BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/225/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 184 "Forschungshäuser Garching"; Würdigung der i. R. d. Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe für das weitere Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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27.07.2021
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat der Stadt Garching b. München hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 184 "Forschungshäuser Garching" gefasst.
Ziel des Bebauungsplans ist die Errichtung von drei Gebäuden mit 197 Wohnungen für Studenten.
Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 184 "Forschungshäuser Garching " wurde in der Stadtratssitzung am 28.05.2020 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freigegeben. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom Mittwoch, den 18.11.2020 bis Montag, den 21.12.2020.
In dieser Zeit sind einige Anregungen eingegangen.
In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:
A) Stellungnahmen von Bürgern
Es sind keine Stellungnahmen von Bürgern eingegangen.
B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
1. Regierung von Oberbayern, 80534 München, Anlage 1
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
2. Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München, Fachbereich Bauen, Anlage 2
Zu 1.:
Die Anregung wird aufgenommen und der Nordpfeil in die Planzeichnung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgenommen.
Zu 2.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Maßkette innerhalb des Geltungsbereichs verschoben.
Zu 3.:
Die Anregung wird aufgenommen und als einheitliches Fassungsdatum der 27.07.2021 für sämtliche Unterlagen angegeben.
Zu 4.:
Die Anregung wird aufgenommen und unter den Festsetzungen ergänzt, dass die Vorhaben- und Erschließungspläne Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind. Die Pläne werden um die notwendigen Angaben ergänzt.
Zu 5.:
Die Erschließung über die Hans-Piloty-Straße ist vertraglich über eine Sonderbaulastvereinbarung zwischen der Stadt Garching, der TUM und dem Freistaat Bayern gesichert. Daher ist eine Festsetzung der Hans-Piloty-Straße als öffentliche Verkehrsfläche bis zur Lichtenberg-Straße zur Sicherung der Erschließung nicht angezeigt. Die Hans-Piloty-Straße ist Ortsstraße öffentlich gewidmet. Die Verfügung wird am 09.08.2021 wirksam.
Zu 6.:
Die Anregung wird aufgenommen und die erforderlichen Stellplätze unter B.1.1. aufgeführt.
Zu 7.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Formulierung bezüglich der Nebenanlagen unter B.1.1.3. in "Nebenanlagen, die der Zweckbestimmung des Sondergebietes dienen" geändert.
Zu 8.:
Bezug nehmend auf 9.wird die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung in Form der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) geändert. Daher ist die Korrektur obsolet.
Zu 9.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Festsetzung zum Maß der baulichen Nutzung einheitlich für die Flächen gem. § 19 Abs. 2 und 4 BauNVO einheitlich in Form der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) geändert.
Zu 10.:
Die Anregung wird aufgenommen und als oberer Bezugspunkt in Anlehnung an die Definition bei den Abstandflächen der BayBO der "Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand" angegeben. Die Festsetzung wird entsprechend ergänzt.
Zu 11.:
Die Anregung wurde aufgenommen und der untere Bezugspunkt zur Bemessung der Wand- und Firsthöhe überprüft.
Die Aussage dass es sich hierbei um die festgelegte Oberkante des Geländes und zugleich auch die Höhe des Fertig-Fußboden handelt steht aufgrund der Barrierefreiheit des Gebäudes nicht im Widerspruch.
Zu 12.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Festsetzung im Sinne der Rechtseindeutigkeit entsprechend geändert. Die Formulierung lautet künftig: Abweichend von Art 6 Abs. 5 Satz 1 und 2 BayBO beträgt die Tiefe der Abstandsflächen 0,4 H, mindestens 3 m.
Die Widmungsverfügung der Hans-Piloty-Straße wird am 09.08.2021 wirksam. Damit ist die Hans-Piloty-Straße als öffentliche Ortsstraße gewidmet und stellt somit eine öffentliche Verkehrsfläche dar. Demnach dürfen sich die Abstandflächen bis zu deren Mitte erstrecken.
Bei den Flächen östlich des Bauvorhabens handelt es sich um eine faktische Grünfläche im Eigentum des Freistaat Bayern, die den Nutzern der Universität zur Verfügung steht. Gemäß Art 6 Abs. 2 Satz 2 dürfen Abstandsflächen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Abstandsflächen sowie Abstände im Sinn des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn rechtlich oder tatsächlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden können. Eine entsprechende Erläuterung wird mit in die Begründung des Bebauungsplans aufgenommen und ein entsprechender Abstandflächenplan der Begründung als Anlage beigelegt.
