BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/114/2020
Grunddaten
- Betreff:
-
Petition der Anwohner des Erdinger Weges, der Weidachstraße und Am Mühlbach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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28.01.2021
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I. Sachvortrag:
Mit Schreiben vom 02.09.2020 ging eine Petition von Frau Anita Vierlböck über die Kanzlei Seidenberg bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde ein.
Einige Anwohner des Erdinger Weges, der Weidachstraße und Am Mühlbach beantragen, den Erdinger Weg zukünftig als Geh- und Radweg beizubehalten, die ursprünglich installierten Sperrpfosten wieder aufzustellen und ein baurechtliches Vorhaben gegen den neu errichteten Carport am Anwesen Erdinger Weg 9 einzuleiten.
Aus baurechtlicher Sicht sollte ursprünglich für den Bereich Erdinger Weg, Weidachstraße und am Mühlbach ein Bebauungsplan erlassen werden. Diese Satzung wurde am 19.01.1973 beschlossen. Der Bebauungsplan wurde jedoch aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht in Kraft gesetzt. Im Bebauungsplan war der Erdinger Weg als Fußweg festgesetzt. Da der Erdinger Weg demnach nicht als Fußweg festgesetzt wurde (anders als bspw. der Freimanner Weg), wurde dieser am 13.01.1975 als Ortsstraße gewidmet.
Am 14.08.2018 wurde im Erdinger Weg 1 der Einbau einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss beantragt. Für diese Wohnung war ein zusätzlicher Stellplatz notwendig. Dieser wurde im nördlichen Grundstücksbereich nachgewiesen.
Zu diesem Zeitpunkt war der Erdinger Weg nicht beschildert. Aufgrund der Widmung als Ortsstraße wurde der Stellplatz hier zugelassen. Das Vorhaben wurde mit Bescheid vom 09.01.2019 genehmigt. Mit Schreiben vom 06.05.2019 fragte der neue Eigentümer des Erdinger Weg 9 an, ob auf seinem Grundstück ein Carport mit Elektroladesäule errichtet werden kann. Da dieser gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO genehmigungsfrei ist, wurde dem Bauherrn mitgeteilt, dass der Carport errichtet werden kann.
Die Bauverwaltung hat sich an das Landratsamt München gewandt, wie sich eine Umwidmung der Straße auf die Baugenehmigung für die Kellerwohnung auswirkt. Eine Rückmeldung hierzu ist noch nicht erfolgt.
Der örtlichen Straßenverkehrsbehörde liegen über die verkehrsrechtlichen Historie des Erdinger Weges keine Unterlagen vor. Die zwischenzeitliche Beschilderung als Gehweg kann nur so erklärt werden, dass man aufgrund der baulichen Gestaltung des Weges bzw. der Straße davon ausging, dass es sich hierbei um einen Gehweg handelt. Offenbar wurde dieser Fehler einige Jahre später erkannt und die Verkehrszeichen wurden wieder abgebaut.
Wie bereits aufgeführt war zwischen 1975 und 2020 der Weg somit durchgehend als Ortsstraße gewidmet. In der Stadtratssitzung am 23.04.2020 wurden die zwei westlichen Stichwege zu den Garagen als Ortsstraße und der restliche Teil des Flurstücks als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet.
Am 18.05.2020 wurde die verkehrsrechtliche Anordnung für den gemeinsamen Geh- und Radweg am Erdinger Weg erlassen. Diese Beschilderung wurde aufgrund von Heckenrückschnitten erst im September 2020 durch den städtischen Bauhof aufgestellt.
In letzter Zeit haben die nach dem Baurecht zur Einfahrt berechtigten Anwohner des Erdinger Weges bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde Anträge auf verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung gestellt und diese auch erhalten (insgesamt drei Ausnahmegenehmigungen). Die Ein- und Ausfahrt dieser Anwohner des Erdinger Weges muss jederzeit gewährleistet werden.
Die Erfahrung zeigt, dass der selbstständige Ein- und Ausbau der Sperrpfosten nicht zielführend ist, da die Pfosten regelmäßig nicht mehr eingesetzt werden bzw. diese gestohlen werden (bspw. Sperrpfosten bei der Brücke Am Egernfeld). Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird somit vorerst von einer Installation von Sperrpfosten im Erdinger Weg aus verkehrsrechtlicher Sicht absehen.
Die Petition vom 02.09.2020 kann aus verkehrsrechtlicher Sicht als erledigt angesehen werden bzw. wurde diese Petition aus rein verkehrsrechtlicher Sicht bereits umgesetzt.
Abschließend kann mitgeteilt werden, dass die Aussage in der Petition, „wonach der Erdinger Weg nur zum Be- und Entladen befahren werden kann“ nicht entsprochen werden kann, da dies im Stadtratsbeschluss vom 23.04.2020 nicht umfasst ist und dies ohnehin bei einem Geh- und Radweg rechtlich nicht zulässig wäre.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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