BESCHLUSSVORLAGE - BM-PL/091/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalwirtschaftlicher Stellenplan 2021;
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Personalleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Empfehlung
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21.01.2021
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I. Sachvortrag:
Im Haushaltsjahr 2020 wurden für die Personalkosten 12.400.000,00 € als Ansatz in den Haushalt gestellt. Aufgrund ungewöhnlich hoher Personalausgaben musste der Personalkostenansatz im
1. Nachtragshaushalt 2020 nochmals um 392.000 € erhöht werden. Dies war u.a. bedingt durch den corona-bedingten Einsatz von zusätzlichen Aushilfen für kranke bzw. schwangere Mitarbeiter (m/w/d) mit Beschäftigungsverbot im Rathaus, dem Bauhof und den städtischen Kindertageseinrichtungen. Zudem wurde für alle Tarifbeschäftigten eine Corona-Sonderzahlung fällig, die mit dem Dezember-Gehalt ausbezahlt wurde.
Für das Haushaltsjahr 2021 werden die Personalkosten mit 13.300.000,00 € veranschlagt. Die Steigerung der Personalkosten hängt wie gewohnt zum einen mit den geplanten Stellenmehrungen/ -hebungen zusammen. Diese betragen nach dem Vorschlag der Verwaltung 94.621,17 €.
Den größten Teil der Personalkostensteigerung machen wie üblich die eingeplanten Tariferhöhungen aus. Für das Jahr 2021 wurde zwischen den Tarifvertragsparteien eine Erhöhung von 1,4% zum 01.04.2021 vereinbart. Aufgrund Corona wurde mit den Erfahrungen aus 2020 noch ein kleiner „Puffer“ einkalkuliert. Umgekehrt gehen auch Mitarbeiter (m/w/d) wegen Covid-19 aus bestimmten Bereichen in Kurzarbeit, was zu Erstattungen durch die Bundesagentur für Arbeit führt. Diese können aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht mit den Ausgaben verrechnet werden.
Der Stellenplan 2021 ist eine Fortschreibung des Stellenplans 2020. Die Beurteilung und Bewertung einzelner Planstellen erfolgt somit nur dann, wenn Änderungen erforderlich waren. Hierzu gelten die Aussagen in den Stellenplänen der vergangenen Jahre.
Zum Stellenplan 2021 werden sowohl die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses als auch Entscheidungen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters aus dem Jahr 2020 eingearbeitet.
Mit der Einführung der neuen Entgeltordnung im Jahr 2017 trat das bisherige Übergangsrecht, das noch auf die Vergütungsordnung des BAT Bezug genommen hatte, außer Kraft. Die Eingruppierung erfolgt jetzt unmittelbar in die Entgeltgruppen des TVöD. Die bisherige Entgeltgruppe 9 wurde in die neuen Entgeltgruppen 9a bis 9c unterteilt. Dadurch wird den Anforderungen in der Praxis nach unterschiedlicher Bezahlung in diesem Bereich Rechnung getragen. Die bis zum Jahr 2016 nur vom Arbeiterbereich belegten Entgeltgruppen 4 und 7 werden jetzt von allen Beschäftigten belegt.
Die ausgewiesenen Planstellen für Beamte und Beschäftigte sind (in etwa) wie folgt vergleichbar:
Beamte (BayBesG) | Beschäftigte (TVöD) | |||
A5 | BayBesG | EG 3 EG 4 | TVöD TVöD | |
A6 | BayBesG | EG 5 | TVöD | |
A7 | BayBesG | EG 6 EG 7 | TVöD TVöD | |
A8 | BayBesG | EG 8 | TVöD | |
A9 | BayBesG | EG 9a EG 9b | TVöD TVöD | |
A10 | BayBesG | EG 9c EG 10 | TVöD TVöD | |
A11 | BayBesG | EG 10 EG 11 | TVöD TVöD | |
A12 | BayBesG | EG 11 EG 12 | TVöD TVöD | |
A13 | BayBesG | EG 13 | TVöD | |
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Für Beschäftigte in den städtischen Kindertageseinrichtungen sowie dem Seniorentreff gilt seit 01.11.2009 der neue Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst mit den sog.
