ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GB II/463/2020-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Einen großen Anteil des städtischen Baumbestandes bilden die Bäume im Straßenraum. Bei der Planung der Baumstandorte und Auswahl der Baumarten wurden in der Vergangenheit leider folgende Aspekte manchmal außer Acht gelassen:

- Platzbedarf der ausgewachsenen Bäume

- Ausmaß und Aggressivität des Wurzelwerks

Dieser Umstand führt inzwischen dazu, dass mittlerweile Gehwege, Straßenbeläge und auch private Grundstücke durch die Wurzeln stellenweise massiv geschädigt sind und in einigen Fällen zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen. Es ist zwingend notwendig, dass die Verkehrssicherheit der Geh- und Straßenbahnen wiederhergestellt wird.

 

Im Zuge der diesjährigen Straßenkontrolle wurde festgestellt, dass viele Schäden im Straßenraum aufgrund des aufgeworfenen Belag durch das Straßenbegleitgrün herrühren. Aufgrund der dokumentierten Schäden wurde von der Stadtverwaltung wiederholt eine Beurteilung der Situation vor Ort vorgenommen.

Die Vitalität der Bäume ist in Bezug auf die Verkehrssicherheit weniger relevant, da die Stadtverwaltung für die Sicherheit auf den Straßen verantwortlich ist. Aus diesem Grund muss bei der Beurteilung die Situation rund um die Baumstandorte (Gehweg, Straße, Parkplätze und Privatgrund) betrachtet werden.

 

In der Sitzung des Bau- Planungs- und Umweltausschusses vom 10.11.2020 wurde der Beschluss zu o.g. Thema zurückgestellt, da den Ausschussmitgliedern die Power-Point-Präsentation erst in der Sitzung zur Kenntnis übermittelt wurde.

Es folgte eine Grundsatzdiskussion zu diesem Thema.

 

Der Bürgermeister hat den Stadträten eine Vor-Ort-Besichtigung angeboten, die am 21.11.2020 stadtfand. Dabei wurden die meisten Bäume der Kategorie 1 besichtigt, damit sich die Ausschussmitglieder ein Bild von der Verkehrssicherheit an diesen Standorten machen können.

 

Aufgrund der Erkenntnisse durch die Befahrung wurden einzelne geplante Fällungen zurückgestellt, um mögliche Alternativen zugunsten der Stadtbäume zu überarbeiten und andere Sanierungsmöglichkeiten zu diskutieren.

 

Nach der Besichtigung vor Ort schlägt die Verwaltung vor entsprechend der nachfolgenden Aufzählung Bäume in Sinne der Straßenverkehrssicherheit zu fällen oder aber die Entscheidung zurückzustellen. Die Verwaltung versucht für die zurückgestellten Bäume Lösungen zu erarbeiten, um diese erhalten zu könnnen.

 

Schäden der Kategorie 1:

 

Bei folgenden Baumstandorten ist die Verkehrssicherheit der Geh- und Fahrwege aufgrund der Wurzelaufwürfe nicht mehr gegeben. Aufgrund dessen und der Tatsache, dass durch die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit die Bäume nicht mehr standsicher sind.

 

Riemerfeldring Baum 650 + 651:

Der Gehweg wurde bereits vor 2-3 Jahren beseitigt. Mittlerweile werfen die Wurzeln dieser Bäume den Gehweg und die Parkplätze wieder auf. Diese Anhebungen verursachen Pfützen, wodurch es im Winter zu Glatteis kommen kann. Beide Linden sollen deswegen gefällt und durch geeignete Baumsorten ersetzt werden.

 

Riemerfeldring Baum 466:

Der Gehweg und die Bordsteine in Richtung der Parkplätze werden durch Wurzeln der Platane enorm angehoben. Eine Standortvergrößerung herzustellen, ohne die Platane zu fällen, ist nicht möglich, da Grobwurzelkappungen rechtlich nicht zulässig sind, da dadurch in die Statik der Bäume eingegriffen wird. Aufgrund dessen muss diese Platane gefällt werden. Im Zuge der Sanierung wird der Wurzelstock herausgefräst und durch Standortvergrößerung in Richtung des Durchgangs aufgewertet.

 

Riemerfeldring Baum 462 + 461:

Die Fällung dieser beiden Bäume wird um ein viertel Jahr zurückgestellt um zu prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt die Standorte zu vergrößern.

 

Riemerfeldring Baum 455:

Die Platane wird in Kategorie 2 aufgenommen und die Fällung somit zurückgestellt. Es werden die Bordsteine neu gesetzt, vorausgesetzt hierzu müssen keine Grobwurzeln gekappt werden. Im nächsten Jahr soll beobachtet werden, wie sich die Schäden in diesem Bereich verändern. Spätestens im Winter 2021/2022 wird dieser Baum neu bewertet.

