ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme der Verwaltung - 2-BT/782/2021

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Beratungsfolge

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Sachvortrag:

 

Mit Schreiben vom 22.06.2020 stellt die Fraktion der GRÜNEN folgenden Antrag:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, entlang der Gaststätte „Neuwirt“ vom Helmut-Karl-Platz bis zur Schleißheimer Straße einen sicheren Gehweg zu schaffen und an der Schleißheimer Straße eine Fußgängerampel zu bauen.“

 

    Begründung:

 

„Die aktuelle Situation schützt insbesondere ältere und gehbehinderte Fußgänger sowie Rollstuhlfahrer nicht ausreichend. Auf den bestehenden Parkplätzen vor der Gaststätte geparkte Fahrzeuge überfahren und blockieren sehr oft den nicht einmal markierten (!) Fußweg und erschweren vor allem gehbehinderten Menschen und Rollstuhlfahrern, aber auch Personen mit Kinderwägen, den Weg von/nach Süden, so dass sie manchmal sogar auf die Straße ausweichen müssen. Dadurch ist gerade diesem besonders schutzwürdigen Personenkreis der Zugang zur U-Bahn und zum Ortszentrum, aber auch zur Arztpraxis am Bürgerplatz wesentlich erschwert. Dabei wird die Benutzung der U-Bahn für diesen nur durch den (einzigen!) Aufzug am Helmut-Karl-Platz ermöglicht.“

 

Für die Beratung über den o.g. Antrag sind aus Sicht der Verwaltung folgende

Informationen zur Kenntnis zu geben:

  • Bauplanungsrechtliche Situation
  • Historie Verkehrskonzept Ortsmitte im Rahmen der U-Bahn bedingten Oberflächenwiederherstellung
  • Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising zum Antrag
  • Grundstücksverhandlungen

 

 

 

 

  • Bauplanungsrechtliche Situation:

Das Grundstück Gasthof Neuwirt sowie die am Anwesen vorbeiführende Freisinger Landstraße befinden sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 111 „Einfacher Bebauungsplan für den alten Ortskern“, in Kraft seit 15.11.1991.

Für den Bereich entlang der Münchner Straße vor dem Anwesen Neuwirt wurde vom Büro Renner ein Planungskonzept mit einem 1,80 m breiten Gehweg erarbeitet (Anlage 2).

In diesem Plan sind ferner die Flächen dargestellt, die die Stadt Garching im Tausch für den benötigten Grund benötigt.

In Anlage 3 (Ausschnitt aus dem Bebauungsplan) hat die Verwaltung in roter Linie den Grenzverlauf eingezeichnet. Daraus ergibt sich, dass ein 1,80m breiter Gehweg teilweise nur auf Privatgrund möglich ist. Ein möglicher Flächentausch ist ebenfalls in Anlage 1 dargestellt.

 

  • Historie Verkehrskonzept Ortsmitte im Rahmen der U-Bahn bedingten Oberflächenwiederherstellung:

Der Entscheidungsprozess über die Verkehrsführung im Zuge der Gestaltung der Ortsmitte Teil West fand in der Zeit von April 2004 bis Dezember 2005 statt. Der Schwerpunkt des Entscheidungsprozesses bezog sich auf die Öffnung bzw. Nichtöffnung oder auch nur Teilöffnung der damals noch bestehenden Schleißheimer Straße zwischen Schererhaus und dem Gasthof Neuwirt.

Bereits damals wurde aber auch über einen Fußweg entlang des Neuwirtes beraten bzw. diskutiert. Seinerzeit wurde auf den Fußweg verzichtet, da man davon ausging, dass für die nach/von Süden gehenden Verkehrsteilnehmer(innen) die Möglichkeit besteht, die Münchner Straße an der LSA Neuwirt/Kistenpfennig zu nutzen. Für Fußgänger, die von bzw. in Richtung Westen gehen, besteht die Möglichkeit zwischen Neuwirt und Schererhaus die Schleißheimer Straße zu nutzen.

Die Stellplätze vor dem Gasthof sollten erhalten bleiben.