„S-Entgeltgruppen“ von S 2 bis S 18 sowie eigenen Tätigkeitsmerkmalen. Die Stellenbewertung und
-besetzung im Sozial- und Erziehungsdienst wird seit dem Stellenplan 2010 nach diesem Tarifvertrag vorgenommen
SYSTEMATIK
Die Planstellen beginnen jeweils mit der Bereichsnummer. Die Bereichsnummer wurde wie folgt verteilt:
- Büro des Ersten Bürgermeisters: 001
- Geschäftsbereich I, Zentrale Dienste und Liegenschaftsverwaltung: 100
- Geschäftsbereich II, Bauen und Umwelt: 200
- Geschäftsbereich III, Finanzverwaltung: 300
Die eigentliche Planstellennummer ist immer dreistellig, um welche Art der Planstelle es sich handelt, erkennt man an der ersten Ziffer der Planstelle:
0 = Führungskraft
1 = stellvertretene Führungskraft oder Fachkräfte/Beamte ab Entgeltstufe 9b bzw. A9
2 = Sachbearbeiter und Fachkräfte (Entgeltstufe 5 – 9a)
3 = Arbeiter
4 = Auszubildende
5 = Hilfskräfte und geringfügig Beschäftigte
Die Ziffern zwei und drei sind jeweils fortlaufend, anhand ihr erkennt man die Anzahl der einzelnen Gruppen im jeweiligen Geschäftsbereich bzw. die Anzahl der Beschäftigten mit der gleichen Klassifizierung.
STELLENPLAN:
Die Beschlussvorlage gliedert sich wie gehabt in den Teil A) mit den sachlichen Änderungen ohne finanzielle Auswirkungen und den Teil B), die Änderungen mit finanziellen Auswirkungen.
A) sachliche, organisatorische Änderungen:
Bereich 130 – GB I – Fachbereich liegenschaftsverwaltung & grundstücksverkehr
Bereich 200 – gb Ii – fachbereich bautechnik
Verschiebung der Planstellen 130 / 105 Bereichsleiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt, 130 / 102 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt, 130 / 103 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt, 130 / 104 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt, 130 / 204 Sachbearbeiter (m/w/d) Reinigung und 130 / 205 Technische Assistenz (m/w/d) Gebäudeunterhalt in den Fachbereich Bautechnik und entsprechende Umbenennung:
Für den Bereich Liegenschaftsverwaltung und Gebäudeunterhalt wurde 2019 eine Organisations-Untersuchung durchgeführt. Im Ergebnis lautet eine der Empfehlungen, die Verwaltung der Liegenschaften vom Technischen Gebäudeunterhalt zu trennen und diesen dem Fachbereich Bautechnik zuzuordnen. Aufgrund mehrerer personeller Wechsel im Bereich Gebäudeunterhalt bzw. auch in der Geschäftsbereichsleitung 1 wurde der Wechsel zum 01.01.2021 vollzogen.
