ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/042/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Mit einstimmigen Beschluss vom 19.09.2019 hat der Haupt- und Finanzausschuss den Ersten Bürgermeister ermächtigt, die bestehenden Defizitvereinbarungen mit den frei- gemeinnützigen Trägern von Kindertageseinrichtungen auf eine Defizitvereinbarung der Stadt Garching von bis zu 30.000,00 € pro Kindergartengruppe und Jahr ab 01.09.2019 anzupassen. Grund dafür war der Wegfall (bzw. Beitragsreduzierung) der Elterngebühren im Kindergarten. Mit dem Wegfall der Elterngebühren in Garching können die Träger außerhalb der staatlichen und kommunalen Förderung lediglich auf die staatlich festgelegten 100,00 € Beitragszuschuss zurückgreifen.

Die Erhöhung des Defizites gilt dabei nur für die Betreuung von Kindergartenkindern und nicht für andere Betreuungsformen.

 

Im Zuge eines Gesprächs zum Abschluss einer Betriebskostenvereinbarung incl. Haushaltsgespräch zwischen dem Träger des Naturkindergartens die AWO Kreisverband München-Land und der Stadt Garching wurde seitens der AWO erläutert, dass das vereinbarte Betriebskostendefizit für eine Kindergartengruppe in Höhe von 30.000,00 € lediglich für das Jahr 2019 ausreicht. Des Weiteren hat eine Kalkulation seitens der AWO für das Jahr 2020 (Abrechnung erfolgt im Jahr 2021) ergeben, dass das Defizit in Höhe von 30.00,00 € sowie die staatliche und kommunale Förderung nicht ausreicht, um die Kosten zu decken.

 

Aktuell besuchen 15 Kinder den Naturkindergarten, wovon 1 Kind integrativ betreut wird. Ab dem neuen Kitajahr 2020/2021 wurden unter anderem die Öffnungszeiten um eine halbe Stunde bis 14:30 Uhr im Naturkindergarten verlängert, um auf die Betreuungswünsche der Eltern zu reagieren.

Um den Betreuungsbedarf personell zu decken, wurde eine weitere Fachkraft in Teilzeit eingestellt.

 

Ab dem Jahr 2020 beläuft sich das jährliche Defizit auf ca. 50.000,00 €. Das zusätzlich zu übernehmende Defizit, dass die Stadt tragen müsste, erhöht sich dadurch um 20.000,00 € pro Jahr.

Der größte Kostenfaktor dabei sind die Personalkosten.

 

Im eingruppigen Naturkindergarten bedarf es einer höheren Personalausstattung als in anderen Kindertageseinrichtungen. Der Aufsichtspflicht muss in der Natur eine stärkere Aufmerksamkeit gewidmet werden als im Regelkindergarten. Die Unwägbarkeiten des Wetters, die Dynamik anderer Lebensbereiche in der Natur und mögliche Gefahren wie giftige Pflanzen oder Verletzungsmöglichkeiten kommen hinzu. Es ist keine interne Vertretungsregelung durch die eingruppige Betreuungsform gegeben.

Dies unterscheidet einen Naturkindergarten grundsätzlich von einer gebäudebezogenen Einrichtung, die dementsprechend bereits einen geschützten Rahmen bietet. Beschränkte Möglichkeiten Sicherheit zu generieren, die in gebäudebezogenen Einrichtungen im Zuge von Sicherheitsvorkehrungen, wie z. B. Brandschutzmaßnahmen, ohnehin vorhanden sind, kann nur durch gut eingearbeitetes und teamorientiertes Personal ersetzt werden.

 

In der Vereinbarung soll daher lediglich der Höchstbetrag des zu übernehmenden Betriebskostendefizits angepasst werden. Der sonstige Inhalt bleibt unverändert.

Der Stadt entstehen im Vergleich zu gebäudebezogenen Kindertageseinrichtungen sehr geringe Nebenkosten (z. B. Strom, Wasser, Abwasser, Müllgebühren).

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Anpassung der Defizitvereinbarung ab dem 01.01.2020 für den Naturkindergarten Garching in Trägerschaft der AWO Kreisverband München-Land auf eine Defizitübernahme der Stadt Garching von bis zu 50.000,00 € pro Kindergartengruppe und Jahr.

Die Ermächtigung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

 

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