 

Riemerfeldring Baum 481:

Dieser Baum weist sehr hohe und gefährliche Wurzelaufwürfe im Gehweg- und Straßenbereich auf. Aus diesem Grund muss dieser Baum gefällt werden. Von der Stadtverwaltung wird bis zur Sanierung dieses Bereiches überprüft, ob eine Vergrößerung der Baumstandorte möglich ist, damit die Ersatzpflanzung mehr Platz bekommen.

 

Lusenweg Baum2658:

Bei der Esche könnte eine Ausbesserung des Pflasterbelages die Aufwürfe vorübergehend beseitigen. Der Baum leidet allerdings unter der Pilzerkrankung des Eschentriebsterbens und hat einen geringen Vitalitätszustand, deshalb sollte der Baum durch eine andere Art ersetzt werden.

 

Einsteinstraße Baum 2840 + 2841:

Die Fällung dieser Platanen wird zurückgestellt, um den gesamten Straßenzug an Ersatzpflanzungen anpassen zu können. Hierzu wird ein Sanierungskonzept der Einsteinstraße erarbeitet.

 

Einsteinstraße 2855 + 2856:

Die Fällung dieser Platanen wird zurückgestellt, um den gesamten Straßenzug an Ersatzpflanzungen anpassen zu können. Hierzu wird ein Sanierungskonzept der Einsteinstraße erarbeitet.

 

Einsteinstraße Baum 2822:

Dieser Baum erzeugt einen enormen Wurzelaufwurf im Gehwegbereich. Um den Wurzelaufwurf der Linde zu beheben muss eine statisch relevante Wurzel (= Zugwurzel) gekappt werden. Deshalb muss der Baum entfernt werden.

 

Schleißheimerstraße Baum 1798 - 1800 + 1802 - 1804:

Die Schleißheimerstraße muss aufgrund der schlechten Baumstandorte neu überplant werden. Da die Wurzelanhebungen in diesem Bereich enorm und Verkehrsgefährdens sind, müssen diese Bäume gefällt werden. Mit einer Ersatzpflanzung in diesem Bereich wird gewartet, bis eine Komplettsanierung dieses Straßenzuges erarbeitet und erstellt wurde.

 

Schleißheimerstraße Baum 1812-1815:

Die Schleißheimerstraße muss aufgrund der schlechten Baumstandorte neu überplant werden. Da die Wurzelaufwürfe in diesem Bereich noch zu vertreten sind, sollen die Fällungen dieser Bäume bis zur Überplanung des Straßenzuges zurückgestellt werden.

 

Danzigerstraße Baum: 813:

Diese Linde erzeugt Wurzelanhebungen im Gehweg- und Parkplatzbereich. Da für die Sanierung Grobwurzeln gekappt werden müssen, muss dieser Baum gefällt werden.

 

Danzigerstraße Baum 812:

Die Fällung dieser Linde wird zurückgestellt und die Straßenschäden über die nächsten 1-2 Jahren beobachtet. Sollten sich die Schäden verschlimmern, muss dieser Baum gefällt werden.

 

Danzigerstraße Baum 810:

Die Wurzelaufwürfe dieser Linde reichen bis in den Privatgrund und heben den Leistenstein an. Daher muss dieser Baum gefällt werden um die Straßenschäden zu beseitigen.

 

Danzigerstraße Baum 809:

Die Wurzelaufwürfe dieser Linde reichen ebenfalls bis zum Privatgrund und erzeugen zusätzlich noch Mulden in denen sich Pfützen bilden. Dadurch herrscht im Winter Glatteisgefahr. Dieser Baum muss gefällt werden.

 

Danzigerstraße Baum 808:

Die Unebenheit am Leistenstein soll durch Ankeilen angeglichen werden. Der Wurzelaufwurf welcher in den Gehweg reicht, bleibt bestehen. Es handelt sich bei der Danziger Straße um eine Anwohnerstraße, wodurch die Sanierung dieses Schadens zurückgestellt werden kann.

 

Danzigerstraße Baum 807:

Die Schäden dieses Baumes im Parkplatzbereich erzeugen Pfützen, wodurch es zu Glatteis kommt. Dieser Baum soll ebenfalls gefällt werden.

 

Danzigerstraße Baum 802:

Die Baumwurzeln reichen bereits in den direkt neben dem Stamm befindenden Sickerschacht. Um den Sickerschacht erhalten zu können, muss der Baum gefällt werden. Hier soll die Ersatzpflanzung an anderer Stelle in diesem Grünbereich erfolgen. Damit die Straßenentwässerung gewährleistet werden kann und der Schacht nicht wieder durchwurzelt wird.

