BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/767/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Bushaltestellen im Stadtgebiet Garching und an der B 471 im Gewerbegebiet Hochbrück; Herstellung der Barrierefreiheit; Vorstellung der Planung und Freigabe zur Ausführung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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23.03.2021
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I. Sachvortrag:
Seit einigen Jahren werden im Stadtgebiet die vorhandenen Bushaltestellen Zug um Zug im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen barrierefrei ausgebaut. Dazu gehört neben dem Einbau des sogenannten Kasseler Sonderbords, der ein nahezu stufenloses Einsteigen in den Bus ermöglicht, das Verlegen von taktilem und kontrastierendem Leitpflaster für Blinde und Sehbehinderte. Zusätzlich werden die Haltestellen teilweise mit neuen Buswartehäuschen ausgestattet.
Folgende Bushaltestellen in Garching-Zentrum Ost (Maibaumplatz), Untere Straßäcker West (Freisinger Landstraße), Carl-von-Linde-Straße (Nord- und Südseite), Voithstraße (Nord- und Südseite) und im Gewerbegebiet (Nordseite) werden behindertengerecht umgebaut. Die Maßnahme wurde mit dem Behindertenbeirat abgestimmt. Inzwischen liegen uns die Stellungnahmen vom Staatlichen Bauamt Freising für die Bushaltestellen am Maibaumplatz und in Untere Straßäcker West und vom Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) für alle geplanten Bushaltestellen vor.
Das planende Büro Renner empfiehlt den Umbau der Bushaltestellen entsprechend den Richtlinien der neuen DIN, da zwischenzeitlich die neue DIN für „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum“ herausgegeben wurde. Die Busbuchten werden nach Möglichkeit entsprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RAST 06) geplant.
Bushaltestelle Garching-Zentrum Ost (Maibaumplatz)
Variante 1:
Um dem Bus ein paralleles, vorschriftsgemäßes Anfahren und Halten am neuen Bord zu ermöglichen, muss die Busbucht verlängert werden. Im Süden wird diese Option durch den vorhandenen Ampelübergang, im Norden durch die Einmündung der Bürgermeister-Hagn-Straße / des Hüterwegs eingeschränkt, die vorhandene Ampelanlage müsste also um ca. 10,0 m nach Süden verlegt werden. Der Wartebereich bzw. der Gehweg bleiben im Bereich der Busbucht eine Engstelle. (Breite ca. 2,70 m statt 2,50 m + 0,50 m für Gehweg Radfahrer frei)
Variante 2:
Bei der Variante 2 wird ein Buskap geplant, der Bus hält also auf der Fahrbahn. Die Busbucht wird rückgebaut und die Fläche dem Gehweg zugeschlagen. So verbreitert sich der Gehweg/Wartebereich um ca. 3,00 m, was Radfahrern und Fußgängern und ÖPNV-Nutzern in diesem Bereich zu Gute kommt und die Konfliktstelle spürbar entschärft. Auch die südlich der Haltestelle liegende Ampelquerung wird optimiert, da die Busbucht im Bestand innerhalb des markierten Überweges beginnt. Die beiden Nutzungen des Straßenraumes werden so entzerrt.
Variante 3:
Die Variante 3 bildet einen Kompromiss zwischen der Variante 1 und dem Bestand ab. Der südliche Teil der Busbucht bleibt im Bereich des Ampelübergangs wie im Bestand erhalten, ab der Schnittstelle mit der neuen Busbucht wird dann diese gebaut. Dadurch wird die Busbucht im Süden um gut acht Meter verkürzt, die Befahrbarkeit durch Busse wird dadurch eingeschränkt sein. Der Wartebereich bzw. der Gehweg bleiben im Bereich der Busbucht eine Engstelle.
Unter Abwägung aller Rahmenbedingungen seitens des Busverkehrs spricht sich der MVV für die Variante mit dem Buskap aus. Auch bevorzugt der Behindertenbeirat der Stadt Garching die Variante 2 mit dem Buskap. Das Ordnungsamt der Stadt Garching spricht sich für Variante 3, die einen Kompromiss zwischen Variante 1 und dem Bestand abbildet.
Das Staatliche Bauamt Freising empfiehlt für diese Bushaltestelle ein barrierefreies Gesamtkonzept auch unter Berücksichtigung der Querungsstelle und U-Bahnhaltestelle.
