BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/209/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vergabe der Erkundung und Beprobung des Oberbodens und Rotlage hinsichtlich Bodenverunreinigungen auf dem gemeindlichen Grundstück nördlich Untere Straßäcker, Fl.Nr. 1884/24 und /25. Projektgenehmigung gemäß Kostenberechnung.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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04.05.2021
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I. Sachvortrag:
Im Zuge der Vorbereitungen zu BPl. 171 Kommunikationszone sind die gemeindlichen Grundstücke, Fl.Nrn. 1884/24 und /25, aufgrund vertraglicher Verpflichtungen hinsichtlich Bodenverureinigungen oder ggfs. vorhandener Altlasten zu untersuchen und freizumachen. Dabei sind Böden mit einer Belastung von > Z1.2 zu entsorgen, die restlichen Böden können vor Ort verbleiben.
Für Fl.Nr. 1884/24 (= Nördliche des bestehenden Kinderhauses Untere Straßäcker) kommt noch hinzu, dass hier im südwestlichen Bereich ein kartiertes Bodendenkmal Nr. D-1-7735-0257 „Körpergräber des Endneolithikums (Glockenbecherkultur), der mittleren und der späten Bronzezeit, Bestattungsplatz mit Kreisgräben vorgeschichtlicher Zeitstellung sowie Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung“ vorhanden ist. Darüber hinaus sind die angrenzenden Flächen der ganzen Kommunikationszone durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege als sog. „Verdachtsflächen“ eingestuft worden, was eine denkmalrechtliche Begleitung der Arbeiten erfordert.
Im nördlichen Bereich des Grundstücks ist als Abgrenzung zum ehemaligen Umspannwerk ein Wall mit ca. 4,5 m Höhe vorhanden. An der nördlichen Grenze wurde als Vorgriff bereits die Erdverlegung der 110 kV-Leitung vom Bayernwerk umgesetzt, der ca. 8,00 m breite Schutzstreifen ist demnach bereits untersucht. Hierzu wurde vom Bayernwerk im zentralen Bereich der Oberboden abgeschoben und als Haufwerk angelegt.
Orientierende Untersuchungen wurden in der Freifläche in Form eines 20m-Rasters und ergänzend im Wall durch Bohrungen bis zur Wallsohle durchgeführt. In Freifläche und Walls lassen sich folgende Rückschlüsse ziehen
- Freifläche
Belastung hauptsächlich durch Cadmium, Mischprobe max. Z2, im südlichen Bereich Z0
- Wall
Belastung mit Cyanide (div. KB, Z1.1), PAK (KB 8, Z1.2) und Cadmium (KB 16, Z1.2). Es konnte auch festgestellt werden, dass Auffüllungen im nordöstlichen Eck des Walls in einem kleineren Teilbereich bis unterhalb des Walls vorhanden sind.
Durch ein Fachbüro hat die Verwaltung zur Klärung des Umfangs der Maßnahme ein LV mit Kostenprognose erstellen lassen. Hierbei sollen zunächst die Erdmassen von Oberboden Freifläche, Wall und Haufwerk zu jeweils 500 m³-Haufwerken unterteilt, und diese dann nach LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) und Eckpunktepapier beprobt werden. Die Beprobung nach LAGA ist für einheitliche Grundsätze zur Untersuchung und Bewertung von Reststoffen i.S.d. Bodenschutzes und deren Klassifizierung bei der Wiederverwendung bzw. Verwertung erforderlich. Die Beprobung nach Eckpunktepapier wird für eine spätere Deponierung der belasteten Oberböden, d.h. die Teile die nicht vor Ort belassen werden können, benötigt.
Mit den genauen Erkenntnissen der Beprobung werden im zweiten Schritt Abfuhr und Deponierung ausgeschrieben. Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich so Vorteile, da Belastung und Massen der Haufwerke anschließend genau bekannt sind. Es kann nicht zu Ungenauigkeiten und finanziellen Unwägbarkeiten kommen, da die belasteten Oberböden aufgrund der Ergebnisse der orientierenden Untersuchungen und einer Prognose der entstehenden Massen derzeit nur überschlägig, d.h. mit Spielräumen, angegeben werden können.
Nach der Kostenschätzung sind für die geplanten Erdarbeiten mit Beprobung ein Betrag von ca. 392.000 € brutto zu kalkulieren. Hierfür wird nach Freigabe durch den Ausschuss ein öffentliches Vergabeverfahren durchgeführt. Dazu kommen Kosten für die getrennt auszuschreibende Analytik von ca. 68.782 € brutto und für die archäologische Begleitung von ca. 35.402,50 € brutto, hierfür wird von der Verwaltung parallel eine vereinfachte Vergabe durchgeführt.
Die für die Maßnahmen erforderlichen Haushaltmittel sind auf HHSt 63310.95800 vorhanden. Die Zuständigkeit des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses als beschließender Ausschuss ergibt sich aufgrund von § 8 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. g) der Geschäftsordnung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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442,3 kB
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