BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/774/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED; Freigabe zur Durchführung des Vergabeverfahrens für die Planungsleistungen + Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bautechnik
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.05.2021
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I. Sachvortrag:
Am 22.10.2020 wurde dem Stadtrat der Abschlussbericht über den LED-Checkup zur Straßenbeleuchtung vorgestellt.
Der Stadtrat fasste den Beschluss,
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage von den Bayernwerken voranzutreiben.
- Nach Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage stellt die Stadt Garching die entsprechenden Förderanträge.
- Sobald die erforderlichen HH-Mittel bereit gestellt sind, wird das Vergabeverfahren für die Planungsleistungen durchgeführt. Im Rahmen der HH-Beratungen zum HH-Jahr 2021 wird die Finanzierung festgelegt.
- Erwerb der Straßenbeleuchtung:
Gegenstand der Eigentumsübertragung sind die Brennstellen der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet. Ein Bestandverzeichnis liegt dem Kaufvertrag als Anlage 2 bei. Die Brennstelle umfasst das eigenständige Bauelement Leuchte (einschließlich Leuchtmittel, Starter, Vorschaltgerät, Wanne, Verbindungsleitungen usw.), den Mast (bzw. Wandausleger oder Überspannungen), die Zuleitungen, den Kabelübergangskasten (einschließlich Sicherungselemente) bis zu dessen Eingangsklemmen (ohne diese).
Der Besitz und Eigentum gehen rückwirkend zum 01.04.2021 an die Stadt Garching über; ebenso sämtliche Nutzen, Lasten, Gefahren, die Verantwortung als Eigentümer und Betreiber der Anlagen.
Die Bayernwerke werden bis auf weiteres, d.h., bis die Stadt Garching die Unterhaltsleistungen ausgeschrieben und vergeben hat, weiterführen.
Der Kaufpreis der Straßenbeleuchtungsanlage gemäß Bestandsliste beträgt Netto 83.386,00 € zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer 99.229,34 €.
Festgestellte Mängel gemäß Anlage 3 zum Kaufvertrag werden von den Bayernwerken bis 31.09.2021 behoben.
- Zuschussantrag
Die Verwaltung sollte umgehend beauftragt werden, den Zuschussantrag zu erstellen und bei der Zuschussbehörde einzureichen. Die Bundesrepublik Deutschland fördert die Umrüstung kommunaler Straßenbeleuchtung auf LED-Technik im Rahmen der nationalen Klimaschutzoffensive des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit. Konkret handelt es dabei um das Förderprogramm für investive Klimaschutzmaßnahmen zur Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung.
- Freigabe für die Planungsleistungen
Im Schlussbericht des LED-Checkup der Energievision Franken über die LED-Umstellung ist eine Grobkostenschätzung enthalten. Nach diesen Berechnungen beläuft sich das Umrüstungsprojekt auf insgesamt 1.173.535,00 € Brutto. Darin enthalten sind Planungskosten in Höhe von ca. 113.500,00 € Netto. Da die Planungsleistungen unter dem EU-Schwellenwert von 214.000 € netto liegen, schlägt die Verwaltung vor, mindestens drei Angebote für die Planungsleistungen einzuholen.
Die Planungsbüros, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden erhalten ein einheitliches Leistungsbild, damit die Angebote vergleichbar sind (Anlage 4).
Ferner müssen die zur Angebotsabgabe aufgeforderten Büros Eignungskriterien erfüllen (Nachweis 3 vergleichbar durchgeführte Projekte, Leistungsfähigkeit des Büros, verfügbare Ressourcen für den Bearbeitungszeitraum ab 3. Quartal bis Ende 2. Quartal 2022, entsprechender Versicherungsnachweis.
Die Verwaltung schlägt vor, dem preisgünstigsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Hinweis:
Mit Erwerb der Straßenbeleuchtungsanlage müssen die Schalteinrichtungen (ca. 40 Stück) aus den Trafostationen entfernt werden. Die Schalteinrichtungen werden durch neue Schaltschränke außerhalb der Trafostationen ersetzt (sog. “Entkoppelung“). Die Entkoppelung wird von den Stadtwerken München durchgeführt.
Für den Erwerb der Straßenbeleuchtung, der Beauftragung der Planungsleistungen sowie der sog. „Entkoppelungskosten“ stehen 2021 unter der HHSt. 67000/98600 Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
- 1. Bürgermeister Dr. Gruchmann wird beauftragt, den „Kaufvertrag zur Übertragung von Straßenbeleuchtungsbrennstellen in der Stadt Garching“ mit Anlagen abzuschließen. Der Gesamtkaufpreis beträgt 83.386 € Netto, Brutto 99.229,34 €.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Zuschussantrag zu erstellen und bei der Förderstelle einzureichen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsleistungen entsprechend dem Sachvortrag auszuschreiben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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333,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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547 kB
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