Bushaltestelle Untere Straßäcker West
Die Busbucht soll nach dem Umbau für zwei Busse gleichzeitig genutzt werden können. Für das neue Buswartehäuschen bietet sich das im Besitz der Stadt Garching befindliche Grundstück mit der Flur-Nr. 164/3 an, hier schließt auch der unbefestigte Fußweg vom Container-Hotel am Echinger Weg an. Dieser wird im Zuge der Ausbauarbeiten ebenfalls barrierefrei an die Haltestelle angeschlossen. Als Gehwegbreite kann der Bestand mit 2,75 m weitergeführt werden, im Bereich der Bushaltestelle sind 2,50 m ausreichend. Entlang des Busbordes sowie rechtwinklig zur Fahrbahn werden dementsprechend zwei Auffindestreifen mit Riffel- und Kontrastplatten verlegt. Der Gehweg wird bis zum Ende der Aufstellfläche verlängert und befestigt.
Optional ist im Plan auch eine Aufstellfläche für drei Busse dargestellt, hier würde die Einfahrt zur Aufstellfläche aber unmittelbar südlich des Kreisverkehrs beginnen. Das Staatliche Bauamt Freising empfiehlt die Möglichkeit der Fußweg-Verlängerung bis zum Kreisverkehr (Querungshilfe bereits vorhanden) zu prüfen.
Bushaltestelle Carl-von-Linde-Straße Nord- und Südseite
Die Busbuchten auf der Nord- und Südseite werden entsprechend der RAST 06 auf 88,70 m verlängert und beginnen direkt im Anschluss östlich der Querungsstelle. Aufgrund dieser Verlängerung müssen auf der Nordseite zwei Bäume gefällt werden.
Auf der Nordseite wird der Standort der Buswartehalle um ca. 25 m nach Osten verlegt. Das vorhandene Buswartehäuschen wird durch ein neues Wartehäuschen (Modell Spektra) ersetzt. Östlich des geplanten Buswartehäuschens befindet sich die Zufahrt zu diesem Gewerbegrundstück (hier Schleißheimer Straße Nr. 120), wofür der Bordstein auf einer Breite von ca. 7,0 m abgesenkt werden muss. Der vorhandene Hochbordstein wird durch einen Bus-Sonderbord ersetzt, der Warte- und Einstiegsbereich wird mit taktilem und visuellem Pflaster ausgestattet.
Auf der Südseite wird der bestehende Gehweg um ca. 35 m bis zum Ende der neuen Busbucht verlängert. Die Wartefläche und der Einstiegsbereich werden mit Betonpflaster befestigt, der Einbau eines Kassler Sonderbords und von Kontrast- und Rippen-pflaster sorgen für Barrierefreiheit. Für den Einbau des Wartehäuschens sind zwei Op-tionen vorhanden: zum einen am östlichen Ende der Busbucht, zum anderen mittig der Aufstellfläche des Busses. Aufgrund der vorhandenen Gasleitung ist die Wartehalle nicht frei Platzierbar.
Bushaltestelle Gewerbegebiet Nord
Die Haltestelle Gewerbegebiet Nord verbleibt direkt an der Fahrbahn der B 471, da kein ausreichender Platz vorhanden ist, um eine Busbucht anzulegen. Hier entsteht durch den Einbau des Kassler Sonderbords ein Buskap, die Wartefläche und der Einstiegsbereich werden mit taktilem Pflaster ausgestattet. Der östliche Treppenzugang zum Wartebereich wird abgebrochen und durch eine Rampe ( max. 6 % Gefälle, Länge ca. 20 m) mit Wartepodesten ersetzt, um die Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen. Hierzu ist der Einbau von zusätzlichen Winkelstützmauern erforderlich. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestelle wird die marode Absturzsicherung erneuert. Aufgrund des begrenzten Platzangebots wird der Einbau einer auskragenden Überdachung ohne Seitenwände empfohlen (analog zur Haltestelle Gewerbegebiet Süd im Jahr 2019).
Bushaltestelle Voithstraße Nord- und Südseite
Die Busbuchten auf der Nord- und Südseite werden entsprechend der RAST 06 auf 88,70 m verlängert und beginnen direkt im Anschluss östlich der Querungshilfe (Ampel) über die B 471. Beide Haltestellen werden mit einem Bus-Sonderbord (Höhenunterschied zur Fahrbahn 18 cm) sowie Riffel- und Kontrastpflaster ausgestattet.
