ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/116/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Nachdem die Stadt Garching Anfang 2017 davon Kenntnis erlangt hatte, dass im Jahr 2019 in der Gemeinde Unterföhring auf der MVV-Regionalbuslinie 232 die probeweise Einführung eines Elektrobusbetriebs erfolgen sollte, hat Stadt Garching gegenüber dem Landkreis München mit Schreiben vom 16.01.2017 ihr grundsätzliches Interesse an einem Einsatz von batteriebetriebenen Bussen auf der Stadtbuslinie L290 signalisiert.

Der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur des Landkreises München hat am 24.04.2017 beschlossen, für vier Landkreisbuslinien ein Umsetzungskonzept zu erarbeiten für den Einsatz weiterer Elektrobusse im Landkreis München (Taufkirchen, Oberhaching, Fürstenried und Stadtbuslinie 290 Garching). Die Landkreisverwaltung wurde beauftragt, bei den auf ihre E-Bustauglichkeit vertieft untersuchten MVV-Regionalbuslinien auf die betroffenen Kommunen zuzugehen, um das Umsetzungskonzept für die jeweilige Linie mit der Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem MVV abzustimmen.

Im Falle eines Elektrobusbetriebs würde der Landkreis die Kosten tragen, die bei einem normalen Betrieb von Dieselbussen auf der Basis des Nahverkehrsstandards entstehen würden. Die Gemeinden sollen die Kosten für den Kauf und die Errichtung der Ladeinfrastruktur sowie die laufenden Kosten für einen Vollservicevertrag übernehmen.

Der Stadtrat ist zunächst in seiner Sitzung am 25.10.2018 nicht dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt, die grundsätzliche Bereitschaft gegenüber dem Landkreis zu erklären, die im Schreiben der MVV GmbH vom 19.09.2018 dargestellten

-          geschätzten Kosten von einmalig 250.000 Euro für den Kauf und die Errichtung der Ladeinfrastruktur (voraussichtlich Juli 2023), sowie

-          geschätzten Kosten von jährlich ca. 8.000 Euro für einen Vollservicevertrag (voraussichtlich ab 2023, insges. 82.000 Euro für 10 Jahre)

zu übernehmen.

Nachdem in der Zwischenzeit die anderen drei Gemeinden ihre grundsätzliche Zustimmung zum Elektrobusbetrieb signalisiert hatten, hat der Landkreis München die Stadt Garching um eine abschließende Mitteilung gebeten, ob es bei der in der Stadtratssitzung am 25.10.2018 geäußerten Ablehnung der Kostenübernahme bleibe. Daraufhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.05.2019 gegenüber dem Landkreis die grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der laut MVV-Schreiben geschätzten Kosten, die bei einmaligen Ladeinfrastrukturkosten von 250.000 Euro und jhrl. Kosten für einen Vollservicevertrag von 8.000 Euro, bzw. 82.000 Euro auf Sicht von 10 Jahren, insgesamt mit ca. 332.000 Euro für 10 Jahre, zu Buche schlagen würden. Laut den Ausführungen in dem Schreiben der MVV GmbH handelt es sich bei den ermittelten Kosten um eine „grobe Abschätzung“.

In den letzten Monaten fanden intensive Abstimmungsgespräche statt zwischen Vertretern der Stadt Garching und der vom Landratsamt München eingesetzten Projektleitung, der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH. Unter anderem galt es, einen geeigneten Standort für die Ladeinfrastruktureinrichtung der Garchinger Stadtbuslinie zu finden. Im Rahmen der Prüfungen hat sich herausgestellt, dass grundsätzlich die Ladeinfrastruktureinrichtung an einer Endhaltestelle zu positionieren ist. Bei der Garchinger Stadtbuslinie wäre dies grundsätzlich

a)      entweder ein Standort im Bereich der Jahnstraße in Hochbrück, bzw.

b)      alternativ ein Standort im Bereich des geplanten Wendepunktes in der Kommunikationszone.

 

Der Standort in der Kommunikationszone würde voraussetzen, dass aufgrund der vom Landratsamt vorzunehmenden Ausschreibungsmodalitäten für den Garchinger Stadtbus zwar noch nicht zwingend im Dezember 2023, aber dennoch spätestens im Dezember 2025 der Linienverlauf zur Kommunikationszone sichergestellt werden kann. Da dies aber aus Sicht der Verwaltung seitens der Stadt Garching nicht garantiert werden kann, konnte die Projektleitung die Möglichkeit der dauerhaften Realisierung der Ladeinfrastruktur nur im Bereich der Jahnstraße in Hochbrück näher prüfen. Dies wäre grundsätzlich schon ab Dezember 2023 möglich. Eine eventuelle Verlegung der gesamten Ladeinfrastruktur in die Kommunikationszone zu einem späteren Zeitpunkt wäre grundsätzlich nicht ausgeschlossen.

Da ein formaler Beschluss des Landkreises München zur Umsetzung am 26.07.2021 erfolgen soll, wurde uns mitgeteilt, dass ein abschließender formaler Kostenübernahmebeschluss der Stadt Garching im März 2021 erfolgen müsste.

