BESCHLUSSVORLAGE - 1-KUL/160/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerwoche "Light" 2021: Freitag, 09. bis Sonntag, 11.09.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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10.03.2021
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I. Sachvortrag:
Die Impfungen gehen voran, eine Lockerungsstrategie der Kontaktbeschränkungen wurde von der Bundesregierung in Aussicht gestellt. Allerdings dürfte nach derzeitiger Prognose eine Durchführung der Bürgerwoche 2021 mit Festzeltbetrieb und Straßenfest in der gewohnten Art und Weise eher unwahrscheinlich sein.
Wir wollen dennoch den Garchingerinnen und Garchingern ein Stück Hoffnung zur Rückkehr in die Normalität geben und würden daher die Planung und Durchführung einer Bürgerwoche „Light“ in Form eines Bürger-Picknicks angehen. Voraussetzung, dass und in welcher endgültigen Form eine Bürgerwoche Light letztlich stattfinden kann, hängt von den dann geltenden Infektionsschutzrichtlinien ab. Um hierauf flexibel reagieren zu können muss jedoch schon jetzt mit einer Planung und optionalen Buchung von Leistungen begonnen werden. Es wird dabei darauf geachtet, dass alle kostenverursachenden Verträge eine Rücktrittsklausel bei Unmöglichkeit der Durchführung beinhalten.
Geplant wird eine reine Open Air Veranstaltung im Bürgerpark mit zentralem gemeinsamen Biergarten umsäumt von Ständen der Garchinger Vereine und ortsansässiger Gastronomie. Eine Bühne für Ansprachen und kleinere Darbietungen – eher Begleitmusik, keine „Publikumsmagneten“ - sorgt für eine atmosphärische Umrahmung. Der Aufbau der Biertische soll zentral durch die Stadt erfolgen, um die erforderlichen Mindestabstände einzuhalten. Damit eine gleichmäßige Verteilung der Besucher (Vermeidung von Staubildung) gewährleistet werden kann und um die Biergartenbestuhlung inkl. Sonnenschirme in einer Hand zu haben (Aufbauvorgaben), soll die Getränkebeschaffung zentral durch einen Konzessionär erfolgen sowie die Hauptgetränkepreise (Bier, Softdrinks, Heißgetränke) einheitlich vorgegeben werden. Auch müssen einheitliche Gläser, Tassen, Teller etc. zwecks zentralen Rücklaufs + Reinigung verwendet werden. Entsprechend der dann geltenden Richtlinien werden zusätzlich erforderliche Maßnahmen ergriffen: Kennzeichnung der Biertische mit max. Personenzahl, Abtrennung des Biergartenbereichs, manuelle oder elektronische (Selbst-) Erfassung der Besucher, Einbahnsystem (hin: nördlich - zurück: südlich des Rodelhügels) etc. Insgesamt ist die im Bürgerpark zur Verfügung stehende Fläche groß genug, um ausreichend Abstände zum Sitzen und für die Wegeführung einzuhalten.
Auf der vom Biertischbereich nördlich gelegenen Wiese sollen einige Fahrgeschäfte locker aufgebaut werden. Dies war bereits vergangenen Sommer (z.B. in München erfolgt) zulässig, wobei jedes Fahrgeschäft selbst für die Einhaltung der Auflagen verantwortlich ist. Analog zu den Planungen für 2020 sollen entlang der Servicestraße zur Geothermie unbefestigte kostenpflichtige Wiesenparkplätze entstehen.
Freitag, 9.07: Seniorennachmittag, ökumenische Nachmittagsandacht für die Besucher, Schausteller und Standbetreiber, abends Eröffnungsansprache (Ende: 22:00 Uhr)
Samstag: 10.07: Jazzfrühschoppen (Musik auf der Bühne), Familientag mit Sonderpreisen, Lasershow über dem Biergarten (Ende 23:00 Uhr)
Sonntag: 11.07: 12:00 Uhr: kleiner Festumzug nur mit Garchinger Gruppen (keine zugekauften Blaskapellen, keine Wurfwaren) Ende auf dem Schaustellergelände – ab Mittag „normaler Biergartenbetrieb“ mit Musikbegleitung (Ende: 22:00 Uhr)
Je nach den dann vorherrschenden Auflagen muss ggf. auch diese Bürgerwoche-Light-Fassung komplett oder in Teilen abgesagt werden. Gleichermaßen muss das Bürgerpicknick bei schlechtem Wetter ersatzlos entfallen.
Ausschnitt:
II. BESCHLUSS:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Garching nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Bürgerwoche „Light“ analog dem o.g. Vorschlag mit ggf. notwendigen Modifikationen und unter Einhaltung der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden Infektionsschutzmaßnahmen vorzubereiten und sofern möglich durchzuführen.