Zu 13.:
Die Anregung wird aufgenommen und im Bebauungsplan das Symbol für eine Durchfahrt sowie die Mindest-Durchfahrtshöhe festgesetzt. Der Vorhabenplan- und Erschließungsplan wird entsprechend ergänzt und die Berechnung entsprechend angepasst. Auch werden in der Begründung entsprechende Aussagen ergänzt.
Zu 14.:
Auf dem Vorhabensgrundstück werden die 4 Behindertenstellplätze sowie max. 3 Stellplätze zum Be- und Entladen nachgewiesen. Die weiteren Stellplätze sind dinglich zugunsten des Vorhabens zu sichern.
Zu 15.:
Die Anregung wurde aufgenommen und die Festsetzung bezüglich des Fassungsdatums und der Klarheit des Bezuges auf nur die Richtzahl aus der Stellplatzsatzung geprüft. Da es sich einerseits um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan handelt, bei dem die Planung auf die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze abgestimmt ist es sinnvoll und folgerichtig, die hierzu Grunde gelegte Fassung der Stellplatzsatzung eindeutig zu bestimmen. Eine Änderung der Satzung mit geänderten Richtzahlen würde ggf. dazu führen, dass die Planung nicht genehmigungsfähig ist. Daher wird an dem konkreten Fassungsdatum der Stellplatzsatzung festgehalten.
Da die Planung der Stellplatzanlagen abweichend von den Maßgaben der Stellplatzsatzung ist, wurde folgerichtig festgesetzt, dass nur die Richtzahl der Stellplätze gilt.
Zu 16.:
Es ist zwar richtig, dass die Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze aufgrund des Mobilitätskonzeptes vom 14.03.2018 um 25 % reduziert wurde. Eine Bezugnehme in der Festsetzung auf das Mobilitätskonzept ist Bestandteil der Begründung und ist daher einer Festsetzung nicht zugänglich.
Zu 17.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Baugrenze in den Vorhaben- und Erschließungsplan übernommen. Da der Geltungsbereich um die öffentliche Verkehrsfläche auf den Umgriff des Erbbaurechts aufgrund der Anregung der TUM, vertreten von Lutz Abel Rechtsanwalts PartG mit Schreiben vom 21.12.2020 reduziert wurde, entfällt diese im Bebauungsplan und somit auch im Vorhaben- und Erschließungsplan.
Zu 18.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Anlagen (Mobilitätskonzept, geotechnischer Bericht und orientierende Altlasten Untersuchung) auf Seite 3 aufgeführt und auf Seite 14 unter G der geotechnischer Bericht und orientierende Altlasten Untersuchung ergänzt.
Zu 19.:
Die Anregung wird aufgenommen und die auf Seite 6 bei Ziffer E. 3.1 der erste Satz entsprechend umformuliert … der Flächennutzungsplan i.d.F. vom 25.07.2019, rechtswirksam seit 05.05.2020, …".
Zu 20.:
Die Anregung wird aufgenommen und der betreffende Abschnitt des Masterplans als Anlage zur Begründung beigefügt.
Zu 21.:
Die Anregung wird aufgenommen und der Begründung eine entsprechende Flächenberechnung als Anlage beigefügt.
Zu 22.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Maßangaben mit 17,25 m aufeinander abgestimmt.
Zu 23.:
Die Anregung wird aufgenommen und Aussagen zum vorbeugenden Brandschutz entsprechend des mit der Werksfeuerwehr der TUM abgestimmten Brandschutzkonzeptes in die Begründung aufgenommen.
Zu 24.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Größe des Geltungsbereichs überprüf. Da der Geltungsbereich um die öffentliche Verkehrsfläche der Hans- Piloty-Straße reduziert wurde beträgt die Größe des Geltungsbereichs ca. 3.390 m² Die Unterlagen entsprechend geändert und aufeinander abgestimmt.
Zu 25.:
Die Anregung wird aufgenommen und das Datum der Rechtswirksamkeit des Flächennutzungsplans im Umweltbericht wird auf den 05.05.2020 geändert.
Zu 26.:
Die Anregung wird aufgenommen und die GRZ im Umweltbericht mit 0,8 anstelle 0,78 angegeben.
