ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/634/2020-1

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Beratungsfolge

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Zum Antrag der SPD Fraktion Garching vom 29.10.2020: „Beratung im Ausschuss für Bauplanung und Umwelt zur lufthygienischen Situation in den Garchinger Schulen.“

Darin aufgeworfene Fragen an die Verwaltung:

-          Informationen darüber, wie die Schulen lüftungstechnisch gerüstet sind.

-          Ist es technisch möglich und in der Praxis umsetzbar, die Klassenzimmer so regelmäßig und so gut zu
lüften, dass die Ansteckungsgefahr tatsächlich herabgesetzt wird?

-          Beschaffung und Kosten von Luftreinigungsgeräten.

 

 

Bauliche Beschaffenheit an den einzelnen Schulen:

 

In der Grundschule West wurde im Zuge der Generalsanierung eine mechanische Lüftung realisiert in den Bauteilen C (Mittagversorgung mit Küche), Bauteil D, E mit Horträumen und F. Dem technischen Aufbau nach wurde eine Be- und Entlüftungsanlage umgesetzt. Zusätzlich können alle Aufenthaltsräume mittels Fensteröffnung und Stoßlüftung belüftet werden.

 

In der Max-Mannheimer-Mittelschule (Bauteile A und B) ist keine mechanische Lüftung verbaut, diese war aufgrund der Nachweise zur EnEV 2006 damals noch nicht notwendig (Dichtheit der gedämmten Gebäudehülle). In der neuen Aula und den zwei aufgestockten Klassenräumen sowie in Bauteil B UG (Mittagsbetreuung) ist eine Lüftung verbaut worden. Der notwendige Luftaustausch ist durch gezieltes Lüften möglich, da in allen Räumen öffenbare Fenster verbaut wurden.

In der Grundschule Ost ist keine mechanische Lüftung in den Klassenräumen verbaut. Jedoch sind alle Fenster öffenbar und das Gebäude so konzipiert, dass über die Öffnungen im Sheddach der Aula und die natürliche Ventilation sehr gutes Lüften möglich ist.

Ebenso ist in der Grundschule Hochbrück keine mechanische Lüftungsanlage verbaut, jedoch sind alle Klassen und Turnhalle mittels Öffnungen gut natürlich zu belüften.

Damit sind aus Sicht der Verwaltung alle priorisierten und empfohlenen Lüftungsmaßnahmen des Umweltbundesamtes in den städischen Schulen gegeben. Kein für den Unterricht genutzter Raum ist aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht ungeeignet.

Die zur Zeit sehr stark diskutierten Luftreinigungsgeräte sollten jedoch explizit nur erwogen werden, wenn ein ungeeigneter Raum dennoch zu Unterrichtszwecken genutzt werden soll. So wird es auch in den Förderrichtlinien zur Beschaffung solcher Geräte als Fördervoraussetzung genannt.

Als Kosten können nur die recherchierten Kosten für den Einsatz eines Gerätes pro Raum, benannt werden:

-          Luftreinigungsgerät: 3.500,00 bis 4500,00 € netto

-          Anschluss und evtl. elektroseitige Versorgung: 150,00 € netto

(Hinweis: Hier sind eventuell noch bauseitig die Gegebenheiten und Leistungsverfügbarkeiten zu prüfen)

-          Wartung, Unterhalt, Verbrauch je Gerät/Monat: 125,00 € netto

Die ebenfalls geförderte Anschaffung von CO2-Sensoren wird hingegen als Indikator für verbaruchte Luft und damit einer möglichen Aerosolkonzentration, für die Regelung der Lüftungsmaßnahmen und -intervalle empfohlen und grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum gefördert.

Der Verwaltung ist momentn kein konkreter Antrag zur Beschaffung solcher Sensoren bekannt.


 

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Beschlussvorschlag:

Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

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