ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/177/2020

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sachvortrag:

 

Der Antragsteller beantragt die Errichtung einer LKW-Umfahrung in der Robert-Bosch-Str. 18, Fl.Nr. 1720.

 

Geplant ist, nördlich und östlich des betroffenen Stellplatzblockes die bestehenden Rasengittersteine zu entfernen und durch eine asphaltierte Umfahrung zu ersetzen. Die Umfahrung soll eine Breite von 6,5 m an der Ostseite und 6 m an der Nordseite erhalten. Zusätzlich müssen durch die Versiegelung das Regenentwässerungssystem angepasst werden. Hierfür sind ein Bankett und eine Mulde im Anschluss an die Umfahrung geplant. Die Maßnahme ist notwendig, da die Rasengittersteine nicht ausreichend tragfähig sind, um mit einem LKW überfahrbar zu sein.

 

Das betroffene Grundstück liegt im Außenbereich. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als Sondergebiet "PKW Neuwagen Zwischen- und Auslieferungslager" aus. Es besteht daher kein Widerspruch mit dem Flächennutzungsplan. Auch die Erschließung ist gesichert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

 

Reduzieren

II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer LKW-Umfahrung in der Robert-Bosch-Str. 18, Fl.Nr. 1720 zu erteilen.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...