ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/463/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

1) Veranlassung

Einen großen Anteil des städtischen Baumbestandes bilden die Bäume im Straßenraum. Bei der Planung der Baumstandorte und Auswahl der Baumarten wurden in der Vergangenheit leider folgende Aspekte manchmal außer Acht gelassen:

- Platzbedarf der ausgewachsenen Bäume

- Ausmaß und Aggressivität des Wurzelwerks

Dieser Umstand führt noch immer dazu, dass mittlerweile Gehwege, Straßenbeläge und auch private Grundstücke durch die Wurzeln stellenweise massiv geschädigt sind und in einigen Fällen zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.

Es ist zwingend notwendig, dass die Verkehrssicherheit der Geh- und Straßenbahnen wiederhergestellt wird.

 

 

2) Bewertung

Aufgrund dokumentierter Schäden des Fachbereichs Tiefbau nahm die Stadtverwaltung wiederholt eine Beurteilung der Situation vor Ort vor.

Zunächst wurden die Bäume anhand eines Bewertungsbogens nach der Vitalität des Baumes, sowie nach Art und Ausmaß des Schadens in Bezug auf die Gefährdung der Verkehrssicherheit beurteilt. Die Auswirkungen von Eingriffen auf den Wurzelbereich der Bäume im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten können dabei nur unzureichend abgeschätzt werden. Leider lassen sich mögliche Folgen, z.B. Beeinträchtigung der Standsicherheit und Vitalität des Baumes, nur schwer prognostizieren.

Die Stadtverwaltung legte bei der Beurteilung der Schäden Wert darauf, einerseits die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und andererseits die Bäume zu erhalten. Aus diesem Grund musste für jeden Baumstandort separat entschieden werden, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten. In direkter Zusammenarbeit mit der Tiefbauabteilung wurde bei der Bewertung der Baumsituation der Umfang der Sanierungsmaßnahmen abgestimmt.

 

Die Schadensbeurteilung wurde in 4 Kategorien unterteilt.

Insgesamt wurden 71 Baumstandorte dokumentiert, wo eine akute Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegt. Davon sind 38 Baumstandorte der Kategorie 1, 16 der Kategorie 2 und keine der Kategorie 3 zugeordnet worden.

Der Kategorie 4 sind 17 Baumstandorte zugeordnet, hier ist keine akute Gefahr festzustellen, dennoch werden hier regelmäßige Kontrollen vorgenommen, um eine Situationsverschlechterung feststellen zu können.

 

 

a) Schäden der Kategorie 1

Diese Bäume müssten zur Behebung des Schadens beseitigt werden. Nötige Eingriffe schädigen das Wurzelwerk derart, dass ein Belassen des Baumes aus Sicht der Verkehrssicherheit nicht mehr zu vertreten wäre. Aufgrund des Umstandes, dass die Bäume gefällt werden sollten, werden sie hier einzeln vorgestellt. An allen Standorten werden standortgerechte Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Ersatzpflanzungen werden im Herbst aufgrund der geeigneteren Witterungsverhältnisse durchgeführt. Bei Folgenden Baumstandorten ist die Verkehrssicherheit der Geh- und Fahrwege aufgrund der Wurzelaufwürfe nicht mehr gegeben. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Bäume nicht mehr standsicher sind, sind die Baumfällungen unumgänglich.

 

Einsteinstraße:

Es handelt sich hier um insgesamt fünf stattliche Platanen und eine Linde.

Bei den Platanen #2855 und 2856 kommt es zu massiven Wurzelaufwürfen im Gehwegbereich. Diese Aufwölbungen sind so massiv, dass akute Stolpergefahr für Fußgänger herrscht.

Die Platanen #2840 und 2841 erzeugen ebenfalls Wurzelaufwürfe im Gehweg- als auch im Straßenbereich. Bei dem Baum #2841 wird zusätzlich die Pflasterstein-Einfassung des Baumstandortes stark angehoben, hierdurch ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger nicht mehr gegeben.

Um den Wurzelaufwurf der Linde #2822 zu beheben muss eine statisch relevante Wurzel (= Zugwurzel) gekappt werden. Durch die entstandene Rissbildung im Asphalt wird der Aufbruch zunehmend durch Auffrieren und Wurzelwachstum größer.

 

Lusenweg:

Bei der Esche #2658 könnte eine Ausbesserung des Pflasterbelages die Aufwürfe vorübergehend beseitigen. Der Baum leidet unter der Pilzerkrankung des Eschentriebsterbens und hat einen geringen Vitalitätszustand, deshalb sollte der Baum durch eine andere Art ersetzt werden.

 

Riemerfeldring:

Hierbei handelt es sich ebenfalls um drei stattliche Platanen und zwei Linden.