Der Technische Gebäudeunterhalt ist dem Fachbereich Bautechnik als eigenständiger Bereich zugeordnet. Die umbenannten Planstellen werden wie jetzt folgt bezeichnet:
- 200 / 120 Bereichsleiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
- 200 / 121 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
- 200 / 122 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
- 200 / 123 Sachbearbeiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
- 200 / 211 Sachbearbeiter (m/w/d) Reinigung
- 200 / 212 Technische Assistenz (m/w/d) Gebäudeunterhalt
Bereich 130 – GB I – Fachbereich liegenschaftsverwaltung & grundstücksverkehr
Bereich 220 – gb Ii – HAUSMEISTER
Verschiebung der Planstellen
- 130 / 301 Schulhausmeister (m/w/d) Schule St.-Severin-Straße
- 130 / 302 Schulhausmeister (m/w/d) Schule St.-Severin-Straße
- 130 / 303 Schulhausmeister (m/w/d) GS Ost + Hausmeister (m/w/d) Kinderhaus Strassäcker
- 130 / 304 Tageskraft (m/w/d) GS Ost
- 130 / 305 Schulhausmeister (m/w/d) GS Hochbrück +
Hausmeister (m/w/d) Liegenschaften Hochbrück - 130 / 306 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 130 / 307 Hausmeister (m/w/d) Dreifachturnhalle
- 130 / 308 Hausmeister (m/w/d) Rathaus
- 130 / 309 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 130 / 310 Hausmeister (m/w/d) Kommunale Wohnanlage
- 130 / 311 Hauswirtschaftliche Hilfskraft (m/w/d) +Reinigungskraft (m/w/d) Seniorentreff
- 130 / 312 Reinigungskraft (m/w/d) Kommunale Wohnanlage
- 130 / 313 Platzwart (m/w/d) Sportanlage
- 130 / 314 Platzwart (m/w/d) Sportanlage
- 130 / 315 Platzwart (m/w/d) Schleißheimer Straße
- 130 / 316 Hausmeister (m/w/d) Bürgerhaus
- 130 / 317 Reinigungskraft (m/w/d) + Hausmeister (m/w/d) Bauhof + Römerhofgelände
- 130 / 318 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 130 / 319 Reinigungskraft (m/w/d) Kinderkrippe Nachbarskinder
in den Fachbereich Bautechnik und entsprechende Umbenennung:
Siehe dazu oben. Mit der Verwaltung werden auch die Hausmeister (m/w/d), Reinigungskräfte (m/w/d) und Platzwarte (m/w/d) dem Bereich Gebäudeunterhalt innerhalb des FB Bautechnik zugeordnet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Sie im Stellenplan unter dem neu geschaffenen Bereich 220 Hausmeister und Reinigungskräfte aufgeführt. Die neuen Stellenbezeichnungen lauten wie folgt:
- 220 / 302 Schulhausmeister (m/w/d) Schule St.-Severin-Straße
- 220 / 303 Schulhausmeister (m/w/d) Schule St.-Severin-Straße
- 220 / 304 Schulhausmeister (m/w/d) GS Ost + Hausmeister (m/w/d) Kinderhaus Strassäcker
- 220 / 305 Tageskraft (m/w/d) GS Ost
- 220 / 306 Schulhausmeister (m/w/d) GS Hochbrück +
Hausmeister (m/w/d) Liegenschaften Hochbrück - 220 / 307 Hausmeister (m/w/d) Dreifachturnhalle
- 220 / 308 Hausmeister (m/w/d) Rathaus
- 220 / 309 Hausmeister (m/w/d) Kommunale Wohnanlage
- 220 / 310 Hausmeister (m/w/d) Bürgerhaus
- 220 / 311 Reinigungskraft (m/w/d) + Hausmeister (m/w/d) Bauhof + Römerhofgelände
- 220 / 312 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 220 / 313 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 220 / 314 Hausmeister (m/w/d) verschiedene Objekte
- 220 / 315 Hauswirtschaftliche Hilfskraft (m/w/d) +Reinigungskraft (m/w/d) Seniorentreff
- 220 / 316 Reinigungskraft (m/w/d) Kommunale Wohnanlage
- 220 / 317 Reinigungskraft (m/w/d) Kinderkrippe Nachbarskinder
- 0220 / 318 Platzwart (m/w/d) Sportanlage
- 220 / 319 Platzwart (m/w/d) Sportanlage
- 220 / 320 Platzwart (m/w/d) Schleißheimer Straße
Bereich 360 – gb IIi – fachbereich Bildung & Soziales – städtische horte
Umbenennung der Planstelle 360 / 204 Erzieher (m/w/d) Hort Planstelle 360 / 103 Leitung (m/w/d) Hort Kinderinsel:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2019 den weiteren Betrieb des Containers am Standort Pfarrer-Stain-Straße 5 für eine eingruppige Kindertageseinrichtung beschlossen. Zum 01.09.2020 wurde in dem Containermodul der Hort Kinderinsel interimsweise eröffnet. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Kindertageseinrichtung. Dementsprechend bedarf es auch einer Leitung. Die Aufgabe wurde mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 12.03.2020 an Frau Ildiko Novak übertragen. Die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollen mit diesem Stellenplan geschaffen werden.