Zu 27.:
Die Anregung wird aufgenommen und der Umweltbericht um die Art und Menge der durch das Vorhaben erzeugten Abfälle, deren Beseitigung und Verwertung ergänzt.
Zu 28.:
Die Anregung wird aufgenommen und die Ausgleichsfläche, die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 309, Gemarkung Freimann, innerhalb des Teilflächenkontos 17 des Heideflächenvereins Münchner Norden e.V. nachgewiesen wird, in Form eines Lageplans / Luftbild mit in die Begründung aufgenommen.
3. Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München, Fachbereich Grünordnung
Zu B 2.6 bis 6.6.:
Die Anregung wird aufgenommen und im Bebauungsplan die Mindestanzahl der zu pflanzenden Bäume und Sträucher einschließlich ergänzender Festsetzungen zu Pflege und notwendigem Ersatz bei Ausfall der Pflanzen festgesetzt.
Zu B 6.5.:
Die Anregung wird aufgenommen und für die zu pflanzenden Obstbäume ein Mindestraumvolumen für den durchwurzelbaren Raum für die zu pflanzenden Obstbäume von mindestens 13 - 18 m³ festgesetzt.
Zu B 6.6.:
Die Anregung wird aufgenommen und der Begriff Grünfläche besser definiert. So wird festgesetzt, dass unbebaute Baugrundstücksflächen auch innerhalb der Baugrenzen, soweit sie nicht für andere zulässige Nutzungen benötigt, vollständig zu bepflanzen oder einzusäen und dauerhaft zu erhalten sind. Flächen mit Schotter, Kies oder ähnlichen Belägen insbesondere in Kombination mit nicht durchwurzelbaren Folien sind unzulässig.
Zu C. Hinweise
Die Anregung wird aufgenommen und ein Hinweis auf den einzureichenden Freiflächengestaltungsplan unter C. Hinweise gegeben. Der Hinweis auf die DIN 18920 und die RAS-LP4 Richtlinie zum Schutz von Bäumen und Pflanzbestände sowie Vegetationsflächen ist obsolet, da sich innerhalb des Planbereichs keine Bäume und Sträucher befinden, die zu schützen wären. Die Flächen werden derzeit überwiegend als aufgeschotterter Stellplatz für Pkws genutzt.
Zu Redaktioneller Hinweis
Die Anregung wird aufgenommen und der Tippfehler korrigiert.
4. Landratsamt München, Frankenthaler Straße 5-9, 81539 München, Fachbereich Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten
Die Aussage, dass das über 300 m entfernte Heizkraftwerk zu keiner unzulässigen Lärmeinwirkung führt und dass die DIN 4109 einzuhalten ist, sowie die Aussage dass auf das Vorhaben Anlagenlärm aus den Forschungseinrichtungen und dem Parkplatz einwirken, wird zur Kenntnis genommen.
5. Wasserwirtschaftsamt München, Heßstraße 128, 80797 München, Anlage 3
Zu 1.:
Die Anregung wird aufgenommen und die gewünschten Ergänzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung in den Bebauungsplan aufgenommen.
Zu 2.:
Der Hinweis auf Starkregenereignisse wird zur Kenntnis genommen. Die Entwässerungsanlagen sind für die Aufnahme des Überflutungsfalles ausgelegt und werden entsprechend dimensioniert
Zu 3.:
Die Hinweise zu Grund- und Schichtwasser sowie Vorkehrungen zum Schutz vor eindringendem Grundwasser als auch auf die Notwendigkeit einer wasserrechtlichen Genehmigung für das Bauen im Grundwasserschwankungsbereich sowie Bauwasserhaltung werden zur Kenntnis genommen und im Bebauungsplan entsprechende Hinweise aufgenommen.
Zu 4.:
Die Ausführungen zu Altlasten werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen.
Zu 5.:
Die Ausführungen zum Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis wird aufgenommen.
Zu 6.:
Die Hinweise zur Flächenversiegelung, Regenwasserversickerung wurde zur Kenntnis genommen und sind in die Planung eingeflossen.
Entsprechend wurden beispielsweise die Flächen der Stellplätze als Schotterrasen mit versickerungsfähigen Belägen befestigt.
6. Heimatpfleger der Stadt Garching, Anlage 4
Stellungnahme: im Geotechnischen Bericht und in der orientierenden Altlastenuntersuchung ist unter 6.6.2 der entsprechende Hinweis für den Vorhabenträger ausgeführt, dass evtl. kontaminierter Bodenaushub zu erwarten ist.