Die Platane #461 hat insgesamt vier Wurzelaufwürfe die beseitigt werden müssen. Diese Aufwürfe befinden sich im Gehweg- und Straßenbereich. Die danebenstehende Platane #462 hat zum Gehwegbereich auch einen von vier Wurzelaufwürfen im Parkplatzbereich.

Die Platanen #455 und #466 verursachen neben einer enormen Anhebung des Gehwegbereiches massive Verschiebungen der Randsteine, diese können zu Sach- und Personenschäden im Straßenverkehr führen.

Der Wurzelaufwürfe der Linden #650 und #651 befinden sich im Gehweg- und Parkplatzbereich. Der Wurzelaufwurf im Gehweg wurde wiederholt ausgebessert, die Wurzel wächst weiter und der Schaden und die Stolpergefahr nehmen zu. Um die Wurzelaufwürfe zu beheben müssen statisch relevante Wurzeln gekappt werden.

 

Erdinger Platz und Erdinger Weg:

Am Erdinger Platz steht eine überaus stattliche Platane #297, rund um den Baumstandort befinden sich 4-5 Wurzelaufwürfe. Aufgrund des Gefälles der Straßen für den Wasserabfluss müssen die Aufwürfe entfernt werden, wodurch die Standsicherheit nicht mehr gegeben wäre.

Im Erdinger Weg handelt es sich um eine Baumgruppe, wobei die Bäume #5080 und 81 zusammen 5-6 Wurzelaufwürfe verursachen. Durch die Entfernung dieser Bäume wird die Schwarzkiefer #5078 freigestellt, wodurch ein Baumwurf bei Windbelastung droht. Somit müssen alle drei Bäume gefällt werden.

 

Am Mühlbach:

Die Linde #5083 hat rund um ihren Baumstandort 3 Wurzelaufwürfe im Gehweg- und Parkplatzbereich.

 

Königsberger Straße:

Hierbei handelt es sich um insgesamt drei Platanen #346-348, die insgesamt sieben Wurzelaufwürfe im Gehwegbereich verursachen. Es ist nicht definitiv feststellbar, welche der Platanen welchen Aufwurf verursachen, deswegen werden sie zusammen aufgenommen.

 

Freimanner Weg:

Eine ehemalige Hainbuchenhecke, die nun zu Bäume herangewachsen ist, verursacht die starke Anhebung des Gehweges mit Bordstein.

 

Hohe-Brücken-Straße:

Der Wurzelaufwurf des Ahorns #3349 wurde wiederholt ausgebessert, die Wurzel wächst weiter und der Schaden und die Stolpergefahr nehmen zu. Um den Wurzelaufwurf zu beheben muss eine statisch relevante Wurzel gekappt werden.

 

Schleißheimer Straße (Linden):

Die Baumstandorte #1798, 1799, 1800, 1802 und 1804 verursachen diverse Wurzelaufwürfe im Gehwegbereich mit Asphaltdecke und/oder Rasengittersteinen. Folgende Baumstandorte verursachen Aufbrüche durch die Baumwurzeln der Linden #1812-1815 im Gehweg-, Parkplatz- und mit Privatbereich. Diese Aufwürfe stellen eine unmittelbare Solpergefahr dar.

Zumeist wurden die Wurzelaufwürfe in der Vergangenheit saniert, teilweise mehrmals, leider treten die Wurzelaufwürfe wiederholt auf. Die zu gering dimensionierten Baumstandorte sind der ausschlaggebende Grund, deshalb werden im Bereich der Schleißheimer Straße 9-17 keine Ersatzpflanzungen erfolgen.

 

Danziger Straße:

Die selbe Problematik der zu gering dimensionierten Baumstandorte, zeigt sich bei den Linden #813, 812, 810, 809, 808, 807 und 802 in der Danziger Straße. Um die wiederholt aufbrechenden und massiven Wurzelaufwürfe zu beseitigen, müssen statisch relevante Wurzeln gekappt werden, somit sind Baumfällungen unumgänglich.

 

Bei allen oben aufgeführten Baumstandorten müssen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit für Fahr- und Gehbahnen Grob- oder Starkwurzeln gekappt werden, wodurch die Standsicherheit der Bäume nicht gewährleistet werden kann. Somit sind die Fällungen unumgänglich.

Sowohl die Anzahl der jährlichen Baumbewertungen aufgrund von Wurzelaufbrüchen steigt, als auch das Verhältnis der Zuordnung in Kategorien. Im Vergleich zum vorherigen Jahr haben sich die Anteile von 44% auf 53% der zu fällenden Bäume erhöht. Dies begründet sich anhand unserer Erfahrung, denn sobald Wurzelaufbrüche für den Geh- und Straßenraum als unmittelbare Verkehrsgefährdung eingestuft werden, müssen zur Behebung der Gefährdung Grob- oder Starkwurzeln gekappt werden. Somit führt diese Tatsache unweigerlich in die Bewertung der Kategorie 1. Zudem steigt die Meldung an die Verwaltung von verkehrsgefährdenden Wurzelaufbrüchen an.

