BESCHLUSSVORLAGE - 1-LI/064/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Stromlieferung für den Zeitraum 2023 - 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Liegenschaften
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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18.03.2021
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I. Sachvortrag:
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.
Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Stadt Garching vor.
Die Stadt Garching ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungs-kompetenz der Stadt Garching während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.
Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.
Mehrkosten Ökostrom ohne Neuanlagenquote gegenüber Normalstrom: ca. + 0,0 – 0,5 ct/kWh
Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmerzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: in der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.
Mehrkosten Ökostrom mit Neuanlagenquote gegenüber Normalstrom: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh
Bei einem angenommenen Gesamt-Jahresstromverbrauch von 3.500.000 kWh für alle Objekte inkl. Straßenbeleuchtung würden bei einem Aufschlag von 0,5 ct/kWh Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 17.500,- € und ca. 42.000,- € bei einem Aufschlag von 1,2 ct/kWh entstehen.
Der Stadtrat hatte für die letzte Strombündelausschreibung für den Zeitraum 2020 bis 2022 als Signal und konkreten Beitrag zur ökologischen Energiewende am 14.12.2017 den Beschluss gefasst, 100 % Ökostrom mit Neuanlagequote auszuschreiben. Den Zuschlag erhielt die E.ON Energie Deutschland GmbH zu einem Arbeitspreis von 5,07 ct/kWh. Zum Zeitpunkt der damaligen Ausschreibung lag der Börsenpreis bei ca. 5,2 ct/kWh (Dezember 2018) und somit über dem über die Bündelausschreibung erzielten Ergebnis. Die Verwaltung geht davon aus, dass sich an dieser ökologischen Willensbe-kundung des Stadtrates nichts geändert hat.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung bzw. Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS GmbH zentral beim Stromlieferanten bzw. Netzbetreiber beschafft.
Um in jedem Fall nur einen Stromlieferanten zu erhalten und so den Verwaltungsaufwand zu minimieren, sollen alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden.
