BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/228/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Errichtung von zusätzlichen Arbeitsräumen für das Untergrundlabor in der Paula-Hahn-Weinheimer-Straße, Fl.Nr. 1925
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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27.07.2021
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I. Sachvortrag:
Das Staatl. Bauamt München 2 beantragt die Errichtung von zusätzlichen Arbeitsräumen für das Untergrundlabor in der Paula-Hahn-Weinheimer-Straße, Fl.Nr. 1925. Die Vorlage erfolgt im Zustimmungsverfahren nach Art. 73 BayBO. Das Vorhaben bedarf somit keiner Baugenehmigung, da mit dem Staatlichen Bauamt München 2 eine Landesbaubehörde beteiligt ist. Das Vorhaben bedarf der Zustimmung der Regierung. Diese entfällt, wenn die Gemeinde dem Bauvorhaben zustimmt.
Geplant ist, das bestehende Untergrundlabor, welches unter einen künstlich angelegten Hügel errichtet wurde, zu erweitern. Hierzu soll der Hügel nach Süden geöffnet werden. In die Öffnung soll dann der Erweiterungsbau integriert werden. Dieser ist eingeschossig mit begrünten Flachdach geplant und soll 4 Arbeitsräume, eine Teeküche und einen Besprechungsraum erhalten. Da diese Räume nur von bestehenden Mitarbeitern genutzt wird, sind keine zusätzlichen Stellplätze geplant. Für die Maßnahme muss eine Esche gefällt werden. Diese wird in unmittelbarer Nähe durch eine Ersatzpflanzung kompensiert. Das Staatliche Bauamt München 2 hat im Vorfeld die Belange des Naturschutzes mit der unteren Naturschutzbehörde besprochen. Es besteht Einverständnis bei der Durchführung der Maßnahme.
Das Vorhaben soll im Außenbereich realisiert werden, die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich nach § 35 BauGB. Es liegt kein privilegiertes Vorhaben nach Abs. 1 vor, das Vorhaben ist als sog. sonstiges Vorhaben nach Abs. 2 einzustufen. Ein sonstiges Vorhaben kann im Einzelfall zugelassen werden, wenn seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Öffentliche Belange werden u. a. dann beeinträchtigt, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht. Der Flächennutzungsplan weißt das Gebiet als Grünfläche aus. Dies war bereits bei der Errichtung des Untergrundlabors der Fall. Es besteht kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan, da die Anlage von außen kaum zu sehen ist und sich durch die Begrünungsmaßnahmen in die Grünfläche einfügt. Die Erschließung ist gesichert. Landschaftsschutzgebiete oder FFH-Gebiete bleiben unberührt.
Im Masterplan ist das Untergrundlabor nicht in einem Baufeld aufgeführt, weshalb eine Abweichung vom Masterplan notwendig wird. Da es sich nur um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage handelt, kann dieser Abweichung aus Verwaltungssicht zugestimmt werden.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Bauvorhaben zugestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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3,1 MB
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3
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(wie Dokument)
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481,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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712,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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497,5 kB
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