BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/753/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2021 ZV Gymnasium Garching mit Haushaltsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Zweckverband Staatliches Gymnasium Garching
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Entscheidung
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01.07.2021
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I. Sachvortrag:
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 wurde dem Landratsamt München zur Beurteilung zugesandt. Dieses hat mit Schreiben vom 19.05.2021 sein Einverständnis mit dem Haushaltsentwurf erklärt.
Wie dem Vorbericht zu entnehmen ist, erfolgte die Haushaltsplanaufstellung in enger Anlehnung an die Orientierungen des Landratsamtes München.
Der Vermögenshaushalt enthält eine Investitionskostenpauschale von 30.000 € für allgemeine Beschaffungen. Für IT-Maßnahmen werden 146.100 € eingeplant.
Der Neubau des WHG ist formell abgeschlossen. Für die Abwicklung der Schlussrechnungen sind ausreichend Haushaltsreste vorhanden.
Für die Verkabelung des Schulgebäudes, um WLAN in (fast) allen Räumen realisieren zu können sind Umbaukosten im Hochbau in Höhe von 215.000 € veranschlagt.
Die Kosten der PV-Anlage (Einnahmen und Ausgaben) wurden für den erleichterten Steuernachweis als Betrieb gewerblicher Art in eigenen Unterabschnitt angelegt.
Es wird geplant, das Darlehen der Gemeinde Unterföhring in Höhe von 25 Mio. € im Haushaltsjahr 2021 umzuschulden. Die entsprechende Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern wurde bereits beim Haushalt 2020 erteilt.
Im Übrigen wird auf den Vorbericht verwiesen.
Es wird folgende Haushaltssatzung zum Beschluss vorgeschlagen:
H A U S H A L T S S A T Z U N G
DES ZWECKVERBANDES
STAATLICHES GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2021
Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung in Verbindung mit Art. 41 ff KommZG erlässt der Zweckverband für das Staatliche Gymnasium in Garching b. München folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.826.800 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 391.100 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.
§ 4
Die Verbandsumlagen werden wie folgt festgesetzt:
1. Umlage für den laufenden Sachbedarf
1.1 Die ungedeckten Kosten für den jährlichen lfd. Sachbedarf aus dem Verwaltungshaushalt werden vom Landkreis München zu 100 % getragen mit 1.207.100 €. Hinzu kommt der Anteil des Vermögenshaushalts für die Anschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens mit 7.900 €. Die Gesamtumlage für den Landkreis München beträgt somit 1.215.000 €.
1.2 Die restlichen Kosten in Höhe von 60.000 € des jährlichen lfd. Sachbedarfs teilen sich die drei Zweckverbandsgemeinden, entsprechend dem Anteilsverhältnis der Schülerzahl von Schülern zum 1.10.2020.
Stadt Garching 52.110 €
Gemeinde Unterföhring 7.890 €
2. Umlage für Investitionsmaßnahmen
2.1. Die Kosten für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 215.000 € werden vom Landkreis München zu 100 % getragen.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.
Garching, ZWECKVERBAND FÜR DAS STAATLICHE
GYMNASIUM IN GARCHING B. MÜNCHEN
Dr. Dietmar Gruchmann
Verbandsvorsitzender
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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933,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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788,6 kB
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