ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 3-FA/024/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2020 wurde die Jahresrechnung 2019 vom Rechnungsprüfungsausschuss in 8 Sitzungen (davon 2 abgesagt) der örtlichen Prüfung unterzogen. Die örtliche Prüfung wurde am 06.05.2021 beendet.

 

Folgende Bereiche wurden in Stichproben geprüft:

 Bau Kinderhaus Untere Straßäcker Diakonie

 Gewerbesteuer, Hundesteuer

 Umsetzung Radwegekonzept (einschl. Förderungen)

 Sanierung Bürgerhaus

 Alle Rechtsberatungen (einschl. EWG)

 

Es gab folgende Beanstandungen bzw. Anregungen:

 

Der RPA regt bei Entnahme von Rechnungen aus den Belegordnern an, eine entsprechende Notiz mit Name und Datum des Entnehmers einzuheften.

 

Der RPA empfiehlt die Hundesteuer zu erhöhen.

 

 


Die Jahresrechnung 2019 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Bezeichnung

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

1

2

3

4

5

1.

Soll-Einnahmen   *)

73.835.898,96

20.619.938,37

94.455.837,33

2.

+ Neue Haushaltseinnahmereste

-

0,00

0,00

3.

./. Abgang alte Haushalts- einnahmereste

-

381.407,08

381.407,08

4.

./. Abgang alte Kassen-einnahmereste

234.513,26

0,00

234.513,26

5.

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

73.601.385,70

20.238.531,29

93.839.916,99

 

 

 

 

 

6.

 

Soll-Ausgaben    *)

73.603.796,70

12.545.060,61

86.148.857,31

7.

+ Neue Haushalts-ausgabereste

0,00

11.025.276,19

11.025.276,19

8.

./. Abgang alte Haushalts-ausgabereste

0,00

3.331.805,51

3.331.805,51

9.

./. Abgang alte Kassen-ausgabereste

2.411,00

0,00

2.411,00

10.

Summe bereinigter  Soll-Ausgaben

73.601.385,70

20.238.531,29

93.839.916,99

11.

Ausgleich

0,00

0,00

0,00

 

   *) Nachrichtlich:

 In den SOLL-Einnahmen und -Ausgaben sind enthalten:

 1) Zuführung zum Vermögenshaushalt 11.905.915,00  €

 2) Zuführung an den Verwaltungshaushalt 0,00  €

 3) Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage 0,00  €

 4) Zuführung an die Allgemeine Rücklage 4.147.324,92  €

  davon Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV 4.147.324,92  €

 5) Zuführung an die Sonderrücklage U-Bahn 436.225,29  €

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt, die Jahresrechnung 2019 wie vorgetragen gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung festzustellen.

 

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