 

Erdinger Weg Baum 5081 + 5080 + 5078:

Im Erdinger Weg handelt es sich um eine Baumgruppe, wobei die Bäume #5080 und 81 zusammen 5-6 Wurzelanhebungen erzeugen. Die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer ist in diesem Bereich enorm beeinflusst. Durch Entfernung dieser Bäume wird die Schwarzkiefer #5078 freigestellt, wodurch ein Baumwurf bei Windbelastung droht. Aus diesem Grund müssen alle drei Bäume entfernt werden.

 

Erdinger Platz Baum 297:

Am Erdinger Platz steht eine stattliche Platane, welche rund um den Baumstandort 4-5 Wurzelanhebungen verursacht. Aufgrund von diesen Anhebungen, ist die Entwässerung der Straße nicht mehr gewährleistet und es kommt zur Pfützenbildung. Die Fällung dieses Baumes wird zurückgestellt, um zu prüfen ob Mittels Standortvergrößerung und Parkverbotbereichen die Entwässerung wiederhergestellt werden kann. Eine Fällung ist durch eine eventuelle Maßnahme nicht aufgehoben und eine Fällung kann in den nächsten 2-5 Jahren anstehen.

 

Am Mühlbach Baum 5083:

Der Gehweg an diesem Baum wurde erst in den letzten Jahren saniert. Nun kommt es erneut zu Wurzelanhebungen, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Zusätzlich befindet sich in diesem Bereich ein Wasserschieber, welcher durch die Wurzeln beschädigt werden kann. Dieser Baum muss aus diesem Grund gefällt werden. Eine standortgerechte Ersatzpflanzung wird versetzt zu dem jetzigen Standpunkt eingebaut, um die Straßenbeleuchtung wieder zu ermöglichen, welche sich momentan im Bereich des Baumes befindet.

 

Freimannerweg Hainbuchen:

Diese Drei Hainbuchen erzeugen starke Wurzelanhebungen im Gehwegbereich und an den Leistensteinen. Auch ein Sickerschacht wird stark angehoben, wodurch eine starke Stolpergefahr entsteht. Diese Bäume müssen gefällt werden. In diesen Grünflächen ist eine Ersatzpflanzung voraussichtlich nicht mehr möglich, allerdings soll diese Grünfläche durch Hecken oder Büschen gestaltet werden.

 

Königsbergerstraße Baum 346-348:

Die drei Platanen in der Königsbergerstraße können aufgrund der Wurzelaufwürfe nicht erhalten bleiben. Ein Arbeiten im Wurzelbereich ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich, da es durch diese Arbeiten zu Wurzelschäden kommen kann und der Baum keinen festen Stand mehr aufweist. Aus diesem Grund müssen diese drei Bäume gefällt werden. Es wird im Zuge des Straßenbaus untersucht ob und um wie viel die Grünfläche verbreitert werden kann, um den Standort aufzuwerten.

 

Hohe-Brücken-Straße Baum 3349:

Der Wurzelaufbruch dieses Baumes ist an einer schlecht einsehbaren Stelle. Er wurde zudem bereits vor wenigen Jahren saniert und hat den sanierten Bereich erneut Angehoben. Dieser Baum muss gefällt werden.

 

Seilerweg Baumhasel:

Bei diesem Baum kommt es zur Schädigung einer privaten Mauer. Diese Mauer weißt mittlerweile starke Risse auf. Auch das Pflaster um den Baumstandort ist bereits stark angehoben und löst sich aufgrund des Drucks durch die Wurzeln. Eine Entfernung dieses Baumes ist unumgänglich. Die Planung einer passenden Ersatzpflanzung ist noch ausstehend. Die verschiedenen standortbedingten Möglichkeiten sind noch abzuwägen.

 

 

Alle Standorte an welchen Fällungen notwendig sind, werden im Zuge der Sanierung durch Baumsubstrat mit Wasserspeichermaterial aufgewertet. Zusätzlich wird versucht die Standorte zu vergrößern um den Lebensraum für die Bäume optimaler zu gestallten. Bei den Sanierungen ist -wenn möglich- der Einbau von Wurzelsperren zu empfehlen. I.d.R. werden standortgerechte Ersatzpflanzungen vorgenommen. Die Ersatzpflanzungen werden im Herbst aufgrund der geeigneteren Witterungsverhältnisse durchgeführt. Auswahl der Bäume wird entsprechend der Standortbedingungen ausgewählt. Zusätzlich soll in den Straßen nicht mehr nur eine Baumart gepflanzt werden, sondern auf Artenvielfalt gesetzt werden, um Kalamitäten und Baumerkrankungen vorzubeugen.