Das vom Landratsamt eingesetzte Projektteam von VCDB hat zum 17.02.2021 eine Detailprüfung und Kostenschätzung durchgeführt. Nach dieser vorläufigen Schätzung ist für die Dauer von 10 Jahren hinsichtlich der von der Stadt Garching zu tragenden Ladeinfrastruktur mit Kosten in Höhe von 439.250 Euro zu rechnen, wobei nach Auskunft der Projektleitung für die Ladeinfrastruktur nach derzeitigem Stand keine Fördermittel eingeworben werden, da die Fördervoraussetzungen bestehender oder erwarteter Förderprogramme aktuell nicht erfüllt werden. Zwar hat das Projektteam Ende Februar 2021 kurzfristig mitgeteilt, dass „Hoffnungen bestünden, dass eine Förderung von 40 Prozent möglich werden könnte“, dies sei aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit hundertprozentiger Sicherheit verifizierbar. Letztlich hat also die Detailprüfung – im Vergleich zur ehemaligen groben Kostenschätzung des MVV mit Schreiben vom 19.09.2018 in Höhe von 332.000 Euro – eine Kostenmehrung auf Sicht von 10 Jahren in Höhe von über 100.000 Euro ergeben. Bei dem übermittelten Betrag von 439.250 Euro handelt es sich um einen Nettobetrag (Brutto: ca. 522.000 Euro).

Die Stadt Garching hat nun eine verbindliche Entscheidung zu treffen, ob sie sich für einen Elektrobusbetrieb ab Dezember 2023 auf der Stadtbuslinie L290 entscheidet und bereit ist, die vom Projektteam ermittelten Nettokosten von 439.250 Euro zu übernehmen.

 

 

 

Kurzfristige Ergänzung für die Stadtratssitzung:

Bürgermeister Dr. Gruchmann berichtet in der Stadtratssitzung über eine E-Mail des Projektteams (VCDB) vom 17.03.2021, die die Kostensituation maßgeblich verändert.

Demnach geht das Projektteam nach erneuter Rücksprache mit den Stadtwerken München von erheblich reduzierten Kosten für eine Ladeinfrastruktur an der Haltestelle Jahnstraße aus.

Während bislang entsprechend der vorstehenden Ausführungen davon ausgegangen worden ist, dass sich die geschätzten Kosten auf 439.250 EUR netto/522.708 EUR brutto belaufen, liegen die Kosten nach der neuen Kostenschätzung bei 165.012 EUR netto/196.364 EUR brutto, entsprechend dem am 17.03.2021 vom Projektteam gelieferten Ausführungen in der nun geänderten Anlage AP3.1 (s. Anhang, nachgelieferte Anlage AP3.1, Stand 17.03.2021). Die erhebliche Kostenreduzierung begründet sich damit, dass nach Aussage des Netzbetreibers SWM der erforderliche elektrische Netzanschluss über die bestehende Trafostation in der Kirchstraße, schräg gegenüber der Haltestelle, hergestellt werden könne. Somit muss die Stadt Garching keine eigene Trafostation für die Versorgung der Ladeinfrastruktur errichten und auch keine Anbindung einer solchen Trafostation an das vorgelagerte Netz vornehmen.

Aufgrund der veränderten Kostensituation hat die Verwaltung einen weiteren Beschlussvorschlag (=Beschlussvorschlag 3) eingestellt.

 

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II. BESCHLUSSVORSCHLAG 1:

Nach Vorlage der Kostenschätzung seitens der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH (Nettogesamtkosten Ladeinfrastruktur Strecke: 439.250 Euro, davon Nettoinvestitionskosten: 350.652 Euro, davon Nettobetriebskosten für 10 Jahre: 88.598 Euro) spricht sich der Stadtrat der Stadt Garching gegen die Einführung des Elektrobusbetriebs auf der Garchinger Stadtbuslinie L290, Standort Jahnstraße, ab 2023 aus.

 

III. BESCHLUSSVORSCHLAG 2:

Nach Vorlage der Kostenschätzung seitens der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH (Nettogesamtkosten Ladeinfrastruktur Strecke: 439.250 Euro, davon Nettoinvestitionskosten: 350.652 Euro, davon Nettobetriebskosten für 10 Jahre: 88.598 Euro) spricht sich der Stadtrat der Stadt Garching für die Einführung des Elektrobusbetriebs auf der Garchinger Stadtbuslinie L290, Standort Jahnstraße, ab 2023 aus.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 und in den Folgehaushalten einzuplanen.

 

III. BESCHLUSSVORSCHLAG 3:

Nach Vorlage der veränderten aktualisierten Kostenschätzung seitens der VCDB VerkehrsConsult Dresden-Berlin GmbH vom 17.03.2021, wonach von Nettogesamtkosten für die Ladeinfrastruktur Strecke von 165.012 Euro, davon Nettoinvestitionskosten: 112.184 Euro, davon Nettobetriebskosten für 10 Jahre: 52.598 Euro, auszugehen ist, spricht sich der Stadtrat der Stadt Garching für die Einführung des Elektrobusbetriebs auf der Garchinger Stadtbuslinie L290, Standort Jahnstraße, ab 2023 aus.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 und in den Folgehaushalten einzuplanen.

 

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