Auf der Nordseite grenzt die Hinterkante des Wartebereichs mit einem Höhenunterschied von ca. 60 cm an den Parallelweg Nord der Schleißheimer Straße. Auf der bestehenden Stützmauer, durch die der Höhenunterschied abgefangen wird, befindet sich eine Absturzsicherung, die im Zuge des Bushaltestellen-Ausbaus erneuert wird, da sie nicht mehr richtlinienkonform ist. Aufgrund des begrenzten Platzangebots wird der Einbau einer auskragenden Überdachung mit einer Seitenwand links empfohlen. Der östliche Zugang (Haus-Nr. 108a) kann erhalten bleiben.
Auf der Südseite wird der bestehende Gehweg an die neue Busbucht angepasst und gepflastert. Das bestehende Buswartehäuschen ist bereits ein neueres Modell und kann am gleichen Standort erhalten bleiben.
Kostenberechnung (ohne Wartehallen)
Die Kostenberechnung für die Bushaltestelle Garching-Zentrum Ost beläuft sich auf netto 92.500,-- € / brutto 110.075,-- € (Variante 1), netto 80.700,-- € / brutto 96.033,-- € (Variante 2) und netto 77.800,-- € / brutto 92.582,-- € (Variante 3)
Für die Bushaltestelle Untere Straßäcker West beläuft sich die Kostenberechnung auf netto 73.900,-- € / brutto 87.941,-- €.
Die Kostenberechnung für die Bushaltestelle Carl-von-Linde-Straße beträgt für die Nordseite netto 67.950,-- € / brutto 80.860,-- € und für die Südseite netto 82.750,-- € / brutto 98.475,-- €
Die Kostenberechnung für die Bushaltestelle Voithstraße beträgt für die Nordseite net-to 99.500,-- € / brutto 118.405,-- € und für die Südseite netto 79.650,-- € / brutto 94.785,-- €
Die Kostenberechnung für die Bushaltestelle Gewerbegebiet Nord beträgt netto 78.450,-- € / brutto 93.355,-- €
Die Gesamtkosten betragen ca. 669.854 € brutto.
Haushaltsmittel stehen in der Haushaltsstelle 6326.9500 in Höhe von 420.000 € zur Verfügung. Die Maßnahmen sind zuschussfähig.
Da die vorhandenen Haushaltsmittel nicht ausreichen und die Zuschusshöhe noch nicht feststeht, schlägt die Verwaltung folgende Vorgehensweise vor:
- Nach Zustimmung des BPU wird die Verwaltung umgehend für alle 7 umzubauenden Haltestellen ein Zuschussantrag bei der Regierung von Oberbayern stellen.
- Nach Erhalt der Förderbescheide kann letztendlich die Ausschreibung vorbereitet werden.
- Sollten die Haushalts- und Fördermittel für die 7 Haltestellen nicht ausreichen, wird zunächst die Haltestelle Untere Straßäcker West zurückgestellt. Sollten die Mittel immer noch nicht ausreichen, wird auch die Haltestelle Maibaumplatz zurückgestellt.
- Die 5 Haltestellen an der B 471 in Hochbrück sind barrierefrei umzubauen.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beschließt:
1. Die Bushaltestelle Garching-Zentrum Ost (Maibaumplatz) wird gemäß der Planungsvariante 2 befürwortet.
2. Den Entwurfsplanungen der weiteren 6 Bushaltestellen wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt für alle 7 Bushaltestellen entsprechende Vereinbarungen mit dem Staatlichen Bauamt Freising abzuschließen.
4. Für alle 7 genannten Bushaltestellenumbauten ist ein Zuschussantrag einzureichen.
5. Entsprechend der bewilligten Fördermittel ist die Ausschreibung zu veranlassen.
6. Sollte die Gesamtfinanzierung nicht gesichert sein, ist zunächst die Haltestelle Untere Straßäcker West zurückzustellen. Sofern die Mittel immer noch nicht reichen sollten, ist auch die Haltestelle Maibaumplatz zurückzustellen.
Anlagen
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372,9 kB
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