ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/205/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Im Kooperationsvertrag zwischen der Technischen Universität und Siemens hat die TUM zugesichert die Stadt Garching zu bitten, dass entlang der südlichen Gebäudekante des Vorhabens ein 5 m breiter Weg öffentlich gewidmet wird.

Ziel dieser Widmungsverfügung ist insbesondere es, dass der südliche Haupteingang sich an einer öffentlichen Verkehrsfläche befindet.

Hierzu ist es erforderlich, die Sonderbaulastvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, der TUM und der Stadt Garching zu ergänzen.

 

Die Stadt wird die in Anlage 3 dargestellte Verkehrsfläche, den Fuß- und Radweg, als öffentliche Verkehrsfläche, konkret als beschränkt-öffentlichen Weg i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 Var. 2, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG, nach Art. 6 BayStrWG widmen. Der Freistaat als Eigentümer erteilt im Rahmen der abzuschließenden Sonderbaulastvereinbarung bereits jetzt unbedingt und unwiderruflich die nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG erforderliche Zustimmung zur Widmung der in Anlage 3 rot dargestellten Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsfläche (beschränkt öffentlicher Weg).

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung des 2. Nachtrags der Sonderbaulastvereinbarung.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt die Widmung der in Anlage 3 dargestellten Verkehrsfläche als beschränkt-öffentlichen Weg i.S.v. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 Var. 2, Art. 53 Nr. 2 BayStrWG, nach Art. 6 BayStrWG.

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Anlagen

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