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
7. Technische Universität München, Arcisstraße 21, 80333 München, vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Lutz / Abel, Anlage 5
Sachvortrag: siehe Stellungnahme zu Punkt 1
Stellungnahme: Der Bebauungsplanumgriff wird im Sinne der Stellungnahme angepasst und endet an der Straßenbegrenzungslinie. Der Umgriff des Bebauungsplanes wird entsprechend angepasst.
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanumgriff angepasst.
Sachvortrag: siehe Stellungnahme zu Punkt 2
Stellungnahme: Der Bebauungspanumgriff sei in Nord-Süd-Richtung etwas nach Süden verschoben worden. Die Stellplatzfläche selbst darf durch die Verschiebung keine Vergrößerung erfahren.
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und der Bebauungsplanumgriff entsprechend verschoben.
Sachvortrag: siehe Stellungnahme zu Punkt 3
Stellungnahme: Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Studentenwerk München und dem Freistaat Bayern, vertreten durch die Immobilien Freistaates Bayern ist am 06.11.2018 beurkundet worden.
In diesem ist geregelt, dass das Studentenwerk die notwendigen Stellplätze auf der Erbbaurechtsfläche nachzuweisen hat.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.07.2017 den Masterplan Science City zugestimmt. In der Beschlussfassung ist ausgeführt, dass der Masterplan die städtebauliche Grundlage für die Entwicklung des Hochschul- und Forschungszentrums bildet und er durch den Stadtratsbeschluss verbindlich den Rahmen für die künftige Entwicklung vorgibt. In der Stadtratspräsentation ist unter Punkt 7 zum Parken ausgeführt, dass im Endausbau der Nachweis fast ausschließlich über dezentrale Parkhäuser, die abhängig von der Haushaltslage realisiert werden, erfolgen soll.
Explizit ist straßenbegleitendes Parken als Möglichkeit aufgeführt. Die Ausnahme findet bei diesem Vorhaben keine Anwendung.
Insofern weicht die im Erbbaurechtsvertrag geschlossene Regelung vom Masterplan ab. Der Erbbaurechtsvertrag ist im Nachgang zum Stadtratsbeschluss geschlossen worden.
Die Stadt Garching hat im Aufstellungsbeschluss insofern ergänzt, als dass der Vorhabensträger Verhandlungen mit der TUM / Freistaat Bayern aufnehmen soll, damit die Stellplätze langfristig im Parkhaus nachgewiesen werden können. Somit hat der Stadtrat beschlossen, dass die Rahmenbedingungen und Vorgaben des Masterplans umzusetzen sind und sich auch - insbesondere durch die perspektivische Formulierung - die Abhängigkeit von der Haushaltslage berücksichtigt.
Bis auf die Behindertenstellplätze sowie max. 3 Stellplätze, die den Bewohnern ein Be- und Entladen ermöglichen sollen, werden im Bebauungsplan keine Stellplätze oberirdisch auf dem Vorhabengrundstück festgesetzt, womit der Vorhabenträger die Stellplätze im Rahmen des auf dem Forschungsgelände bestehenden Stellplatzbestandes - jedenfalls zunächst - nachzuweisen hat. Perspektivisch ist anzustreben, entsprechend des Masterplans die Stellplätze im geplanten Parkhaus nachzuweisen.
Der vom Vorhabenträger zunächst vorgesehene Bereich nördlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans grenzt unmittelbar an den zentralen Grünzug an. Dieser städtebaulich sensible Bereich soll von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. Der nördlich angrenzende Bereich bildet das Entree zur Wegebeziehung des ost-west verlaufendes Grünzuges zum nord-süd verlaufenden Grünzuges am Wiesäckerbach.
Beschluss: Der Stellungnahme wird nicht entsprochen. Der Vorhabensträger soll die Verhandlungen mit der TUM /Freistaat Bayern aufnehmen, damit langfristig die Stellplätze im Parkhaus nachgewiesen werden können.
