BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/768/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Radwegverbindung zwischen Mühlfeldweg und Schleißheimer Straße entlang der Alte B471
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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23.03.2021
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I. Sachvortrag:
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 24.09.2020 wurde die Verwaltung beauftragt eine zielführende Lösung für eine Radwegverbindung zwischen der St2350 und dem Mühlfeldweg zu erarbeiten.
Dazu hat das Ingenieurbüro 6 Varianten entworfen (siehe Anlage). Diese wurden der AG Rad am 26.10.2020 zur Beurteilung vorgestellt. Das Problem, dass der Gehweg nördlich der Alten B471, auf der gesamten Länge zwischen ST2350 und Mühlfeldweg, mit ca. 2,40m Breite zu schmal ist, um Fußgänger und Radfahrer zusammen gefahrlos aufzunehmen, besteht auch auf der Strecke zwischen der St2350 und der Schleißheimer Straße. Darum wurde das Ingenieurbüro beauftragt, sich die Situation zwischen dem Mühlfeldweg und der Schleißheimer Straße insgesamt anzusehen, um eine durchgehende Lösung für eine sichere Radwegführung zu planen. Die in der AG Rad vorgestellten Trassen der 6 Varianten zeigten bereits eine mögliche Weiterführung von der Kreuzung St2350 entlang der Alte B471 bis zur Schleißheimer Straße. Durch die vorhandenen ungünstigen Höhenverhältnisse, vor allem auf der Nordseite der Fahrbahn, kristallisierte sich schnell heraus, dass eine Verbreiterung des vorhandenen Gehwegs nicht ohne die Herstellung einer langen Stützmauer, entlang der nördlichen Grenze zu den anliegenden Grundstücken, erfolgen kann. Dadurch würden sich wiederum Probleme bei der höhenmäßigen Angleichung an die angrenzenden privaten Grundstücke ergeben. Außerdem würde die Entwässerung der Wegeoberfläche nur durch kostspielige Versickerungsanlagen gewährleistet werden können, da die Oberfläche ganz, oder weitestgehend versiegelt würde und kein, oder kein ausreichend breiter Grünstreifen für die Entwässerung der Flächen übrig bliebe. Die vorhandene Baumreihe hätte, bei einigen Varianten (Variante 1,2 und4), ersatzlos entfernt werden müssen. Die Neuanlage einer Radfahrspur direkt an der Fahrbahn in Richtung Süden (Varianten 3, 4 und 5), hätte auch zur Folge, dass die Bäume südlich der Fahrbahn entfernt werden und der Höhenunterschied zum Feld abgefangen werden müsste. Als praktikable Lösung wurde gesehen, eine neue Radwegtrasse am Fuß der Böschung, am Feldrand, herzustellen. Dadurch kann der Baumbestand, mit seinem Alleecharakter, erhalten werden. Eine Trasse am Fuß der Böschung erfordert allerdings einen Grunderwerb von den Grundstückseigentümern über deren Grundstücke die Radwegtrasse führen soll.
Insgesamt muss für die vorliegende Trasse, Variante 7, ein Grunderwerb von ca. 5000,00 qm erfolgen. Bei den Bodenpreisen, die von der Liegenschaftsverwaltung ermittelt wurden, sind das Kosten von insgesamt 841.568,- €. Zusätzlich werden für den Arbeitsraum während der Bauarbeiten noch ca. 2450,00 qm der angrenzenden Ackerflächen benutzt. Für diese Flächen fallen eventuell noch landwirtschaftliche Entschädigungszahlungen an. Die Höhe ist abhängig von der angebauten Frucht.
Die AG Rad empfahl die vorgelegte Variante 6 weiter zu verfolgen. Als wichtigster Punkt war zu klären, wie der Radfahrer von der dargestellten nördlichen Fahrspur an der Kreuzung St2350/Alte B471 auf die südliche Seite der Straße geführt werden kann. Die Lösung wäre, dass die Radfahrspur generell im Süden der Alten B471 als 2-richtungsradweg geführt wird und die KFZ Spur im Norden der Alten B471. Dadurch entstand die Variante 7.
Die Variante 7: Der Radfahrer kann, von Osten, aus der Fahrradstraße kommend, direkt auf die südliche Fahrspur (3,75m Breite) geleitet werden. Über die Kreuzung an der St2350 ist eine neue Ampelquerung zu installieren, die dem Radler in Ost-West Richtung eine sichere Querung ermöglicht, aber auch dem nach Norden Abbiegendem eine sichere Querung der Fahrbahn ermöglicht. Der motorisierte Verkehr wird zwischen der St2350 und dem Mühlfeldweg auf der nördlichen Fahrspur in beiden Richtungen zusammengeführt. Dazu ist eine Verbreiterung der Spur nötig. Durch eine Verbreiterung der 3,75 Meter breiten, vorhandenen Spur auf 5,00 m plus beidseitig je 0,40 m Verbreiterung mit Rasengitterplatten, wird eine Straßenbreite von 5,80m erreicht. Dieser Querschnitt steht bereits seit vielen Jahren auf der Strecke zwischen Schleißheimer Straße und der St2350 zur Verfügung und wird für den Begegnungsverkehr, bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h, als ausreichend breit gesehen.