b) änderungen mit finanziellen Auswirkungen:
bereich 001A – bgmbüro / Personal + IT
Planstelle 001A / 403 – Auszubildender (m/w/d) Fachinformatiker Systemintegration
Neuschaffung einer Ausbildungsstelle
Im Zuge der Gewinnung von Nachwuchs in diesem Bereich, in dem sich die Gewinnung von externem Personal regelmäßig als sehr schwierig erweist (auf die Konkurrenzsituation zur freien Wirtschaft wird verwiesen), sollte im Bereich der IT wieder eine Planstelle für einen Auszubildenden (m/w/d) eingerichtet werden. Von 2015 bis 2018 wurde bereits erfolgreich ein Fachinformatiker (m/w/d) Systemintegration ausgebildet, die Stelle aber dann wieder eingezogen.
Aufgrund der aktuellen bzw. in Zukunft absehbaren Projekte (z.B. Digitalisierung der Schulen, Home-Office wg. Covid-19, Einbindung der Außenstellen an das Rathaus, Online-Zugangsgesetz, Digitalisierung Verwaltung) braucht die IT personelle Unterstützung. Im Idealfall wird durch die Ausbildung ein Mitarbeiter (m/w/d) gewonnen, der in die Aufgaben hineinwächst und sich längerfristig mit der Stadt Garching identifiziert.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 13.500,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 001A / 403, Auszubildender (m/w/d) Fachinformatiker Systemintegration, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 160 – GB I / BÜRGERHAUS
Planstelle 160 / 201 – Veranstaltungstechniker (m/w/d)
Anhebung der Planstelle von EG 7 nach EG 8
Die Planstelle wurde im Jahr 2017 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) gemäß den zum damaligen Zeitpunkt geltenden tariflichen Regelungen nach EG 7 TVöD bewertet. Dies wurde im personalwirtschaftlichen Stellenplan auch entsprechend umgesetzt.
Der KAV Bayern und ver.di haben 2020 die vier Jahre laufenden Verhandlungen für neue tarifliche Regelungen zur Eingruppierung im handwerklichen Bereich abgeschlossen. Das Ergebnis ist der
13. Landesbezirkliche Tarifvertrag. Dieser tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft mit einer Umsetzungsfrist für die Verwaltungen bis 15.05.2021.
Dementsprechend müssen jetzt sämtliche Stellen im handwerklichen Bereich bis zu diesem Termin neu beschrieben und bewertet sein. Anhand der Aufgaben (u.a. selbständige Begleitung von Veranstaltungen gemäß der VstättV), die dem Stelleninhaber (m/w/d) bei der Stadt Garching übertragen sind und der neuen Regelungen des 13. Landesbezirklichen Tarifvertrags, zeichnet sich eine Höherbewertung der Stelle nach EG 8 TVöD ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 2.252,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 160 / 201 Veranstaltungstechniker (m/w/d) von EG 7 nach EG 8 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
Planstelle 160 / 202 – Veranstaltungstechniker (m/w/d)
Anhebung der Planstelle von EG 7 nach EG 8
Siehe Ausführungen zu Planstelle 160 / 201. Die Verwaltung schlägt auch hier vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 2.865,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 160 / 202 Veranstaltungstechniker (m/w/d) von EG 7 nach EG 8 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 200 – GB II / BAUTECHNIK
Planstelle 200 / 120 – Bereichsleiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
Anhebung der Planstelle von EG 10 nach EG 11
Die Stelle wurde mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2018 neu geschaffen und in Anlehnung an die bestehenden Stellen für den Gebäudeunterhalt gemäß EG 10 TVöD eingruppiert. Im Zuge der Organisationsuntersuchung für den Bereich Liegenschaftsverwaltung und Gebäudeunterhalt konnte zwischenzeitlich der genaue Aufgabenzuschnitt für die Stelle erarbeitet werden. Seit 01.01.2021 ist die Bereichsleitung für den Gebäudeunterhalt erstmals besetzt. Daher soll sie jetzt neu beschrieben und bewertet werden. Aufgrund der Aufgaben sowie der Leitungsspanne (u.a. drei technische Sachbearbeiter (m/w/d) in EG 10, alle Hausmeister) zeichnet sich die Höherbewertung der Stelle gemäß EG 11 TVöD ab.
