BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/739/2020-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Stadion am See
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2021
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat wurde in seiner Sitzung am 24.09.2020 bereits darüber informiert, dass das Stadion am See in die Jahre gekommen ist und einer Sanierung bedarf. Die Gesamtkosten der Maßnahmen wurden auf 4,5 Mio. € geschätzt.
Neben dem Grundsatzbeschluss zur Sanierung wurde in der gleichen Sitzung beschlossen für die Finanzierung eine Interessensbekundung für den Investitionspakt von Bund mit den Ländern zur Förderung von Sportstätten 2020 einzureichen. Die Zuwendung hierzu hätte 90 % der förderfähigen Ausgaben betragen. Leider wurde die Stadt für dieses Förderprogramm mit Schreiben vom 25.11.2020 abgelehnt.
Gleichzeitig ist die Stadtverwaltung dem Projektaufruf 2020 für das Bundesprogramm Sanierung Kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur gefolgt und stellte einen entsprechenden Antrag für „Umbau Sanierung Stadion Am See“ mit geplanten Ausgaben von 4,48 Mio. €. Die Zuwendung hierbei beträgt 45 % der förderfähigen Ausgaben.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in der Sitzung am 03.03.2021 die Projekte beschlossen, die eine Förderung aus dem Bundesprogramm erhalten sollen. Unter anderem ist hier die Stadt Garching mit dem Projekt „Umbau, Sanierung Stadion Am See“ mit einer Förderung von 2.016.000 € berücksichtigt worden.
Voraussetzungen sind für die Förderung u. a. der Grundsatzbeschluss zur Sanierung seitens des Stadtrates auch die Sicherung der Finanzierung dieses Projektes. Hierzu wurde in der bereits beschlossenen und genehmigten Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan die Finanzierung im aktuellen Jahr sowie der Folgejahre durch den Finanzplan und dem zugrundeliegenden Investitionsplan berücksichtigt.
So werden die Einnahmen und Ausgaben des Projekts wie folgt erwartet:
| 2.56000.94000 Hochbau | 2.56000.94900 Baunebenkosten | 2.56000.95000 Tiefbau | Gesamt | Zuweisung Bund |
2021 |
| 230.000,00 |
| 230.000,00 |
|
2022 | 730.000,00 |
| 120.000,00 | 850.000,00 | 103.500,00 |
2023 | 1.150.000,00 |
| 510.000,00 | 1.660.000,00 | 382.500,00 |
2024 | 625.000,00 |
| 315.000,00 | 940.000,00 | 747.000,00 |
2025 |
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| 800.000,00 | 800.000,00 | 783.000,00 |
Gesamt | 2.505.000,00 | 230.000,00 | 1.745.000,00 | 4.480.000,00 | 2.016.000,00 |
Da im Vergleich zur Beschluss am 24.09.2020 die Zuwendung der förderfähigen Kosten sich um 45 % verringert und somit der Eigenanteil der Stadt Garching von ca. 450.000 € auf nun 2.464.000 € steigt, bittet die Stadtverwaltung um einen erneuten Beschluss für die Durchführung der Maßnahme und der Sicherung der Finanzierung.
