BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/181/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung von 2 Großflächenwerbetafeln in der Schleißheimer Str. 112, Fl.Nr. 1725
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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01.12.2020
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung von 2 Großflächenwerbetafeln in der Schleißheimer Str. 112, Fl.Nr. 1725.
Geplant ist, zwei einseitige, freistehende Werbetafeln mit einer Fläche von jeweils 3,8 m x 2,64 m und einer Höhe von jeweils insgesamt 4,43 m aufzustellen. Die Plakatfläche soll für ortsfremde Werbung genutzt werden. Die Plakatfläche soll dabei von oben beleuchtet werden.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 119 Teil B „Änderung der Bebauungspläne, Gewerbegebiet HB“. Dieser setzt für Werbeanlagen fest, dass Sammelwerbeanlagen an Straßen- und Kreuzungseinmündungen zulässig sind. Leuchtreklamen sind unzulässig. Sonstige Werbeanlagen sind nur an der Fassade zulässig. Individuelle Werbeanlagen sind mit der Stadt abzustimmen. Zudem setzt der Bebauungsplan im Bereich der Werbeanlagen einen Grünstreifen fest.
Es werden Befreiungen wegen der Errichtung einer individuellen Werbeanlage außerhalb der Fassade innerhalb des festgesetzten Grünstreifens benötigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen nicht zugestimmt werden. Zwar hat man bereits Werbeanlagen außerhalb der Fassade zugelassen, auf diesen wurde jedoch immer für die auf dem Grundstück ansässige Firma geworben (Stätte der Leistung). Diese Anlagen waren gem. Art. 57 BayBO genehmigungsfrei und benötigten nur eine isolierte Befreiung. Daher würde durch die beantragten Werbeanlagen ein Vergleichsfall für Ortsfremde Werbeanlagen im Gewerbegebiet geschaffen. Daher sieht die Verwaltung die Befreiung als städtebaulich nicht vertretbar an.
Aus Sicht der Verwaltung sollte dem Bauvorhaben nicht zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Großflächenwerbetafel in der Schleißheimer Str. 112, Fl.Nr. 1725 nicht zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen hinsichtlich der Errichtung der Werbetafel außerhalb der Fassade im festgesetzten Grünstreifen wird nicht erteilt.