Der Landkreis München ist gerade dabei eine Tangentiale Schnelle Radwegverbindung durch den gesamten Landkreis zu erarbeiten. Die Stadt Garching liegt dabei im Streckenabschnitt Oberschleißheim – Ismaning. Die näher betrachtete Trasse verläuft von der Kreuzung der B13 mit der B471 aus entlang des Schleißheimer Kanals, bis zum Keltenweg, dann mit einem neuen Brückenbauwerk über die A9 nördlich des Schleißheimer Kanals in den Marxenfeldweg bis zur ST 2350. Dann auf der Westseite der St2350 bis zur Kreuzung mit der Alte B471 und entlang der Alte B471 bis zur Gemarkungsgrenze und über die Isarbrücke. Das bedeutet, dass die Trasse des Landkreises von der Kreuzung der St2350 mit der Alte B471 bis zum Mühlfeldweg auf der gleichen Strecke liegt, wie der östliche Teil der Variante 7 unserer Planung. Hier könnte eine Übernahme der weiteren Bearbeitung durch den Landkreis München erfolgen. Eine Finanzierung außerhalb der Vorplanung ist bisher auch beim Landkreis noch nicht geklärt. Es ist jedoch vom Landkreis beabsichtigt das Projekt durchzuführen. Im Sommer soll zur weiteren Vorgehensweise ein Beschluss im Kreistag gefasst werden.
Die Herstellung einer Radwegverbindung nach der vorliegenden Variante 7, wurde von der AGRad in der Sitzung am 25.01.2021 empfohlen und wird von der Verwaltung favorisiert.
Wenn der BPU die Variante 7 beschließt, wäre der nächste Schritt, mit den Grundstückseigentümern in Verbindung zu treten, und über einen Verkauf der nötigen Flächen zu verhandeln. Durch die Querung einer Staatsstraße, ist mit dem Staatlichen Bauamt als Straßenbaulastträger zu klären, wie ein Umbau der Ampelanlage für die Variante 7 durchgeführt werden kann. Mit dem Landkreis München ist zu klären, wie weit der Abschnitt entlang der Alte B471 in das Projekt Tangentialverbindung einfließen wird, um keine doppelte Bearbeitung dieser Strecke zu schaffen. Für eine weitere Beauftragung zur Planung der Verkehrsanlage muss die Finanzierung gesichert sein. Bisher sind keine Haushaltsmittel dafür vorgesehen. Die geschätzten Baukosten gehen von ca. 770.000,- € brutto incl. Ingenieurleistungen (bei ca. 10% der Bausumme) aus. Zuzüglich Grunderwerb ist mit Kosten in Höhe von ca. 1.610.000,-€ zu rechnen.
Wenn diese Punkte geklärt sind, wird das Vorhaben dem Ausschuss erneut vorgestellt und beschlossen ob die Planungsleistungen ausgeschrieben werden sollen, damit die finanziellen Mittel bereitgestellt werden können.
In der Stellungnahme vom Ordnungsamt der Stadt Garching wird erwähnt, dass es, seit der Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung zurück zum Gehweg Radfahrer frei und Tempo 30 Zone mit dem Verkehrszeichen „Verbot des Überholens von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen“, bisher gibt es keine weiteren Beschwerden zur Radverkehrsführung zwischen der St2350 und dem Mühlfeldweg. Dadurch entfällt der Druck die Umbaumaßnahmen kurzfristig durchführen zu müssen.
Als zwischenzeitliche Verbesserung der Gesamtsituation an der Kreuzungseinmündung Ost, kann eine Auffahrt für den rechtsabbiegenden Radfahrer, der von Osten auf dem Schutzstreifen zur Kreuzung fährt, bis zum Gehweg Radfahrer frei (östliche Seite Münchener Straße) hergestellt werden. So kann der Radfahrer über die Ampel weiter in Richtung Westen, oder auf dem Gehweg Radfahrer frei in Richtung Norden radeln. Der geübte Radler darf und wird im Straßenraum gerade aus oder nach rechts oder links abbiegend fahren. Eine solche Auffahrt kann bei einem späteren Umbau nach Variante 7 auch für die östliche Querung von Süd nach Nord genutzt werden.
II. BESCHLUSS:
Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung für die Bearbeitung der nächsten Schritte für eine Planung zur Variante 7 der untersuchten Radwegtrassen zwischen Schleißheimer Straße und Mühlfeldweg entlang der Alte B471 zu beauftragen. Im Einzelnen geht es um:
1.Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern zum Erwerb der nötigen Flächen für den Radwegbau zwischen Schleißheimer Straße und St2350,
2. Klärung mit dem StBA FS, wie ein Umbau der Ampelanlage an der Kreuzung St2350/Alte B471 durchgeführt werden kann und
3. Abstimmung mit dem Landkreis München zur Durchführung und Koordinierung der Planungen Variante 7 und Tangentiale Schnelle Radwegverbindung.
4. Die Verwaltung prüft, welche Förderungsmöglichkeiten bestehen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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503,6 kB
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144,5 kB
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3
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265,7 kB
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(wie Dokument)
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527,6 kB
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5
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(wie Dokument)
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740,4 kB
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