Zudem gab es im Gebäudeunterhalt aktuell mehrere personelle Wechsel und nach Möglichkeit soll wieder Kontinuität einkehren. Mit dem neuen Stelleninhaber konnte ein erfahrener Mitarbeiter von einer anderen Kommune gewonnen werden. Ihm soll auch eine Perspektive geboten werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen. Dazu ist ohnehin ein Einzelbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses notwendig.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 6.645,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 200 / 120 Bereichsleiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt von EG 10 nach EG 11 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 210 – GB II / BAUHOF
Planstelle 210 / 301 – Arbeiter (m/w/d) und stv. Bauhofleiter (m/w/d)
Anhebung der Planstelle von EG 6 nach EG 8
Auf die Ausführungen zu den neuen tariflichen Regelungen zur Eingruppierung im handwerklichen Bereich bei der Planstelle 160 / 201 wird verwiesen. Gemäß 13. Landesbezirklichem Tarifvertrag sind Beschäftigte in Bauhöfen, die vom Arbeitgeber zur ständigen Vertretung der Leitung des Bauhofs in Bauhöfen ab 20 Beschäftigten bestellt sind, in EG 8 TVöD eingruppiert. Diese Voraussetzung ist derzeit beim Bauhof der Stadt Garching b. München gegeben. Zwar muss auch diese Stelle noch bewertet werden, aber nach den neuen Regelungen zeichnet sich eine Höherbewertung der Stelle nach EG 8 TVöD ab.
Die Verwaltung schlägt daher vor, mit dem Stellenplan die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die Höhergruppierung nach Vorliegen der Stellenbewertung entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 3.558,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 210 / 301 Arbeiter (m/w/d) und stv. Bauhofleiter (m/w/d) von EG 7 nach EG 8 TVöD zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 220 – GB II / HAUSMEISTER
Planstelle 220 / 301 – Hausmeister-Koordination (m/w/d)
Neuschaffung einer Planstelle in EG 7 in Vollzeit
Neuerlich wird auf die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2019 für den Bereich Liegenschaftsverwaltung und Gebäudeunterhalt verwiesen, die Zug um Zug umgesetzt werden sollen.
Innerhalb Bereichs Technischer Gebäudeunterhalt wird das Hausmeister-Team und das Reinigungs-Team koordiniert. Während für die Reinigungskräfte eine separate Sachbearbeiter-Stelle zuständig ist, laufen die Hausmeister bei den Technikern (m/w/d) auf.
Dazu empfiehlt die Berater-Firma, innerhalb des Hausmeister-Teams eine koordinierende Stelle Vorarbeiter (m/w/d) Hausmeister-Team zu entwickeln. Die Aufgabe des Vorarbeiters (m/w/d) ist es, den operativen Arbeitseinsatz, die Arbeitsüberwachung, die Kontroll- und Prüfaufgaben, den flexiblen Einsatz aller Hausmeister (m/w/d) und die Vertretung zwischen den Hausmeistern (m/w/d) zu koordinieren. Gleichzeitig soll der Stelleninhaber (m/w/d) die fachliche und arbeitsmäßige Abstimmung und Koordination zwischen Bauhof und Hausmeister-Team übernehmen.
In der weiteren Fortführung des Prozesses wird empfohlen, die technischen Personalressourcen im Hausmeister-Team (inkl. Platzwarte (m/w/d) Stadion) zukünftig als Arbeitsbereich im Bauhof zusammenzuführen – fachlich geführt und koordiniert von einem Vorarbeiter Hausmeister-Team
(= Stelle Hausmeister-Koordination).
Die Beraterfirma sieht durch die Einführung einer Hausmeister-Koordination (m/w/d) eine erhebliche Arbeitsentlastung der vier technischen Sachbearbeiter (m/w/d), die diesen Bereich derzeit noch koordinieren müssen und in der Folge arbeitsmäßige Freiräume für Aufgaben im Bereich Technischer Gebäudeunterhalt.