Sachvortrag: siehe Stellungnahme zu Punkt 4
Stellungnahme: Die TUM hat die Lärmquellen und mögliche Immissionen nicht benannt. Den Hinweis, dass nach den aktuellen Planungen u. A. der Lehrstuhl und Prüfamt für Grundbau, Bodenmechanik, Felsmechanik und Tunnelbau im südwestlichen Eck des Campusgeländes angesiedelt werden soll, und gerade dort die Forschungs- und Prüftätigkeit mit teilweise erheblichen Lärmimmissionen und Erschütterungen verbunden sein wird, ist der Verwaltung bekannt. Für dieses Vorhaben liegen noch keine Genehmigungsanträge vor. Das Labor wäre jedoch so zu konzeptionieren und auszulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung Garchings auch für künftige Generationen haben darf. Als Basis hierfür ist der rechtskräftige Flächennutzungsplan heranzuziehen. Andernfalls würde die Stadt Garching planungsrechtlich reagieren und ggf. einen Bebauungsplan für den Bereich aufstellen.
Das Sondergebiet enthält selbst keine gesetzliche Einstufung der Schutzbedürftigkeit gegenüber Immissionen. In der Rechtsprechung hierzu ist geklärt, dass die Schutzbedürftigkeit eines Sondergebietes von seinem Nutzungszweck und der städtebaulichen Einordnung abhängt. Vorliegend wird das Wohnen im Bereich des Forschungscampus zugelassen. Auch wenn im Bereich des Forschungscampus bereits Wohnnutzungen vorhanden sind, sind diese den Forschungseinrichtungen gegenüber untergeordnet. Nachdem die Forschungseinrichtungen eher gewerblichen Charakter haben, und keine Gleichgewichtigkeit zwischen Wohnen und gewerbeähnlichen Nutzungen besteht geht die Stadt davon aus, dass eine gemischte Nutzungsstruktur vorliegt, die noch am ehesten einem Urbanen Gebiet entspricht. Nachdem das Urbane Gebiet jedoch einer expliziten Festsetzung bedarf (§ 245c BauGB) und diese für das Gebiet wegen der städtebaulichen Grundlagen und der Nutzung des Vorhabens selbst nicht in Frage kommt, ist aus Sicht der Stadt für den Nachweis der gesunden Wohnverhältnisse die Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete heranzuziehen.
Sachvortrag: siehe Stellungnahme zu Punkt 5
Stellungnahme: Der Hinweis ist zutreffend und wird entsprechend in die Begründung aufgenommen.
Beschluss: Die Begründung wird entsprechend angepasst.
8. Gemeinde Eching, Fürholzener Straße 14, 85396 Eching, Anlage 6
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Stellungnahme: Die Stadt Garching stimmt dem Einwand zu und sieht es auch als erforderlich an, ein interkommunal abgestimmtes Verkehrskonzept zu erarbeiten. Als Bestandteile hierzu sieht die Stadt Garching den Neubau der Ortsumfahrung Dietersheim. Als weiteren Bestandteil wird ein überregionales Radschnellwegenetz gesehen. Auch hierzu laufen Gespräche und die ersten Umsetzungsschritte sind für das Jahr 2023 anvisiert. Weiterhin hat der Vorhabenträger ein Mobilitätskonzept erarbeitet, um nachhaltig den Individualverkehr zu reduzieren.
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
9. Gemeinde Ismaning, Schlossstraße 2, 85737 Ismaning, Anlage 7
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
10. Regionaler Planungsverband München, Arnulfstraße 60, 80335 München, Anlage 8
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
11. Energieagentur Ebersberg-München, Eichthalstraße 10, 85560 Ebersberg, Anlage 9
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
12. SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG, 80287 München, Anlage 10
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
13. Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd, Anlage 11
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
14. Bayernets GmbH, Poccistraße 7, 80336 München, Anlage 12
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
15. Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 25, Anlage 13
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
16. Bayernwerk Netz GmbH, Lise-Meitner-Straße 2, 85716 Unterschleißheim, Anlage 14 Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
17. Telefonica Germany GmbH & Co. KG. OHG, Südwestpark 38, 90449 Nürnberg, Anlage 15
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
18. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Postfach 10 02 03, 80076 München, Anlage 16
Sachvortrag: siehe Stellungnahme
Beschluss: Die Anregung wird aufgenommen und die gewünschten Ergänzungen zu den möglichen Bodendenkmälern in die textlichen Hinweise auf dem Lageplan übernommen.
19. Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Anlage 17
Sachvortrag: siehe Stellungnahme Beschluss: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die im Rahmen der Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 184 „Forschungshäuser Garching“ entsprechend zu würdigen und den so geänderten und ergänzten Bebauungsplan für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die Auslegung darf erst erfolgen, wenn der Städtebauliche Vertrag unterzeichnet ist.
Anlagen
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