BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/194/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung von 2 Großflächenwerbetafeln in der Schleißheimer Str. 130, Fl.Nr. 1651
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.01.2021
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I. Sachvortrag:
Der Antragsteller beantragt die Errichtung von 2 Großflächenwerbetafeln in der Schleißheimer Str. 130, Fl.Nr. 1651.
Geplant ist, zwei einseitige, freistehende Werbetafeln mit einer Fläche von jeweils 3,8 m x 2,64 m und einer Höhe von jeweils insgesamt 4,43 m im südlichen Grundstückbereich aufzustellen. Die Plakatflächen sollen für ortsfremde Werbung genutzt werden. Die Plakatflächen sollen dabei von oben beleuchtet werden.
Das betroffene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 112 „Große Teile West“. Dieser setzt auf dem Grundstück eine private Grünfläche fest. Zudem sind Werbeanlagen nur als einfache, waagerecht liegende Schriftbänder an Gebäuden zulässig.
Es werden Befreiungen wegen der Errichtung der Werbeanlagen in der privaten Grünfläche und außerhalb einer Gebäudefassade benötigt.
Aus Sicht der Verwaltung kann den Befreiungen nicht zugestimmt werden. Hier würde ein ungewollter Vergleichsfall im Bebauungsplangebiet geschaffen. Da auf dem Grundstück aufgrund eines fehlenden Bauraums generell keine Werbeanlagen vorgesehen sind, würden hier aus Verwaltungssicht auch die Grundzüge der Planung berührt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben daher nicht zugestimmt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Großflächenwerbetafeln in der Schleißheimer Str. 130, Fl.Nr. 1651 nicht zu erteilen. Das Einvernehmen zu den Befreiungen hinsichtlich der Errichtung der Werbeanlagen in der privaten Grünfläche und außerhalb einer Gebäudefassade wird nicht erteilt.