Die Verwaltung kann dieser Argmuentation gut folgen. U.a. ist die Tätigkeit der Hausmeister-Koordination niedriger eingruppiert als die Tätigkeit des technischen Sachbearbeiters (m/w/d). Entsprechend wird die Schaffung einer Stelle in Vollzeit vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 44.856,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 220 / 301, Hausmeister-Koordination in EG 7 in Vollzeit zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 320 – GB III / SCHULKINDERGARTEN
Planstelle 320 / 101 – Leiter (m/w/d) Schulkindergarten
Absenkung der Planstelle von EG S13 nach EG S9
Bei der Eingruppierung von Leitern (m/w/d) von Kindertageseinrichtungen ist gemäß Ziffer XXIV der Anlage 1 zum TVöD (= die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst – EntGO-SuE) die Durchschnittsbelegung der jeweiligen Kindertagesstätte maßgeblich. Diese beträgt beim Schulkindergarten 20 Kinder. Gemäß EntGO sind Beschäftigte als Leiter (m/w/d) von Kindertagesstätten mit einer Durchschnittsbelegung von unter 40 Plätzen gemäß EG S9 TVöD-SuE einzugruppieren. Dementsprechend war die Stelle auch bis einschließlich 2019 eingruppiert. Mit dem personalwirtschaftlichen Stellenplan 2020 wurde die Stelle von EG S9 nach EG S13 höhergruppiert, da die damalige Stelleninhaberin auch die städtischen Sprungkräfte koordinierte, unterwies etc. und damit eine erheblich höhere Leitungsspanne als nur mit dem Schulkindergarten hatte. Die damalige Stelleninhaberin wechselte zwischenzeitlich die Einrichtung und die Leitung des Schulkindergartens wurde an Frau Stephanie Storch übertragen. Die Aufgabe der Koordinierung und Betreuung der städtischen Sprungkräfte wurde von einer anderen Leitung übernommen. Entsprechend wird die Stellenhebung aus 2020 wieder eingezogen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: -4.335,79 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Absenkung der Planstelle 320 / 101 Leiter (m/w/d) Schulkindergarten von EG S13 nach EG S9 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 330 – GB III / KINDERGARTEN FALKENSTEIN
Planstelle 330 / 202 – Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
Anhebung der Planstelle von EG S8a nach EG S8b
Die Stelleninhaberin ist derzeit als Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit eingruppiert. Sie macht aufgrund der zunehmenden Anforderungen in der integrativen Einrichtung schwierige Tätigkeiten im tarifrechtlichen Sinn geltend und hat eine Höhergruppierung beantragt.
Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, sind gemäß Ziffer XXIV der Anlage 1 zum TVöD (= die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst = EntGO-SuE) gemäß EG S8a TVöD-SuE eingruppiert.
Tatsächlich wird wird die Stelleninhaberin innerhalb der Einrichtung in einer Integrationsgruppe
(= Erziehungsgruppe, denen besondere Aufgaben in der gemeinsamen Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder zugewiesen sind) eingesetzt. Die Gruppe hat einen Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinne des §2 SGB IX.
Gemäß EntGO-SuE sind Erzieher (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten gemäß EG S8b TVöD-SuE eingruppiert. Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten sind gemäß Protokollerklärung Nr. 6 Buchstabe a) zur EntGO-SuE Tätigkeiten in Integrationsgruppen mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinne des §2 SGB IX in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Damit erfüllt die Planstelle 330 / 202 die entsprechenden Voraussetzungen für die Eingruppierung nach EG S8b TVöDSuE. Die Verwaltung schlägt dementsprechend vor, die Stelle anzuheben.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 4.948,94 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 330 / 202 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 360 – GB III / HORTE
Planstelle 360 / 103 – Leitung (m/w/d) Hort Kinderinsel
Anhebung der Planstelle von EG S8a nach EG S9
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 14.11.2019 den weiteren Betrieb des Containers am Standort Pfarrer-Stain-Straße 5 für eine eingruppige Kindertageseinrichtung (= ca. 20 Kinder) beschlossen. Zum 01.09.2020 wurde in dem Containermodul der Hort Kinderinsel interimsweise eröffnet. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Kindertageseinrichtung. Dementsprechend bedarf es auch einer eigenen Leitung. Die Leitungsstelle wurde zum 01.09.2020 besetzt.
