BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/165/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bürger für Garching zur autofreien Kommunikationszone.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.10.2020
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I. Sachvortrag:
Die Fraktion Bürger für Garching (BfG) legt mit Schreiben vom 24.09.2020 einen Antrag zur autofreien Kommunikationszone mit folgendem Wortlaut vor:
„Der Bebauungsplan Nr. 171 Kommunikationszone wird dahingehend überarbeitet, dass die Kommunikationszone autofrei geplant wird. Autofreies Wohnen in diesem Sinne bezeichnet die Schaffung eines Wohnangebots an Haushalte ohne (eigenes) Auto.“
Stellungnahme Verwaltung:
Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits in der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs zur Kommunikationszone (vom 30.04.2012) ein detaillierter Stellplatzsschlüssel für Kfz und Fahrräder unter „Teil C - Erschließung“ von der Ausloberin (Stadt Garching) definiert und hierzu im Wettbewerb eine Lösung von den Teilnehmern gefordert wurde.
In der Sitzung des Stadtrates am 24.01.2013 wurde der Siegerentwurf des Wettbewerbs vorgestellt, auch hier ist eine detaillierte Aufstellung der Stellplätze gem. Plankonzept enthalten. Dass der Stellplatznachweis aufgrund der geforderten Baudichte, zumindest überwiegend, in Tiefgaragen erfolgt, ist aus dem Plankonzept ersichtlich. Der Empfehlung des Preisgerichts zum Siegerentwurf wurde vom Gremium einstimmig nachgekommen und das Plankonzept wurde zur Grundlage der weiteren Bauleitplanung herangezogen. Mit Sitzung vom 25.02.2016 wurde einstimmig der Aufstellungsbeschluss zu BPl. 171 auf Grundlage des Siegerentwurfes des Wettbewerbs gefasst.
Am 28.01.2017 fand (unter Teilnahme der beantragen Fraktion) eine Klausurtagung des Stadtrates zur Kommunikationszone statt. Hier wurde im Leitfaden bei Ziff. C.10) die Zahl der Stellplätze und deren Nachweis je Quartier vor dem Hintergrund des zulässigen Nutzungsmaßes und des anzunehmenden Eingriffs in das Grundwasser bei 2-geschossigen Tiefgaragen dargelegt. Von der Verwaltung wurde ein Stpl-Schlüssel vorgestellt, und die Frage eines ggf. vorstellbaren Stpl-Verzichts künftiger Bewohner mit vertraglicher Zusicherung oder z.B. bei grundbuchrechtlicher Sicherung in den Raum gestellt.
Mit Sitzung des Stadtrates vom 23.03.2017 wurde zu den Inhalten der Klausur unter Ziff. 9) einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung ein bedarfsgerechtes Stellplatzkonzept entwickeln soll, bei dem auch Reduzierungen z.B. für besonderen Wohnformen oder geförderten Wohnungsbau möglich ist. Die Möglichkeit eines Stpl-Verzichts wurde nicht beschlossen.
In der Folge wurde die Entwurfsplanung auf Grundlage des Wettbewerbs bzw. der fortlaufenden Beschlusslage des Gremiums weiter fortgeschrieben. Mit dem kürzlich erfolgten Abschluss des städtebaulichen Vertrages und dem vorherigen Abschluss der Umlegungsvereinbarung wurden zudem – auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und mit Zustimmung des Stadtrates – die ergänzenden vertraglichen Regelungen bereits geschlossen. Das Bauleitplanverfahren befindet sich somit im finalen Stadium, die öffentliche Auslegung nach §§ 3(2), 4(2) BauGB könnte demnächst erfolgen.
Mit der Neufassung der Stellplatzsatzung besteht zudem (gemäß Beschluss vom 23.03.2017) ein innovatives Regelwerk mit Möglichkeiten zur Stellplatzreduzierung beim Nachweis von Mobilitätskonzepten.
Eine Zustimmung zum Antrag würde eine grundlegende Neuplanung bedeuten, da die Grundzüge der Planung und des durchgeführten Wettbewerbs berührt bzw. geändert würden. Aus Sicht der Verwaltung ist dies mit der herrschenden Beschlusslage nicht zu vereinen. Ob für eine solche Entscheidung die erforderlich planungsrechtliche Begründung hergeleitet werden kann, wird aus Sicht der Verwaltung sehr kritisch gesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, dem gegenständlichen Antrag nicht zuzustimmen. Die Planung zu BPl. 171 Kommunikationszone sollte auf Grundlage der bisherigen Beschlusslage und des mehrheitlichen Auslegungsbeschlusses des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 05.06.2018 fortgeführt und abgeschlossen werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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334,6 kB
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