Zusammenhang mit BPl. 171 Kommunikationszone bedarf es hinsichtlich des Kreisverkehrs auf der St2350 als Einfahrt in die Kommunikationszone noch einer Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising als Träger der Straßenbaulast.

 

Vom Fachbereich Bauleitplanung wurde hierfür als Vorbereitung einer solchen Vereinbarung eine Vorentwurfsplanung des Kreisverkehrs mit begleitendem Radweg und Querungshilfe von einem Fachbüro beauftragt. Diese Vorplanung dient auch als Grundlage für den notwendigen Grunderwerb des Kreisverkehrs an der Westseite und für den Bebauungsplan.

 

Die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising liegt im Entwurf bei, dabei fallen Unterhaltskosten i.H.v. 304.000,- € als Einmalbetrag an. Der Ablösebetrag beinhaltet die kapitalisierten Kosten des Unterhalts inkl. Markierung, Beschilderung sowie eine Pauschale für Verwaltungskosten. Diese Kosten wurden (genauso wie Grunderwerb und Vorplanung Kreisverkehr) bereits im Rahmen des städtebaulichen Vertrages an die übrigen Beteiligten weitergegeben. Die Fälligkeit des Ablösebetrages entsteht mit Verkehrsfreigabe.

 

Die Verwaltung empfiehlt den Abschluss der Vereinbarung.

 

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.10.2020 hierzu einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Reduzieren

 

II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt der Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt Freising gem. Anlage 1 zuzustimmen. Bei der Planung sind Fahrradweganschlüsse zu und von der Kommunikationszone zu berücksichtigen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...