BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/040/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung offene Ganztagesschule an der Grundschule Hochbrück; Defizitausgleich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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03.12.2020
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I. Sachvortrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.07.2019 einstimmig beschlossen, für das Schuljahr 2019/2020 ein Defizit für den Personalaufwand von maximal 80.000,00 € für den Betrieb einer eingruppigen, offenen Ganztagesschule für die Grundschule Garching-Hochbrück zu übernehmen (welches nicht durch das Budget des Freistaates Bayern gedeckt wird).
Auch für das Schuljahr 2018/2019 wurde bereits ein Defizit für den Personalaufwand von maximal 80.000,00 € für den Betrieb einer eingruppigen, offenen Ganztagesschule bzw. maximal 50.000,00 € für den Betrieb einer zweigruppigen, offenen Ganztagesschule durch das zuständige Gremium beschlossen.
Seit dem Schuljahr 2018/2019 betreibt der Kreisjugendring München-Land die offene Ganztagesschule an der Grundschule Garching-Hochbrück. (Anmerkung: Da es sich hier um ein schulisches Angebot handelt, kann die Stadt Garching als Schulaufwandsträger grundsätzlich nicht den Kooperationspartner der Schule auswählen).
Ab dem Schuljahr 2020/2021 wurde durch die Schulleitung der Grundschule Garching-Hochbrück über die Stadt Garching eine unbefristete OGTS-Gruppe bei der Regierung von Oberbayern beantragt. Diese wurde durch die Regierung bereits bewilligt. Bisher waren die OGTS Gruppe(n) lediglich für das jeweilige Schuljahr befristet durch die Regierung von Oberbayern bewilligt.
Der Freistaat stellt pro Schuljahr und Gruppe aktuell ein Budget in Höhe von 39.437,00 € zur Verfügung. Darin enthalten ist ein pauschaler Mitfinanzierungsanteil der Stadt in Höhe von aktuell 6.422,00 €.
Die Angebote der offenen Ganztagesschule werden lediglich über die Pauschalfinanzierung vom Freistaat Bayern bezuschusst. Um der Schülerschaft ein angemessenes, qualifiziertes Angebot der Hausaufgabenbetreuung und pädagogischen Freizeitgestaltung zu ermöglichen, bedarf es pädagogisch ausgebildeten Fachkräften (in der Regel handelt es sich dabei um SozialpädagogInnen und ErzieherInnen). Der Kreisjugendring hat zur Qualität des Angebots trägerinterne Personalvorgaben (Standard: Arbeit mir SozialpädagogInnen).
Es müssen bei einer Zählgruppe zwei Fachkräfte für den offenen Ganztag zur Verfügung stehen, um die spezifische Gruppenarbeit nach Jahrgangsstufen und die Vertretung sicherzustellen. Eine Veränderung des Personalschlüssels ist nicht möglich.
Seitens des Kreisjugendrings München-Land wird aus diesem Grund für das Schuljahr 2020/2021 die Übernahme des Defizits für den Personalaufwand, der nicht durch den Freistaat Bayern gedeckt wird bei der Stadt Garching beantragt.
Ausblick: Sollte anhand der entsprechenden Schüleranmeldezahlen eine zweite Gruppe beantragt und durch die Regierung genehmigt werden, würde sich das zur Verfügung gestellte Budget des Freistaates entsprechend erhöhen. Dies hat zur Folge, dass sich das zu übernehmende Defizit der Stadt Garching verringern würde.
Infolge der unbefristeten Genehmigung einer OGTS-Gruppe an der Grundschule Garching-Hochbrück ab dem Schuljahr 2020/2021 durch die Regierung von Oberbayern, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen:
Das Defizit für den Personalaufwand von maximal 80.000,00 € für den Betrieb einer eingruppigen, offenen Ganztagesschule bzw. das Defizit für den Personalaufwand von maximal 50.000,00 € für den Betrieb einer zweigruppigen, offenen Ganztagesschule ab dem Schuljahr 2020/2021 an der Grundschule Garching-Hochbrück zu übernehmen, dass nicht durch das Budget des Freistaates Bayern gedeckt wird.
Die Übernahme des Defizits gilt unter Vorbehalt und auf Widerruf, solange die vorliegenden Rahmenbedingungen bestehen. Ergo eine oder zwei OGTS-Gruppen an der Grundschule Garching-Hochbrück seitens der Regierung von Oberbayern genehmigt sind.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, ab dem Schuljahr 2020/2021 ein Defizit für den Personalaufwand von maximal 80.000,00 € für den Betrieb einer eingruppigen, offenen Ganztagesschule bzw. maximal 50.000,00 € für den Betrieb einer zweigruppigen, offenen Ganztagesschule an der Grundschule Garching-Hochbrück zu übernehmen, dass nicht durch das Budget des Freistaates Bayern gedeckt wird.
Die Übernahme des Defizits gilt unter Vorbehalt und auf Widerruf, solange die vorliegenden Rahmenbedingungen bestehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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467,6 kB
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2,4 MB
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