ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - mBüro/634/2020-2

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Beratungsfolge

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Zum Antrag der SPD Fraktion Garching vom 29.10.2020: „Beratung im Ausschuss für Bauplanung und Umwelt zur lufthygienischen Situation in den Garchinger Schulen.“

Darin aufgeworfene Fragen an die Verwaltung:

- Informationen darüber, wie die Schulen lüftungstechnisch gerüstet sind.

- Ist es technisch möglich und in der Praxis umsetzbar, die Klassenzimmer so regelmäßig und so gut zu

lüften, dass die Ansteckungsgefahr tatsächlich herabgesetzt wird?

- Beschaffung und Kosten von Luftreinigungsgeräten.

 

Bauliche Beschaffenheit an den einzelnen Schulen:

 

In der Grundschule West wurde im Zuge der Generalsanierung eine mechanische Lüftung realisiert in den Bauteilen C (Mittagversorgung mit Küche), Bauteil D, E mit Horträumen und F. Dem technischen Aufbau nach wurde eine Be- und Entlüftungsanlage umgesetzt, wobei ständig Frischluft angesaugt wird und die verbrauchte Luft wieder abgegeben wird. Zusätzlich können alle Aufenthaltsräume mittels Fensteröffnung und Stoßlüftung belüftet werden.

 

In der Max-Mannheimer-Mittelschule (Bauteile A und B) ist keine mechanische Lüftung verbaut, diese war aufgrund der Nachweise zur EnEV 2006 damals noch nicht notwendig (Dichtheit der gedämmten Gebäudehülle). In der neuen Aula und den zwei aufgestockten Klassenräumen sowie in Bauteil B UG (Mittagsbetreuung) ist eine Lüftung mit Zu- und Abluft verbaut worden. Der notwendige Luftaustausch ist durch gezieltes Lüften möglich, da in allen Räumen öffenbare Fenster verbaut wurden.

 

In der Grundschule Ost ist keine mechanische Lüftung in den Klassenräumen verbaut. Jedoch sind alle Fenster öffenbar und das Gebäude so konzipiert, dass über die Öffnungen im Sheddach der Aula und die natürliche Ventilation sehr gutes Lüften möglich ist. Die Turnhalle wird durch eine Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt.

 

Ebenso ist in der Grundschule Hochbrück keine mechanische Lüftungsanlage verbaut, jedoch sind alle Klassen und Turnhalle mittels Öffnungen gut natürlich zu belüften.

 

Damit sind aus Sicht der Verwaltung alle priorisierten und empfohlenen Lüftungsmaßnahmen des Umweltbundesamtes in den städtischen Schulen gegeben. Kein für den Unterricht genutzter Raum ist aus innenraumhygienischer Sicht für den Unterricht ungeeignet.

 

Die zur Zeit sehr stark diskutierten Luftreinigungsgeräte sollten jedoch explizit nur erwogen werden, wenn ein ungeeigneter Raum dennoch zu Unterrichtszwecken genutzt werden soll. So wird es auch in den Förderrichtlinien zur Beschaffung solcher Geräte als Fördervoraussetzung genannt.

Die Pflicht zum regelmäßigen Lüften als bester Prävention, besteht ausdrücklich weiterhin.

 

Als Kosten wurden die recherchierten Kosten für den Einsatz eines Gerätes pro Raum, benannt:

-          Luftreinigungsgerät: 3.500,00 bis 4500,00 € netto

-          Anschluss und evtl. elektroseitige Versorgung: 150,00 € netto

(Hinweis: Hier sind eventuell noch bauseitig die Gegebenheiten und Leistungsverfügbarkeiten zu prüfen)

-          Wartung, Unterhalt, Verbrauch je Gerät/Monat: 125,00 € netto

 

Für leistungsstarke Geräte (die üblichen, bekannten Gerätegrößen bewegen sich bei einer Lautstärke von ca. 45 dB (A) bei 1.200 m³/h), die auch mittlerweile im schallemittierenden Bereich wohl nachrüsten, werden uns immer noch Stückpreise von ca. 3.000 € netto bis 6.000 € genannt.

 

Die ebenfalls geförderte Anschaffung von CO2-Sensoren wird hingegen als Indikator für verbrauchte Luft und damit einer möglichen Aerosolkonzentration, für die Regelung der Lüftungsmaßnahmen und -intervalle empfohlen und grundsätzlich für jeden Klassen- und Fachraum gefördert.

 

Der Bau-Planungs- und Umweltausschuss hat am 03.11.2020 den Sachvortrag der Verwaltung zur Kenntnis genommen und beraten.

Die Verwaltung wurde gebeten, bei den Schulen abzufragen, wie sie zu den Geräten stehen und wo konkret Befürchtungen bestehen, nicht ausreichend lüften zu können.

Auf die Abfrage gab es Rückmeldung von den Schulleitungen GS Hochbrück und GS Ost. (s. Anlagen)

Beide befürworten die Anschaffung von CO2-Ampeln, bestätigen aber auch eine gute Lüftungsmöglichkeit der Unterrichtsräume.

In einem gemeinsamen Termin, konnten der Schulleitung GS Ost die Bedenken zur Lüftung der Turnhalle ausgeräumt werden, weil eine mechanische Lüftungsanlage verbaut ist. Ein Szenario zur möglichen zusätzlichen Stoßlüftung wurde ebenfalls besprochen.

Resümierend befürworten die Schulleiter die Beschaffung von geförderten CO2-Ampeln als Unterstützung zum bedarfsgerechten Lüften für alle Klassen- und Fachräume.

Die Verwaltung möchte den Schulen aber auch Erfahrungen mit den mobilen Umluftreinigern ermöglichen, zumindest was die Beurteilung von Geräuschentwicklung, Platzbedarf, Umgang mit Installation (Verkabelung) tangiert. Eine Beurteilung in technischer Sicht, kann aus Sicht der Verwaltung lediglich durch die Begleitung eines Fachingenieur-Büros erfolgen, was auch die Rücksprache mit einigen Kommunen bestätigte.

Aus diesem Grunde werden voraussichtlich für KW 48,2 Probegeräte eines Herstellers geordert. Über die Erfahrungen werden wir berichten.

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Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt, gemäß den technischen Anforderungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R), mobile CO2-Sensoren für Klassen-, Fachräume und Lehrerzimmer für alle Garchinger Schulen zu beschaffen und den Förderantrag zu stellen.

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Anlagen

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