ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/226/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

 

Das Staatliche Bauamt Freising legt einen Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen MOB-Stützpunktes in ein Pandemiezentrallager in der Ingolstädter Landstr. 100 vor. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt Freising eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt.

 

Geplant ist, die bestehenden Gewerbehallen des ehemaligen MOB-Stützpunktes der Bundeswehr als Zentrallager für Materialien/Hilfsgüter, die im Rahmen der Pandemieeindämmung benötigt werden (bspw. persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel etc.) zu nutzen. Die Nutzung wurde bereits 2020 aufgenommen und soll mit diesem Antrag formal „genehmigt“ werden. Die Nutzungsänderung soll zunächst befristet bis zum 31.12.2022 beantragt werden.

 

Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Gewerbegebiet aus. Da die Lagerung eine gewerbliche Nutzung darstellt, besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan. Die Erschließung ist gesichert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann dem Antrag zugestimmt werden. Dem Antrag wurde jedoch kein Stellplatznachweis beigefügt. Da es bei der bisherigen Nutzung seit letztem Jahr keine Beschwerden im Hinblick auf die Stellplätze eingegangen sind, sollte dieser bei einer möglichen Verlängerung der Nutzung eingereicht werden.

 

 

 

 

 

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II. BESCHLUSS:

 

Der Bau- Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Antrag auf Nutzungsänderung eines ehemaligen MOB-Stützpunktes in ein Pandemiezentrallager in der Ingolstädter Landstr. 100 zuzustimmen. Der Stellplatznachweis ist bei einem Verlängerungsantrag einzureichen.

 

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Anlagen

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