ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/747/2020

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben einer Prüfung zu unterziehen. Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können.

 

Der Stadtrat beschloss am 24.09.2020, die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungs­gesellschaft PartGmbB aus Augsburg (vertreten durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2017-2018 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ zu beauftragen.

 

Der Abschlussbericht liegt nun vor. Die Zusammenfassung ist in der Anlage beigefügt.

 

Der vollständige Prüfbericht und die Anlagen können bei Bedarf in der Finanzverwaltung eingesehen oder angefordert werden.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2017-2018 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Garching“ zur Kenntnis. Er beschließt die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2017-2018 gemäß Art. 102 Abs. 3 Bay. Gemeindeordnung.

 

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Anlagen

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