 

Es gibt bestimmte Straßenzüge, bei denen sich die Fällungen von stattlichen Baumexemplaren häufen. Meist sind dies wüchsige Baumarten, die sich den nötigen Platz erobern, wenn Platzmangel besteht.

Diese Beobachtung kann man besonders in der Einsteinstraße, Schleißheimer Straße 9-17, Danzigerstraße und im Riemerfeldring erkennen. Hier wurden die Baumstandorte viel zu kleindimensioniert angelegt. Deshalb tauchen die Schäden überwiegend in diesen Straßenzügen auf.

 

Unser Ziel ist es geeignete Baumarten für die Baumstandorte auszuwählen bzw. Straßenzüge zu überplanen, um hier überhaupt Baumersatzpflanzungen ermöglichen zu können. Auch im Straßenneubau bzw. in den Generalsanierungen verschiedener Straßenzüge sollen baumgerechte Standorte berücksichtigt werden.

 

 

b) Schäden der Kategorie 2

Die Schäden können behoben werden, wobei aber zu erwarten ist, dass die Bäume durch die Eingriffe in das Wurzelwerk erheblich geschädigt werden. Zudem muss vor Beseitigung der Wurzelaufwürfe die Baumkrone eingekürzt werden. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen deshalb die Kontrollintervalle der Bäume erhöht werden, um die Reaktionen auf die Eingriffe beobachten zu können. Zudem ist es durchaus möglich, dass aufgrund der Sanierungsmaßnahmen die Bäume mittelfristig dennoch gefällt werden müssen.

Wird bei Umsetzung der Sanierungsarbeiten festgestellt, dass die Statik aufgrund der nach den Richtlinien erlaubten Wurzelkappungen nicht gewährleistet werden kann, muss der Baum gefällt werden, um die Gefährdungen im Straßenraum beseitigen zu können.

Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Schadensbehebung bei einigen Baumarten und Standorten nur kurzzeitig wirksam ist. Um dem Entgegenzuwirken ist bei Sanierungen - wenn möglich - der Einbau von Wurzelsperren zu empfehlen.

 

 

c) Schäden der Kategorie 3

Die Schäden können meist durch Angleichen des Belags ohne große Beeinträchtigung der Bäume behoben werden. Vereinzelt müssen auch hier baumpflegerische Maßnahmen vor der Gehweg- oder Straßensanierung durchgeführt werden.

 

 

d) Schäden der Kategorie 4

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Sowohl am Straßenbelag als auch bei den Bäumen sind keine Maßnahmen erforderlich. Allerdings kann mittel- bis langfristig eine Schädigung des Straßenbelags durch Wurzelaufbrüche nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dessen wird die Standortssituation mindestens einmal jährlich neu beurteilt.

 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um 71 Standorte in Garching, die untersucht worden sind und aufgrund dieser Ergebnisse weiter Sanierungs- und Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Weitere Schäden durch Wurzelaufwürfe werden – soweit erforderlich – in weiteren Untersuchungsreihen dokumentiert.

 

 

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Umweltschutz beschließt,

1. dass die Bäume der Kategorie 1 gefällt und durch standortgerechte Pflanzungen ersetzt werden:

-          5 Baumfällungen in der Einsteinstraße

-          1 Baumfällung im Lusenweg

-          6 Baumfällungen im Riemerfeldring

-          3 Baumfällungen im Erdinger Weg

-          1 Baumfällung am Erdinger Platz

-          1 Baumfällung im Freimanner Weg

-          3 Baumfällungen in der Königsberger Straße

-          1 Baumfällung in der Hohe-Brücken-Straße

-          7 Baumfällungen in der Danzigerstraße

 

2. dass die Bäume der Kategorie 1 gefällt und keine Ersatzpflanzung erfolgt:

-          9 Baumfällungen in der Schleißheimer Straße

 

3. dass versucht werden soll, alle bisherigen Bäume der Kategorie 2 mittels drastischer Wurzelkappungen erhalten zu können, obwohl diese dadurch statisch stark beeinträchtigt werden. Wird im Zuge der Aufgrabung festgestellt, dass eine oder mehrere Grobwurzeln, die zur Standsicherheit des Baumes beitragen, gekappt werden müssen, dann ist eine Fällung des Baumes unumgänglich.

 

4. dass die Bäume der Kategorie 2, 3 und 4 aufgrund der Tiefbau-Sanierungen unter Vorbehalt erhalten bleiben.

 

 

 

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Anlagen

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