ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/042/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Der Kreisausschuss des Lankreises München hat am 26.10.2020 beschlossen, zu überprüfen, ob durch die Installation von Luftreinigungsgeräten mit Spezialfiltern in den Klassenräumen noch mehr Sicherheit für die Nutzer bewirkt werden könnte. Dies gilt jedoch nur für Klassenzimmer und Fachräume gemäß der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern. Gefördert wird danach nur der Einbau in den Klassenzimmern, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen gelüftet werden können.

 

In Bezug auf das Werner-Heisenberg-Gymnasium stellt sich die Situation wie folgt dar:

Im WHG wurde eine Quelllüftung verbaut, bei der die frische Zuluft kontinuierlich durch die bodennah verbauten Kanäle und Quellluftauslässe in die Klassenräume eingebracht wird. Diese Frischluft strömt an warmen Flächen oder Menschen nach oben und nimmt die ausgeatmeten Aerosole mit, die dann mechanisch in Deckennähe mit der Fortluft wieder aus dem Gebäude gebracht werden.

Diese Quelllüftung ist in allen Bereichen, außer in den Fluren, verbaut und gewährleistet allein einen permanenten Luftaustausch.

Zusätzlich kann eine Luftzirkulation durch das Öffnen der Fenster erfolgen.

Auch in den Fluren und in der Aula können Fenster bzw. Dachrauch-Öffnungen zum Luftaustausch mechanisch geöffnet werden.

 

Deshalb ist aus Sicht der Verwaltung das Anschaffen dieser Lüftungsgeräte nicht zielführend, da nicht erforderlich, selbst wenn es eine Förderung gäbe.

Nicht zu vernachlässigen ist dabei auch die Geräuschkulisse, die von diesen Geräten ausgeht.

 

Zusammen mit der Schulleitung wurde vereinbart, in drei Musterklassenzimmern CO2 Ampeln, die die CO2 Situation im Raum stetig überwachen und zum Lüften bei einer gewissen Konzentration ermahnen, anzuschaffen und im Schulalltag auszuprobieren. Soweit diese von der Schulleitung als nützlich beurteilt werden, ist darüber nachzudenken, diese dann in allen Klassenzimmern anzuschaffen.

 

Reduzieren

II. KENNTISNAHME:

Die Zweckverbandsversammlung nimmt den Sachvortrag des Vorsitzenden zur Kenntnis.

 

Loading...