BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/104/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der SPD-Fraktion für ein nachhaltiges Nachpflanzungskonzept
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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02.02.2021
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I. Sachvortrag:
1) Antragstellung
Die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN haben am 07.01.2021 einen Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion für ein nachhaltiges Nachpflanzungskonzept gestellt. Der Antrag beinhaltet folgenden Wortlaut:
Zu Punkt 1) Dies gilt auch für Bäume, die in den letzten Jahren laut Baumkataster ohne Ersatz gefällt wurden.
Zu Punkt 2) Die möglichen Standorte für Baumpflanzungen sollen vorwiegend im dichter bebauten Stadtgebiet ausfindig gemacht werden. Hierbei sollen auch Flächen in Betracht gezogen werden, deren Versiegelung nicht mehr notwendig ist. Bei der Suche nach Pflanzflächen ist die Bevölkerung zu aktivieren und intensiv zu beteiligen.
Zudem:
- Wenn die Pflanzung von Bäumen an gegebenen Stellen nicht sinnvoll ist (aber auch zusätzlich), sollen niedrige und hohe Sträucher und neue Hecken zur Verdichtung des Unterholzes für Kleingetier angelegt werden. Zudem sind an Stellen, die schwer zu bepflanzen sind, Pflanztröge mit Büschen werden. und kleinen Bäumen sowie bienenfreundlichen Stauden aufzustellen.
- Die fachgerechte Pflege von Bäumen soll bei Möglichkeit und Bedarf auch durch vitalisierungssteigernde Maßnahmen (wie Mineral-Düngung und oder Bewässerungseinrichtungen) ergänzt werden.
2) Stellungnahme der Verwaltung
Zu Punkt 1)
Grundsätzlich stimmt die Verwaltung zu, Bäume, die im Straßenraum lt. Baumkataster gefällt wurden, zu ersetzen. Hier ergibt sich unter den Aspekten, die im Antrag der SPD-Fraktion schon genannt wurden, folgende Rangfolge:
1) Der gefällte Baum ist an Ort und Stelle durch einen geeigneten Baum zu ersetzen.
2) Sollte eine Pflanzung auf demselben Standort nicht möglich oder nicht sinnvoll sein (z.B. darunterliegende Leitungen, Bauvorhaben) ist die Ersatzpflanzung an anderer Stelle nachzuholen.
Geeignete Stellen oder Standorte wären z.B. die städtischen Parkanlagen (Bürgerpark, Einsteinpark, Seilerpark, Parkanlage südl. der U-Bahnhaltestelle in Hochbrück). Dort können sich die Bäume ohnehin besser und störungsfreier entfalten und es könnten dort auch Ersatzpflanzungen mit Bäumen höherer Ordnung vorgenommen werden als im vergleichsweise engeren innerörtlichen Bereich. Grundsätzlich gilt: Je dichter die Bebauung und je kleiner der zur Verfügung stehende Pflanzraum, desto geringer die Ordnung der zu ersetzenden Bäume.
In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 178 Bäume gefällt, wobei für eine Ersatzpflanzung vorzugsweise die ersten drei genannten Bereiche in Frage kommen. Die insgesamt 45 Ersatzpflanzungen wurden ausschließlich auf öffentlichen Straßen und Plätzen und den öffentlichen Einrichtungen vorgenommen. Nicht dabei in dieser Liste sind diejenigen Bäume, die aufgrund von Wurzelaufwürfen gefällt werden müssen bzw. mussten.
Bereiche/ Standorte | 2019 | 2020 |
Öffentliche Straßen und Plätze | 45 | 14 |
Spiel- und Sportplätze | 23 | 3 |
Öffentliche Einrichtungen | 10 | 3 |
Parkanlagen, einschl. Friedhof, See | 27 | 12 |
Entlang von Bächen | 41 | 0 |
Gefällte Bäume gesamt | 146 | 32 |
Ersatzpflanzungen | 10 | 35 |
Zu Punkt 2)
Ein Baumstandort sollte auch im Stadtgebiet so gewählt werden, dass den Bäumen zumindest eine Lebensdauer von 50, wenn nicht gar 80 Jahren zugestanden werden kann. Im dichter bebauten Stadtgebiet ist dies außerhalb von durch Satzungen festgesetzten Baugebieten kaum möglich, da hier Bauabsichten und Veränderungen deutlich schnelllebiger sind. Das Resultat ist dann häufig die Beseitigung des vorhandenen Baumes.