Beschäftige als Leiter (m/w/d) von Kindertagesstätten sind gemäß Ziffer XXIV der Anlage 1 zum TVöD (= die Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst = EntGO-SuE) gemäß EG S9 TVöD-SuE eingruppiert.
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, dies auch entsprechend umzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 3.368,02 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Anhebung der Planstelle 360 / 103 Leitung (m/w/d) Hort Kinderinsel von EG S8a nach EG S9 TVöD-SuE zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
BEREICH 380 – GB III / MENSA SCHULE ST. SEVERIN
Planstelle 380 / 302 – Mitarbeiter (m/w/d) Mensa
Neuschaffung einer Planstelle in EG 2 in Teilzeit mit 20 Wochenstunden
Die Grundschule West und die Mittelschule nutzen gemeinsam die Mensa für die Schülerinnen aus den gebundenen und offenen Ganztagesklassen. In den letzten Jahren wurde die Mensa durch einen externen Caterer mit dem cook und hold Verfahren von Montag bis Donnerstag beliefert. Das Mensapersonal hat u.a. die Aufgabe, das Essen entgegenzunehmen (Kontrolle), warm zu halten, auszugeben, Geschirr bereitzustellen, zu spülen und den Abfall zu entsorgen. Außerdem werden Tische für die gemeinsame Mahlzeit vorbereitet und nach dem Essen gesäubert. Auf die Einhaltung von Hygieneregeln und schulinterne Absprachen ist ebenfalls zu achten.
In der Regel nehmen zwischen 140- 150 Kinder und Jugendliche täglich am Essen teil, davon sind ca. 90 Kinder aus den 4 gebundenen Ganztagesklassen der Grundschule und ca. 50 Jugendliche aus dem offenen und gebundenen Ganztageszug der Mittelschule. Die Schüler (m/w/d) essen i.d.R. in 3 Schichten zwischen ca. 12.15 Uhr – 13.45 Uhr, das Zeitfenster für die Essensaufnahme ist pro Gruppe zwischen 20 – 30 min getimt, das setzt eine pünktliche Ausgabe der Mahlzeiten voraus. Eine Veränderung bzw. Verlängerung der Essenszeiten ist stundenplantechnisch und ernährungsphysiologisch nicht umsetzbar.
Auf Grund der Auswirkungen der Pandemie (Auflagen) kann die Mensa durch den Caterer seit Schulstart nicht mehr warm beliefert werden. Die Mensaküche ist mit technischen Geräten, Kühlraum entsprechend ausgestattet, so dass eine Umstellung auf eine cook and chill Anlieferung erfolgte. Mit der Vorbereitung des Essens (Portionierung und Aufbereitung im Konvektomaten) erhöhte sich damit auch der personelle Aufwand. Durch die feste Gruppenbildung / Sitzordnung können sich Kinder auch das Essen nicht mehr selbst am Tresen holen, sondern müssen bedient werden.
Zusätzlich müssen ca. 30 Schüler (m/w/d) der Mittelschule in einem Gruppenraum des Schulgebäudes zwischen ca. 12.30 Uhr – 13.15 Uhr mit Essen versorgt werden. Das erfordert neben den Transportwegen eine weitere organisatorische und logistische Berücksichtigung für das Küchenpersonal. In diesem Schuljahr ist nach Aussage der Schulleitung keine alternative Lösung praktikabel.
Personalsituation bis zum Start des Schuljahres 2020 / 2021:
Bis zum Jahr 2019 waren in der Mensa vier geringfügig beschäftigte Küchenhilfen tätig, die die Essensausgabe in einem Mehrschichtbetrieb versorgten. Zum Kinderbetreuungsjahr 2019 / 2021 kam eine festangestellte Küchenkraft in Teilzeit dazu (20 Wochenstunden), die auch die Aufgabe hat, als interner Koordinatorin und Ansprechpartnerin zu fungieren. Sie ersetzte eine der geringfügig beschäftigten Küchenhilfen.
