ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/765/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Am 23.04.2020 hat der Stadtrat beschlossen, die Erweiterung der Schule West mit dem aufgezeigten Raumprogramm und Kostenrahmen für die nachmittägliche außerschulische Betreuung wie folgt freizugeben:

Variante 4.1

BGF: 1008 m², davon:   

-          Nutzfläche: ca. 774 m² (+92 m² zu Anforderung z.B. für Mehrzwecknutzung)

-          Verkehrsfläche: ca. 207 m²

Kostenrahmen Gebäude anhand BGF:  KG 200-500: 3.024.000 €

Kostenrahmen Versetzen Spielplatz: KG 500: ca. 20.000 €

Nebenkosten: KG 700 – ca. 25% -  ca. 761.000 €

Summe KG 200-700= ca. 3.805.000 €

 

Es erfolgt ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 – „Erweiterung Schule West“ und die Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

 

 Im Laufe der weiteren, vertieften Abstimmung des Raumprogramms wurde durch die Schulleitungen der Verwaltung ein weiterer Bedarf an Räumen, insgesamt 3 Fachräume mit den jeweiligen Nebenräumen, gemeldet. (Die Stellungnahme und Erläuterung des Bedarfs durch GB 3 – in Anlage 1)

 

Daher wurde das Raumprogramm erweitert, dem gemeldeten Bedarf angepasst und erneut mit den Schulleitungen und der Nachbarschaftshilfe als Träger für die nachmittägliche Betreuung abgestimmt. Das Raumprogramm ist in tabellarischer Form mit Anmerkungen zur Nutzung als Anlage (Anlage 2) beigefügt.

 

Aus der Anpassung folgt dadurch auch eine Erhöhung der notwendigen BGF um + 316 m² auf 1324 für das Gebäude und unterliegen auch eine Anpassung des Kostenrahmens:

 

Kostenrahmen Gebäude anhand BGF: KG 200-600: 3.426.493€

Kostenrahmen Versetzen Spielplatz: KG 500: ca. 20.000 €

Nebenkosten: KG 700 - ca. 20% - ca. 689.300 €

Summe KG 200-700= ca. 4.135.793 € (+ ca. 330.793 € gegenüber Variante 4.1)

 

Auf Grund des erweiterten Bedarfs und damit verbundenen Vergrößerung des Gebäudes, muss der Bauraum angepasst werden. Die Baugrenzen gem. Bebauungsplan werden Richtung Süden unter Einhaltung der notwendigen Abstandsflächen zur Nachbarbebauung und zur Straße größtmöglich erweitert. Hierzu wurden die vorhandenen Gebäudekanten von BT F aufgenommen. Der Allwetterplatz, die vorhanden Laufbahn und auch die Rasensportfläche (größtenteils) können so, wie bei Variante 4.1 erhalten bleiben.

Skizze in Anlage 3.

Die Sportflächen müssen im Zuge dieser Maßnahme überarbeitet werden

 

Nach Beschluss über das angepasste Raumprogramm kann die Verwaltung die

notwendigen weiteren Schritte, wie die Vergabe der Planerleistungen, einleiten.

 

Angepasste mögliche Zeitschiene:

-          Vorbereitung des VGV Verfahrens und freihändiger Vergaben von Planerleistungen bis Ende Juli 2021

-          Bekanntgabe und Durchführung VGV Verfahren mit Vergabe der Planerleistungen (Dauer ca. 3 Monate) im Herbst 2021

-          Fertigstellung der Planung mit Baugenehmigung bis Herbst 2022

-          Ausschreibungsphase bis Jan./Feb 2023

-          Baubeginn Frühjahr 2023

-          Fertigstellung zum Schuljahr 23/24 im Sept.23

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt dem Stadtrat zu empfehlen, das erweiterte Raumprogramm zur Erweiterung der Grundschule West freizugeben und den angepassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 185 – „Erweiterung Schule West“ zu fassen und die Freigabe für das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

 

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Anlagen

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