ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/754/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:

 

Solleinnahmen und Sollausgaben Verwaltungshaushalt mit   1.973.448,56

Solleinnahmen und Sollausgaben Vermögenshaushalt mit  26.620.596,08 €.

 

Die Jahresrechnung schließt im Verwaltungshaushalt ohne Sollüberschuss oder Sollfehlbetrag ab, da die Umlage für den lfd. Sachbedarf, als auch die Investitionskostenumlage der Verbandsmitglieder noch im laufenden Haushaltsjahr 2020 abgerechnet wurde. Die dabei entstandenen Kassenreste werden im Folgejahr ausgeglichen.

 

Die Sollstellung der Abrechnung der Verbandsumlagen für den lfd. Sachbedarf erfolgte als Abschlussbuchung des HJ 2020. Der Verwaltungshaushalt ist dadurch in den Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Aufwendungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (UGr. 9352 und 9353) wurden durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt gedeckt.

 

Die Zweckverbandsumlage des Landkreises betrug 186.737,82 € weniger als geplant. Die Verbandsgemeinden erhalten folgende Beträge erstattet:

 

Stadt Garching:   11.627,33

Gemeinde Unterföhring:    2.163,33

 

Die Rechtsberatungskosten zum Austritt der Gemeinde Ismaning wurden 2020 abgerechnet.

 

Im Vermögenshaushalt wurden Haushaltsreste in der Jahresrechnung 2020 bei folgender Haushaltsstelle gebildet:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

2.23000.36110

Förderung Land für IuK-Ausstattung
(wird 2021 abgerechnet)

376.000,00 €

2.91200.37660

Kreditaufnahme von Kreditinstituten

25.000.000,00 €

2.23000.93520

Investitionspauschale

30.000,00 €

2.23000.93530

IuK-Ausstattung

750.000,00 €

2.91200.97200

Tilgung Kredit an Gemeinden u. Gemeindeverbänden

25.000.000,00 €

 

Es wurden folgende Haushaltsreste in Abgang gebracht:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsreste

HHSt. 2.23000.36110

Förderung Land für IuK-Ausstattung
(wird 2021 neu veranschlagt)

24.727,62 €

 

Die Feststellung des (Soll-)Ergebnisses für die Jahresrechnung 2020 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

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II. BESCHLUSS:

Die Verbandsversammlung beschließt die Jahresrechnung 2020 örtlich prüfen zu lassen. Wie in den Vorjahren ist die Vorprüfung durch die Kämmerer der Gemeinde Unterföhring und einem Vertreter des Landratsamtes München vorzunehmen.

 

Die Verbandsversammlung genehmigt die neuen Haushaltsreste.

 

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Anlagen

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