Aufgrund der Umstrukturierung der Regenerationsmethode und des oben geschilderten organisatorischen Mehraufwands hat die Verwaltung die beiden Schulleiterinnen mit der konkreten Bedarfsmeldung von Personalstunden beauftragt. Zielsetzung war es, die Bedingungen der Kaltanlieferung (Arbeitsorganisation) mit den benötigten Arbeitsstunden vor Ort abzugleichen und (neu) zu kalkulieren.
Parallel wurden die Stellen ausgeschrieben und Bewerberinnen sind zu den Probearbeiten bzw. zur Vorstellung in die Schule eingeladen worden. Im Ergebnis teilt die Rektorin der Grundschule der Stadtverwaltung mit, dass eine zweite feste Stelle in Teilzeit mit 20 Stunden für eine Küchenkraft unabdingbar für einen reibungslosen Ablauf ist. Dafür kann eine der drei Stellen für geringfügig beschäftigte Aushilfen entfallen.
Ausblick:
Die Rektorinnen der beiden Schulen möchten nach Möglichkeit auch über die Corona-Pandemie hinaus eine Fortsetzung des cook and chill Verfahrens, da die Mensaküche über das nötige Inventar verfügt und Ernährungsaspekte für diese Auswahl sprechen. Ergo werden auch in den kommenden 4 Jahren vergleichbare Voraussetzungen der Logistik und Arbeitsorganisation bestehen bleiben. Laut der schulischen Entwicklungsplanung ist bis auf weiteres von den konstant hohen Schülerzahlen auszugehen, d.h. die Nachfrage nach Plätzen in der GGTS sowie der OGTS bleibt auf dem genannten, quantitativen Niveau. Der ökonomisch und organisatorisch korrekte Personaleinsatz soll nicht nur für das lfd. Schuljahr festgelegt werden, sondern idealerweise für den Vergabezeitraum des Caterings (längstens bis zum Schuljahr 2025/ 2026). Entsprechend wird seitens der Verwaltung die Schaffung einer Stelle in Teilzeit mit 20 Wochenstunden vorgeschlagen.
Finanzielle Auswirkungen pro Jahr: 16.964,00 €
Beschlussantrag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Neuschaffung der Planstelle 380 / 302, Mitarbeiter (m/w/d) Mensa in EG 2, Teilzeit mit 20 Wochenstunden, zu und empfiehlt dem Stadtrat diese Änderung für den Stellenplan 2021.
Der personalwirtschaftliche Stellenplan enthält damit in der vorliegenden Form Stellenmehrungen in Höhe von 94.621,17 € jährlich.
II. KENNTNISNAHME:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die sachlichen Änderungen im Stellenplan 2021 (Teil A) zur Kenntnis.
III. BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat vorbehaltlich der Zustimmung im Haushalt folgende Änderungen für den Stellenplan 2021 und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen entsprechend im personalwirtschaftlichen Stellenplan für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen
(Teil B):
- Neuschaffung der Planstelle 001A / 403 Auszubildender (m/w/d) Fachinformatiker Systemintegration
- Anhebung der Planstelle 160 / 201 Veranstaltungstechniker (m/w/d) von EG 7 nach EG 8 TVöD
- Anhebung der Planstelle 160 / 202 Veranstaltungstechniker (m/w/d) von EG 7 nach EG 8 TVöD
- Anhebung der Planstelle 200 / 120 Bereichsleiter (m/w/d) Gebäudeunterhalt
von EG 10 nach EG 11 TVöD
- Anhebung der Planstelle 210 / 301 Arbeiter (m/w/d) und stv. Bauhofleiter (m/w/d)
von EG 7 nach EG 8 TVöD
- Neuschaffung der Planstelle 220 / 301 Hausmeister-Koordination in EG 7 in Vollzeit
- Absenkung der Planstelle 320 / 101 Leiter (m/w/d) Schulkindergarten von
EG S13 nach EG S9 TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 330 / 202 Erzieher (m/w/d) Kindergarten Falkenstein
von EG S8a nach EG S8b TVöD-SuE
- Anhebung der Planstelle 360 / 103 Leitung (m/w/d) Hort Kinderinsel
von EG S8a nach EG S9 TVöD-SuE
- Neuschaffung der Planstelle 380 / 302, Mitarbeiter (m/w/d) Mensa in EG 2, Teilzeit mit 20 Wochenstunden
