ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/734/2020-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Durch den Beschluss des Stadtrates am 23.04.2020 wurde der Erste Bürgermeister ermächtigt, Stundungsanträge, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, in unbegrenzter Höhe maximal bis zum 31.12.2020 zu genehmigen.

 

In diesem Zeitraum gingen neben den am 23.04.2020 vom Stadtrat genehmigten Stundungen keine weiteren Anträge ein, die ohne oben genannten Beschluss dem Haupt- und Finanzausschuss oder dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen waren.

 

Bis dato entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden durch das Coronavirus. Deshalb hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 22. Dezember 2020 weitere Regelungen im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder für die Finanzämter getroffen. Da dieses BMF-Schreiben für die kommunale Verwaltung nicht binden ist, empfiehlt der Bayerische Städtetag in seinem Rundschreiben Nr. 001/2021 vom 04.01.2021 die Vollzugspraxis entsprechend anzuwenden. Das Schreiben des Bayerischen Städtetag mit entsprechendem BMF-Schreiben ist in der Anlage beigefügt.

Nach dieser Handlungsempfehlung sind bis zum 31.03.2021 fällige Forderungen bis längstens 30.06.2021 zinsfrei zu stunden. Anschließend muss eine angemessene, längstens bis zum 31.12.2021 dauernde Ratenzahlungsvereinbarung getroffen werden, um eine zinsfrei Stundung gewähren zu können.

 

Allgemein erwarten weiterhin die Firmen in der momentanen Situation eine schnelle Antwort der Gemeinden auf ihre Stundungsanträge. Es wird daher vorgeschlagen, den Ersten Bürgermeister zu ermächtigen, Stundungsanträge, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, in unbegrenzter Höhe entsprechend des BMF-Schreibens vom 22.12.2020 zu genehmigen, maximal bis zum 31.12.2021. Eine Liste der genehmigten Stundungsanträge ist dem Stadtrat vorzulegen.

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat ermächtigt den Ersten Bürgermeister, Stundungsanträge die im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, in unbegrenzter Höhe entsprechend des BMF-Schreibens vom 22.12.2020 zu genehmigen, maximal bis zum 31.12.2021. Eine Liste der genehmigten Stundungsanträge ist dem Stadtrat vorzulegen.

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Anlagen

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