ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BT/787/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Ankündigung von Herrn Ministerpräsident Markus Söder folgend, hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) eine Neuauflage der Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsgerechten Lüften in Schulen (FILS-R-N) erarbeitet. Wesentliche Neuerung der FILS-R-N ist, dass nicht mehr nur ausschließlich mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie gefördert werden, sondern auch UV-C sowie Ionisations- und Plasmatechnologie zur Verringerung der Aerosolkonzentration. In den Schulen sind lediglich Klassen- und Fachräume zuwendungsfähig, in den Kindertagesstätten Gruppenräume und Funktionsräume.

Die Zuwendung wird gewährt als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf höchstens 1.750 Euro je förderfähigem Raum (unabhängig davon, wie viele Geräte in einem Raum aufgestellt werden müssen).

Die Anschaffung solcher Geräte wir derzeit in den Kommunen und Fachwelt teilweise sehr kontrovers diskutiert.

 

Die neue Förderrichtlinie trifft in der aktuellen Entwurfsfassung keine Aussage darüber, ob auch Räume förderfähig sind, die bereits mit einer stationären raumlufttechnischen Anlage ausgerüstet sind.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint eine solche zusätzliche Ausstattung nicht sinnvoll, weshalb davon abgeraten wird.

 

Die genauen Gerätepreise sind derzeit nicht bekannt, zumal gemäß der neuen Förderrichtlinie zusätzliche Technologien zum Einsatz kommen und die Preise dadurch noch stärker variieren können.

Es wurde daher vom maximalen Förderbetrag in Höhe von 1.750 Euro ausgegangen und dieser entsprechend verdoppelt, da die Förderung maximal 50 % beträgt. Es ergibt sich somit ein kalkulierter Preis von 3.500 Euro pro Gerät. Hinzu kommt noch die jährliche Wartung und der Filterwechsel mit Entsorgung. Hierfür kann mit Kosten i. H. v. ca. 150 EUR pro Gerät ausgegangen werden. Diese Kosten sind nicht förderfähig.

 

Städtische Schulen

Für die Städtischen Schulen wurde eine aktuelle Bedarfsermittlung durchgeführt. Die neue Förderrichtlinie gilt ausdrücklich nur für Klassen- und Fachräume, sodass dies bei der Bedarfsermittlung ebenfalls beachtet wurde. Darüber hinaus sollen auch die Lehrerzimmer mit Luftreinigern ausgestattet werden.

 

Grundsätzlich sind zwei Varianten denkbar:

Variante 1:

Es werden alle Klassen- und Fachräume ausgestattet, die nur über eine manuelle Lüftungsmöglichkeit verfügen. In diesem Fall müssten ca. 63 Geräte beschafft werden. Bei einem maximalen Anschaffungswert von 3.500 Euro pro Gerät betragen die Gesamtkosten insgesamt voraussichtlich ca. 220.500 Euro, wovon 50% vom Freistaat Bayern gefördert werden, sodass ein "Eigenanteil" von 117.250 Euro verbleibt. Die darin enthaltenen Kosten für die nicht förderfähigen Geräte belaufen sich auf ca. 14.000 EUR (Betrifft folgende Liegenschaften: Grundschule West mit Hort, Max-Mannheimer-Mittelschule, Grundschule Ost mit Hort, Grundschule Hochbrück).

 

Variante 2:

Es werden alle Klassen- und Fachräume ausgestattet, auch wenn diese über eine manuelle Lüftungsmöglichkeit und eine stationäre raumlufttechnische Anlage verfügen. In diesem Fall müssten ca. 73 Geräte beschafft werden. Die Gesamtkosten betragen voraussichtlich ca.269.500 Euro, wovon 50% vom Freistaat Bayern gefördert werden, sodass hier ein "Eigenanteil" von 141.750 Euro verbleibt. Die darin enthaltenen Kosten für die nicht förderfähigen Geräte belaufen sich auf ca. 14.000. 

Da eine doppelte Luftreinigung durch stationäre raumlufttechnische Anlagen und mobile Luftreinigungsgeräte nicht sinnvoll erscheint, wird seitens der Verwaltung die Variante 1 empfohlen.

 

Städtische Kindertageseinrichtungen:

Für die Städtischen Kindertageseinrichtungen (ohne Trägerschaften) sind nur die Gruppen- und Funktionsräume förderfähig. Hierfür wurde ebenfalls eine Bedarfsermittlung durchgeführt. Da es in keiner Kindertagesstätte eine mechanische Lüftungsanlage für diese Räume gibt, kommt hierfür nur Variante 1 in Betracht:

Es werden alle Gruppen-und Funktionsräume ausgestattet (nach rechnerischen Bedarf).

In diesem Fall müssten ca. 39 Geräte beschafft werden. Bei einem maximalen Anschaffungswert von 3.500 Euro pro Gerät betragen die Gesamtkosten insgesamt voraussichtlich maximal 136.500 Euro, wovon 50% vom Freistaat Bayern gefördert werden, sodass ein "Eigenanteil" von 68.250 Euro verbleibt.

Hinweis: Ob ein Gerät je Raum ausreicht, muss untersucht werden, so dass entsprechende HH-Mittel mit Zuschlag + 20% Wartungskosten bereitzustellen sind.

 

Aktuelle Mitteilung des Sozialministeriums vom 15.07.2021 zur Richtlinie zur Förderung von Investitionskosten in der Kindertagesbetreuung:

„Sollte es zu der am 14.07.2021 medial angekündigten Bundesförderung von mobilen Luftreinigungsgeräten kommen, ist eine Anpassung der Förderrichtlinie geplant. Voraussichtlich wird der Bund die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten jedoch nur für gemeinschaftlich genutzte Räume der Kategorie 2 (eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit, d.h. keine raumlufttechnische Anlage mit Frischluftzufuhr, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) unterstützen.“

Es ist zu vermuten, dass die Förderung dem Bund angepasst wird, und damit die gut manuell lüftbaren Räumen der Kita´s aus der Förderung fallen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens nach § 15 Abs. 3 VgV. Gleichzeitig wird der Erste Bürgermeister zum Abschluss sämtlicher (mit dieser Ausschreibung in Verbindungen stehenden) Verträge ermächtigt. Der Stadtrat ist über das Ergebnis des Vergabeverfahrens zu informieren.

 

Es werden für die Klassen-, Fachräume und Lehrerzimmer der Schulen, sowie für die Gruppen- und Funktionsräume der Kindertagesstätten mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft.

Die Gesamtkosten für diese Maßnahme belaufen sich auf ca. 357.000 EUR und werden mit bis zu 50% gefördert. Die darin enthaltenen Kosten für die nicht förderfähigen Geräte belaufen sich auf ca. 14.000 EUR.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Einsatz solcher Gräte nicht das regelmäßige Lüften in den einzelnen Räumen und das Einhalten der Hygienevorschriften ersetzt, sondern nur einen Baustein bei der Bekämpfung der Pandemie darstellt.

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Anlagen

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