Bei Ersatzpflanzungen die „Bevölkerung“ zu aktivieren und zu beteiligen hält die Verwaltung für sehr problematisch. Die Gründe hierfür wurden bereits im Antrag der SPD erläutert. Es erfordert einerseits einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand, andererseits ist bei einer derartigen Vorgehensweise kaum ein fachlicher Gewinn bei der Entscheidungsfindung der zu pflanzenden Baumart zu erwarten. Hier sollte im Einzelfall die Entscheidung, wo an welcher Stelle welcher Baum gepflanzt wird, ausschließlich in der Kompetenz der Verwaltung liegen.
Punkt 2) des Ergänzungsantrags wird daher abgelehnt.
Sicherlich ist es sinnvoll, Heckenstrukturen zu pflanzen, um Kleintieren entsprechende Schutz- und Lebensräume zu bieten. Innerhalb des Ortes sieht die Verwaltung solche Heckenpflanzungen als Baumersatz aber eher kritisch. Dies kann Kleintiere wie Igel und andere in Straßenräume locken, wo sie den Gefahren des Straßenverkehrs ausgesetzt sind. Andererseits wirken Hecken an manchen Stellen im Ort erheblich sichtbehindernd. Heckenstrukturen als Ersatzpflanzung für Bäume, die an Ort und Stelle nicht gepflanzt werden können, lehnt die Verwaltung daher ab. Das Umweltreferat hat und wird aber weiterhin Standorte für Heckenstrukturen suchen und auch anbieten, die ökologisch – auch als Biotopvernetzung – wirklich Sinn machen und den im Ergänzungsantrag angestrebten Zweck auch wirklich erfüllen können.
In den 1970er Jahren hat man an manchen Stellen in Ortszentren angefangen, auch Pflanztröge aufzustellen und dies zu bepflanzen. Auch in Garching sind einige aktuelle Beispiele zu nennen. Prinzipiell lehnt das Umweltreferat die Bepflanzung von Pflanzkübeln ab, da sich dort die Pflanzen ebenso wie in zu klein geratenen Pflanzflächen nicht entfalten können. Zudem ist hier das Wachstum auch nach unten deutlich limitiert. Dies zeigt sich zum Beispiel deutlich an den Crataegus, die nördlich des Garchinger Rathauses gepflanzt wurden. Aufgrund des nur unzureichend vorhandenen Wurzelraums treten hier regelmäßig Spitzendürren auf.
Eine fachgerechte Baumpflege mit der Verwendung vitalisierungssteigernder Maßnahmen wird seit mindestens 17 Jahren von der Stadtverwaltung praktiziert. Dies schließt auch Bewässerungseinrichtungen mit ein. Durch die auftretenden Dürre- und Hitzeperioden in den letzten Jahren können aber auch diese sogenannten Bewässerungssäcke zu je 75 l Dürreschäden nur schwierig und mit großem Aufwand verhindern. Für neu gepflanzte Bäume, wie zum Beispiel im Bürgerpark oder im Straßenraum, sind diese Bewässerungseinrichtungen aber durchaus sinnvoll und werden von der Stadt Garching auch bereits eingesetzt.
II. BESCHLUSS:
Der Ausschuss für Bau, Planung und Umweltschutz beschließt:
1) Die Ersatzpflanzungen für die auf öffentlichen Straßen und Plätzen, Spiel- und Sportplätzen sowie öffentlichen Einrichtungen gefällten Bäume aus den Jahren 2019 und 2020 werden - soweit nicht bereits geschehen – nachgeholt (insgesamt 53 Bäume).
2) Mögliche Standorte für Baumpflanzungen im vorwiegend dichter bebauten Stadtgebiet ausfindig zu machen, wird aus planerischen Gründen abgelehnt.
3) Ebenso wie beim Antrag der SPD wird eine zwingende Einbindung der interessierten Bevölkerung als Gebot im Rahmen eines solchen Konzeptes abgelehnt.
4) Eine weitere Bepflanzung von Pflanzkübeln wird abgelehnt.
5) Heckenstrukturen als Ersatz für nicht durchzuführende Baumpflanzungen werden aus Sicherheitsgründen abgelehnt.
6) Eine fachgerechte Baumpflege mit entsprechend fachgerechten vitalisierungsfördernden Maßnahmen, wie sie im Antrag gefordert wird, wird selbstverständlich auch in Zukunft für den Erhalt der städtischen Bäume eingesetzt.
