ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/043/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

Mit Schreiben vom 22.10.2020, eingegangen bei der Stadt Garching am 26.10.2020, hat die Gemeinde Unterföhring dem Zweckverband mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Gemeinde Unterföhring am 08.10.2020 den Austritt aus dem Zweckverband staatliches Gymnasium Garching beschlossen hat und bittet daher um den Erlass einer entsprechenden Änderungssatzung.

 

Mit Schreiben vom 05.11.2020, eingegangen am 10.11.2020 bei der Stadt Garching, hat die Regierung von Oberbayern die Satzungsänderung vom 12.08.2020 und somit den Austritt der Gemeinde Ismaning gem. Art. 48 Abs.1 Satz1 Nr. 1 KommZG genehmigt.

 

Mit Schreiben vom 23.07.2020 hat die Regierung von Oberbayern jedoch mitgeteilt, dass der Austritt erst mit der Veröffentlichung einer entsprechenden Änderung der Verbandssatzung samt Genehmigungsvermerk im Amtsblatt der Aufsichtsbehörde rechtlich wirksam (Art. 48 Abs. 3 Sätze 1 und 2 KommZG) ist.

 

Deshalb erscheint es sinnvoll diese Veröffentlichung und somit endgültigen Austritt der Gemeinde Ismaning abzuwarten, bevor eine erneute Satzungsänderung bzw. eine Austrittsvereinbarung erfolgt.

Um analog dem Austritt der Gemeinde Ismaning vorzugehen, wäre eine Austrittsvereinbarung zu unterzeichnen und eine Satzungsänderung vorzunehmen.

 

Da bei Austritt der Gemeinde Unterföhring nur noch die Stadt Garching und der Landkreis München Mitglieder des Zweckverbandes bleiben, ist in Anlehnung an andere Kommunen auch der Abschluss einer Zweckvereinbarung denkbar. Hier muss jedoch zwingend mit der Regierung im Vorfeld abgeklärt werden, wie vorzugehen ist.

 

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

Die Zweckverbandsversammlung nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt den Vorsitzenden das weitere Vorgehen mit der Regierung von Oberbayern abzuklären und den Austritt der Gemeinde Unterföhring vorzubereiten.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...