ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/741/2020-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2020 sind die Folgen der Coronakrise und Verzögerungen in der Kommunikationszone und bei Baumaßnahmen. Außerdem werden die Ansätze im Kinderbetreuungsbereich der neuen Rechtslage angepasst und die Kreditermächtigung für ein Wohnbaudarlehen in Höhe von 1,2 Mio. € für die geplanten Wohnungen auf dem neuen Feuerwehrhaus aufgenommen.

 

Im Nachtragshaushalt 2020 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:

 

Das Volumen des Verwaltungshaushalts sinkt um 2.484.000 € auf 74.656.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer (- 9.000.000 €), der Grundsteuer B (- 100.000 €), der Einkommensteuer (- 1.000.000 €), der Umsatzsteuerbeteiligung (- 250.000 €), dem Einkommensteuerersatz (- 250.000 €) und Zuweisungen vom Land (- 200.000 €). Für die coronabedingten Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer zahlen Bund und Freistaat in diesem Jahr gemeinsam eine Zuweisung als Ausgleich, denen Höhe sich aus der Differenz der Gewerbesteueristeinnahmen dieses Jahres mit dem Durchschnitt der Gewerbesteueristeinnahmen der Jahre 2017-2019 (ca. 39,9 Mio. €) ergibt. Hier sind 6,9 Mio. € eingeplant. Die Zuweisung wird wie die sonstigen Steuereinnahmen bei der Berechnung der Steuer- und Umlagekraft mit herangezogen.

 

Zudem steigen die Nachzahlungszinsen Gewerbesteuer voraussichtlich um 800.000 €. Die staatlichen Zuweisungen für die Kinderbetreuung steigen um 579.000 € und es werden 90.000 € mehr Vorsteuererstattung für die Sanierung der Bürgerhausgaststätte erwartet. Dagegen wird der Ansatz bei der Konzessionsabgabe Strom wegen Umstellung einer Abschlagszahlung (von Dezember auf Januar) um 85.000 € und die Einnahmen aus der kommunalen Verkehrsüberwachung um 60.000 € reduziert. Auch der Ansatz für Veranstaltungseinnahmen im Bürgerhaus wurde um 140.000 € gesenkt. Als Kostenerstattung des Landkreises für den Betrieb der Corona-Teststation sind 100.000 € eingeplant.

 

Für coronabedingte Ausgaben in den städtischen Einrichtungen und die Corona-Teststation werden je 100.000 € veranschlagt, letzteres wird vom Landkreis erstattet.

 

Die Personalkosten steigen insgesamt um 392.000 €, bedingt durch den coronabedingten Einsatz von zusätzlichen Aushilfen für kranke bzw. schwangere Mitarbeiter mit Beschäftigungsverbot im Rathaus, dem Bauhof und den städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

 

Die Zuweisungen für die Kindereinrichtungen steigen (einschließlich Zulagen und Defizitausgleich) um 841.400 €. Der Ansatz für die Straßenentwässerung wird um 200.000 €, für den Gewässerunterhalt um 180.000 € und für die Bauleitplanung um ca. 225.000 € gesenkt. Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen der geringeren Einnahmen um 226.000 €. Dagegen muss der Ansatz für Zinsausgaben Gewerbesteuer um 650.000 € und für Bankgebühren (Negativzinsen) um 50.000 € erhöht werden. Auch der Defizitausgleich für den Kultur- und Musikverein steigt wegen gesunkener Musikschulgebühren um 125.000 €, da die zusätzliche staatliche Musikschulförderung voraussichtlich erst im Januar 2021 ausbezahlt wird. Weitere Änderungen bei den Ausgaben im Verwaltungshaushalt siehe Vorbericht und Änderungsliste zum Haushalt.

 

Die Ausgaben (ohne Zuführung) steigen um insgesamt 1.153.800 €. Durch die Einnahmeverluste sinkt die Zuführung zum Vermögenshaushalt um 3.637.800 € auf 7.744.000 €.

 

Das Volumen des Vermögenshaushalts sinkt um 29.671.000 € auf 13.193.000 €. Hauptursache sind die Verzögerungen bei der Entwicklung der Kommunikationszone. Daher wurden alle Ansätze auf 0 € gesetzt (Einnahmen -24,9 Mio. €, Ausgaben -20,1 Mio. €). Um diese Mindereinnahmen zu kompensieren, steigt die Rücklagenentnahme von 0 € auf 2.212.000 €. Die geplante Rücklagenzuführung in Höhe von 1.265.000 € entfällt.

 

Entsprechend dem Planungsstand werden die Baukosten des neuen Feuerwehrhauses um 3,7 Mio. € reduziert. Die Planungskosten für die Grundschule Nord (500.000 €), die neue Kita im „Wohnen am Bürgerpark“ und die Freisportflächen (200.000 €) werden heuer nicht benötigt, ebenso das Gutachten zur Laufbahn (120.000 €) und die Elektro-Erneuerung der Tennisanlage (239.000 €). Die Sanierung der Straße zum Echinger See wird frühestens 2021 stattfinden (- 650.000 €). Auch der Bau des Fuß- u. Radweges von Hohe Brücke bis Sportgelände FC Hochbrück wird verschoben (- 117.000 €). Auf die Neuausstattung von Kinderspielplätzen mit Spielgeräten wurde coronabedingt verzichtet (- 125.000 €).

 

Der Ansatz für den allgemeinen Grunderwerb wird um 650.000 €, beim Baugebiet Hochbrück um 800.000 € gekürzt. Für die geplanten Wohnungen auf dem neuen Feuerwehrhaus ist ein Wohnbaudarlehen nach dem Bayerischen Wohnbauförderprogramm in Höhe von 1,2 Mio. € vorgesehen. Die Kreditermächtigung muss wegen des Förderantrages für das Feuerwehrhaus bereits jetzt eingeholt werden.

 

Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2021.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020.

 

Im Stellenplan werden gemäß HFA-Beschluss 2 zusätzliche Stellen aufgenommen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2020 mit Nachtragshaushaltsplan und Stellenplan.

 

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Anlagen

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