ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/753/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 19.05.2021 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.

 

Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.

 

Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 146.100 € eingeplant.

 

Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.

 

Für die Verkabelung des Schulgebäudes, um WLAN in (fast) allen Räumen realisieren zu können sind Umbaukosten im Hochbau in Höhe von 215.000 € veranschlagt.

 

Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.

 

Es wird geplant, das Darlehen der Gemeinde Unterföhring in Höhe von 25 Mio. € im Haushaltsjahr 2021 umzuschulden. Die entsprechende Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern wurde bereits beim Haushalt 2020 erteilt.

 

Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.

 

 

Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:

 

H A U S H A L T S S A T Z U N G

DES ZWECKVERBANDES

STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021

 

 

Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende

 

Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

 

 

 Verwaltungshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit  1.826.800

 

 und im

 

 Vermögenshaushalt

 

 in den Einnahmen und Ausgaben mit   391.100

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

 

 


§ 4

 

Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Umlage für den laufenden Sachbedarf

1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom Landkreis München zu 100 % getragen mit 1.207.100 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 7.900 €. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt somit 1.215.000 €.

 

1.2    Die restlichen Kosten in Höhe von 60.000 des jährlichen lfd. Sachbedarfs teilen sich die drei Zweckverbandsgemeinden, entsprechend dem Anteilsverhältnis der Schülerzahl von Schülern zum 1.10.2020.

 

Stadt Garching 52.110

Gemeinde Unterföhring 7.890

 

 

2. Umlage für Investitionsmaßnahmen

2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 215.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Garching,  ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE

 GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN

 

 

 

 Dr. Dietmar Gruchmann

 Verbandsvorsitzender

 

 

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II. BESCHLUSS:

Die Zweckverbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 mit Anlagen.

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Anlagen

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