ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - BM-GL/053/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Vor dem Hintergrund der Pandemielage und insbesondere im Hinblick auf den Schutz vor der weiteren Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 hat der Stadtrat auf Empfehlung des Bayerischen Staatsministerium des Inneren am 13.01.2021 folgenden Beschluss gefasst:

 

Der Stadtrat überträgt ab dem 14.01.2021 seine sämtlichen Zuständigkeiten - mit Ausnahme der ihm nach Art. 32 Abs. 2 S.2 Nr.1-10 Bayerische Gemeindeordnung vorbehaltenen Aufgaben auf den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, sofern die Siebentage-Inzidenz von 200 im Landkreis München überschritten wird.

 

Diese weitgehende Übertragung aller Zuständigkeiten des Stadtrates auf den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss sollte bei einer Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 200 im Landkreis ausschließlich unter Infektionsschutzaspekten erfolgen und wird wieder aufgehoben werden sobald dies aus diesen Gründen wieder generell unproblematisch möglich ist.

 

Mit Schreiben vom 10.06.2021 (Anlage 1) wurde die Verwaltung darüber Informiert, dass die Rechtsgrundlage für diesen Beschluss mit Urteile vom 10.06.2021 vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof für nichtig erklärt wurde. Art. 120b Abs. 3 GO verstößt nach dem Verfassungsgerichtshof gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl nach Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 Satz 1 BV und ist verfassungswidrig und nichtig. (Anlage 2)

Deshalb empfiehlt das Ministerium den Kommunen die Übertragungsbeschlüsse aufzuheben.

 

Folglich empfiehlt die Verwaltung den Beschluss des Stadtrates hierzu aufzuheben.

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Stadtrat beschließt den Beschluss vom 13.01.2021 zur Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Ferienausschuss während des bayernweit festgestellten Katastrophenfalls sowie bei Überschreitung der 7-Tage- Inzidenz von 200 im Landkreis München vollumfänglich aufzuheben.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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