Bei der Baumartenauswahl sollen bevorzugt heimische Arten verwendet werden. Aufgrund klimatischen Veränderungen scheint es jedoch auch angebracht, nicht heimische Arten zu berücksichtigen. Deshalb finden Sie in der Anlage 2 eine Zusammenstellung geeigneter heimischer und nicht heimischer Baumarten für den Straßenraum in der Stadt Garching.

Wir behalten uns vor, die konkrete Baumartenwahl für den jeweiligen Standort nach der Sanierung zu entscheiden.

 

 

Schäden der Kategorie 2:

 

Die Schäden können behoben werden, wobei aber zu erwarten ist, dass die Bäume durch die Eingriffe in das Wurzelwerk erheblich geschädigt werden. Zudem muss vor Beseitigung der Wurzelaufwürfe die Baumkronen eingekürzt werden. Nach Durchführung der Sanierungsmaßnahmen müssen deshalb die Kontrollintervalle der Bäume erhöht werden, um die Reaktion auf die Eingriffe beobachten zu können. Zudem ist es durchaus möglich, dass aufgrund der Sanierungsmaßnahmen die Bäume mittelfristig dennoch gefällt werden müssen.

Wird bei Umsetzung der Sanierungsarbeiten festgestellt, dass die Statik aufgrund der nach den Richtlinien erlaubten Wurzelkappungen nicht gewährleistet werden kann, muss der Baum gefällt werden, um die Gefährdungen im Straßenraum beseitigen zu können,

Ebenso ist zu berücksichtige, dass die Schadesbehebung bei einigen Baumarten und Standorten nur kurzzeitig wirksam ist. Um dem Entgegenzuwirken ist bei Sanierungen -wenn möglich- der Einbau von Wurzelsperren zu empfehlen.

 

Schäden der Kategorie 3:

 

Die Schäden können meist durch Angleichen des Belags ohne große Beeinträchtigung der Bäume behoben werden. Vereinzelt müssen auch hier baumpflegerische Maßnahmen vor der Gehweg- oder Straßensanierung durchgeführt werden.

 

Schäden der Kategorie 4:

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Verkehrssicherheit nicht gefährdet. Sowohl am Straßenbelag als auch bei den Bäumen sind keine Maßnahmen erforderlich. Allerdings kann mittel- bis langfristig eine Schädigung des Straßenbelags durch Wurzelaufbrüche nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund dessen wird die Standortsituation mindestens einmal jährlich neu beurteilt.

 

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um 72 Standorte in Garching, die untersucht worden sind und aufgrund dieser Ergebnisse weitere Sanierungs- und Baumpflegemaßnahmen durchgeführt werden. Weitere Schäden durch Wurzelaufwürfe werden -soweit erforderlich- in weiteren Untersuchungsreihen in den nächsten Jahren dokumentiert.

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Ausschuss für Bau-, Planungs- und Umweltschutz beschließt,

1. dass diese Bäume der Kategorie 1 gefällt und durch standortgerechte Pflanzungen ersetzt werden:

-          1 Baumfällung in der Einsteinstraße

-          1 Baumfällung im Lusenweg

-          4 Baumfällungen im Riemerfeldring

-          3 Baumfällungen im Erdinger Weg

-          3 Baumfällungen im Freimanner Weg

-          3 Baumfällungen in der Königsberger Straße

-          1 Baumfällung in der Hohe-Brücken-Straße

-          4 Baumfällungen in der Danzigerstraße

-          1 Baumfällung im Seilerweg

 

2. dass diese Baumfällungen der Kategorie 1 zurückgestellt wird und alternative Lösungen zur Standortverbesserung untersucht werden, wodurch die Bäume allerdings nur kurzfristig erhalten bleiben können.

-          3 Bäume im Riemerfeldring

-          4 Bäume in der Einsteinstraße

-          4 Bäume in der Schleißheimerstraße

-          2 Bäume in der Danzigerstraße

-          1 Baum am Erdinger Platz

 

3. dass die 6 Bäume in der Schleißheimerstraße gefällt werden und zunächst keine Ersatzpflanzung erfolgt.

 

4. dass versucht werden soll, alle bisherigen Bäume der Kategorie 2 mittels drastischer Wurzelkappungen erhalten zu können, obwohl diese dadurch statisch stark beeinträchtigt werden. Wird im Zuge der Aufgrabung festgestellt, dass eine oder mehrere Grobwurzeln, die zur Standsicherheit des Baumes beitragen, gekappt werden müssen, dann ist eine Fällung des Baumes unumgänglich.

 

5. dass die Bäume der Kategorie 2, 3 und 4 aufgrund der Tiefbau-Sanierungen unter Vorbehalt erhalten bleiben.

 

 

 

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Anlagen

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