 

  • Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Freising, Servicestelle München vom 10.03.2021:

„Wie bereits beim Ortstermin am 20.01.2021 geäußert, ist eine signalgeregelte Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Schleißheimer Straße nur denkbar, wenn die dafür erforderlichen Aufstellflächen für Fußgänger im Einmündungsbereich geschaffen werden können. Hierbei ist es unumgänglich die Parksituation vor dem Gasthof Neuwirt zu ändern. Auch aus unserer Sicht sollten die Schrägparkplätze, deren An- und Abfahrt nur über den Gehweg möglich ist, aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden.“

 

Am Ortstermin 20.01.2021 nahmen neben dem Staatlichen Bauamt die Untere Verkehrsbehörde im Landratsamt München, Frau Liendl sowie Vertreter der Polizeiinspektion Oberschleißheim teil, um die Situation vor Ort zu besprechen, teil. Gegenstand der Besprechung war die Errichtung einer Lichtsignalanlage (Druckampel) im Einmündungsbereich Münchner Straße/Schleißheimer Straße an der Ecke bei Neuwirt, damit die Fußgänger die Schleißheimer Straße an dieser Ecke sicher queren können. Aus Sicht der Beteiligten ist eine signalgeregelte Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Schleißheimer Straße nur denkbar, wenn die dafür erforderlichen Aufstellflächen für Fußgänger im Einmündungsbereich geschaffen werden können. Hierbei ist es unumgänglich die Parksituation vor dem Gasthof Neuwirt zu ändern. Auch aus Sicht der Beteiligten sollten die Schrägparkplätze, deren An- und Abfahrt nur über den Gehweg möglich ist, aus Gründen der Verkehrssicherheit entfernt werden.

 

In diesem Einmündungsbereich, jedoch rückversetzt, ist bereits eine LSA für den Kfz-Verkehr vorhanden, damit größere Fahrzeuge (z. B. Linienbusse) von der Münchner Straße in die Schleißheimer Straße abbiegen können.

 

Für die Fußgängerampel müsste im Kurvenbereich Münchner-/Schleißheimer Straße ein zusätzlicher LSA-Mast aufgestellt werden. Der vor den drei bestehenden Masten (1 Ampelmast, Lichtmast und Mast für Hinweisschilder) aufgestellt werden müsste. Dies würde erhebliche Probleme für das Müllfahrzeug bedeuten, das den gekühlten Gastro-Abfall aus dem Nebengebäude an der Schleißheimer Straße entsorgen muss.

 

  • Grundstücksverhandlungen:

Nach zwei Gesprächen im Dezember 2020 wurde uns von den Eigentümern mitgeteilt, dass dem vorgeschlagenen Grundstückstausch nicht entsprochen werden kann.

Email vom 29.12.2020 von Fam. Rieger:

Wenn man sich die Situation ansieht, gibt es dann keinen Sicherheitsabstand mehr zwischen Haupteingang des Gasthofes und dem neuen Gehweg. Mir wäre es lieber, es wäre überhaupt kein öffentlicher Gehweg am Gasthof. Alles ist sehr gut zu erreichen ohne unseren Privatgrund überqueren zu müssen. Dieser wird ja einfach nur als Abkürzung genommen, wobei alles gut über die Ampeln zu erreichen wäre. Ich kann mir vorstellen, dass dies manche Leute bemängeln, aber diese wissen auch nicht, dass es unser Grund ist. Wir sind jahrelang auch großzügig und lassen unseren Grund für Gehweg nutzen, auf allen Seiten. Wir haben uns in der Familie besprochen und möchten keinen Grundstückstausch eingehen. Wir sehen wirklich keinen Nutzen in dem angebotenen Grundstück und nur Nachteile im Abtritt der Hauptseite. Parkplätze sind unser Geschäft! Immens wichtig! Man muss Parkplätze bieten können, auch bei Feiern. Bitte verstehen Sie uns, dass gerade in der jetzigen Situation, wo wir wirklich wieder von vorne anfangen müssen, Gelder nicht gezahlt werden, Personal erhalten werden muss, uns dies auch vorkommt, als würde unser Neuwirt immer kleiner werden.“

 

Aufgrund des Sachverhaltes kann die Stadt Garching keinen Grundstückstausch auf freiwilliger Basis erwarten. 

Um die Voraussetzungen für ein Enteignungsverfahren zu schaffen, müsste ein Bebauungsplan zur Rechtskraft gelangen.  Wie lange dies dauern würde, kann von Seiten der Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Antrag der Fraktion der „GRÜNEN“ vom 22.06.2020 zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Antrag wird abgelehnt, da die Umsetzung der Forderungen des Antrags nicht möglich sind, solange der Neuwirt als Gaststätte aktiv in Betrieb ist.

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Stellungnahme der Verwaltung:
 

 

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Anlagen

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