BESCHLUSSVORLAGE - 2-UMA/112/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Nationales Naturerbe (NNE) Mallertshofer Holz - Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen; Erdbau- und Ansaatarbeiten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Umweltschutz - Abfall
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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27.07.2021
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I. Sachvortrag:
- Vorhaben
Die Stadt Garching beabsichtigt, im Zuge der Aufwertungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Naturschutzgebiet (NSG) „Mallertshofer Holz mit Heiden“ auf einer Fläche von ca. 9 ha Boden abzutragen und auf den Abtragsflächen einen Kalk-Trockenrasen herzustellen. Dadurch wird belasteter Boden entfernt und ein hochwertiger Lebensraum zur Stabilisierung und Ausbreitung gefährdeter Arten im FFH- und Naturschutzgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ hergestellt. Die naturschutzfachliche Aufwertung soll in das Ökokonto der Stadt Garching aufgenommen werden. Das Vorhaben wurde am 08.10.2020 den beteiligten Fachbehörden vorgestellt. Die detaillierte Beschreibung dieses Vorhabens ist dem Entwurf des Erläuterungsberichts des Büro Schober (Freising) vom 15. 07.2021 zu entnehmen.
Nach mehreren Abstimmungsprozessen mit den zu beteiligenden Fachbehörden – u.a. Wasserwirtschaftsamt München (WWA), Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) sowie der höheren und unteren Naturschutzbehörde – hat man das ursprüngliche Konzept den Erfordernissen und den aktuell gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst und sich auf folgende Vorgehensweise verständigt:
- Der Bodeneinbau erfolgt komplett über verfüllten Kiesgruben im Westteil des Nationalen Naturerbes „Mallertshofer Holz“. Der ursprünglich dafür vorgesehene Wall entlang der Westumfahrung nördlich des Garchinger Sees wird für die Umsetzung der Ökokontomaßnahmen im Nationalen Naturerbe Mallertshofer Holz nicht mehr benötigt und kann deshalb für andere Projekte genutzt werden.
- Oberboden und Rotlage werden beim Einbau nicht gemischt, können jedoch auf derselben Fläche in getrennten Schichten eingebaut werden.
- Für den Einbau von Oberboden wird unter Berücksichtigung von Setzungen nach dem Einbau eine Einbauhöhe von max. 1,30 m vorgesehen. Nach der Setzung des Oberbodens sollte die Überdeckung bei ca. 1,0 m liegen.
- Für dem Einbau von Rotlage wird eine Einbauhöhe von mindestens 0,5 m vorgesehen. Hier ist eine Überhöhung von ca. 15 cm einberechnet, welche die Bodensetzung nach dem Einbau berücksichtigt.
- Senken, bei denen mehrheitlich bereits Verfüllmaterial der Gruben an die Oberfläche tritt, sind bei der Verfüllung gesondert zu betrachten. Die Senken werden zunächst zur Sanierung des Standortes bis zur Geländeoberkante verfüllt. Dafür wird stärker belastetes Bodenmaterial (Oberboden, Rotlage) verwendet. Im Anschluss daran werden die verfüllten Senken mit weniger stark belastetem Bodenmaterial (teils Oberboden - Endhöhe bis zu 1,1 m, teils Rotlage - Endhöhe mindestens 0,5 m) abgedeckt.
- Der Bodeneinbau erfolgt mit einer flachwelligen, der Umgebung angepassten Geländemodellierung.
- Es ist zu erwarten, dass im Bereich der verfüllten Kiesgruben weitere Flächen existieren, deren Schadstoffbelastung durch Überdeckung mit geringer belastetem Bodenmaterial reduziert werden kann. Sollten die vorgesehenen Flächen für den Einbau des geplanten Bodenabtrags nicht ausreichen, wird die Bodenuntersuchung und Einbauplanung auf weitere Flächen im Bereich der verfüllten Kiesgruben ausgedehnt.
Die Schafbeweidung soll im maximal möglichen erhalten bleiben. Im Umfeld des geplanten Bodenabtrags sollen die bestehenden artenreichen Weideflächen naturschutzfachlich aufgewertet werden.
- Entwicklungsziele
Mit diesem Maßnahmenpaket sollen folgende Entwicklungsziele erreicht werden:
- Umsetzung des Pflege- und Entwicklungsplanes und damit der Ziele für das Nationale Naturerbe (NNE)„Mallertshofer Holz“ einerseits und der Ziele des FFH-Managementplans für das NSG und FFH-Teilgebiet „Mallertshofer Holz mit Heiden“ andererseits.
- Verbesserung der Bodenfunktionen im NNE „Mallertshofer Holz“ durch die Bodenverlagerung.
- Aufrechterhaltung der Beweidung im NNE „Mallertshofer Holz“ durch die Abdeckung der stark belasteten Böden über den ehemaligen Kiesgruben im Westteil mit weniger belastetem Boden, welcher die Maßnahmen- und Prüfwerte der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze auf Grünlandflächen einhält.
- Anrechenbarkeit der naturschutzfachlichen Aufwertung im Ostteil des nationalen Naturerbes für das Ökokonto der Stadt Garching mit dem Faktor 1 (100 %) auf einer Fläche von 91 ha, und der Bodensanierung über den ehemaligen Kiesgruben und die anschließende Herstellung von arten- und strukturreichem Grünland für das Ökokonto der Stadt Garching mit dem Faktor 0,3 (30 %).
- Förderung der Biodiversität.
- Schaffung eines für die extensive Naherholung attraktiven Landschaftsbildes durch Herstellung blütenreicher, bunter Wiesen- und Magerrasenflächen.
- Erdbauarbeiten
Wie bereits eingangs erwähnt, werden zunächst auf ca. 9 ha Fläche der Oberboden und die Rotlage abgetragen (siehe Abbildung 1 im Anhang), wobei die Abtragstiefen je nach Mächtigkeit der abzutragenden Bodenschichten zwischen 0,15 und 0,60 m variieren (im Durchschnitt ca. 0,40 m). Daraus ergeben sich ermittelte Abtragsmassen von insgesamt 33.491 m³, wobei auf den Oberboden 19.992 m³ und auf die Rotlage 13.499 m³ entfallen. Diese Massenermittlungen sind allerdings nicht final. Durch das stark wechselnde Relief sind die tatsächlichen Abtragsmassen erst während des Abtrags ermittelbar. Es kann dadurch sowohl zu einer Massenminderung, als auch zu einer Massenmehrung kommen.
In Abbildung 1 sind die vorgesehenen Abtragsflächen (A6 bis A9) dunkel eingefärbt.
Alle abzutragenden Bodenmassen zeigen hinsichtlich der Vorsorgewerte nach BBodSchV eine Überschreitung bei Blei, Cadmium und/oder Quecksilber. Diese Schwermetallbelastungen sind auf die jahrzehntelange Aufbringung von Klärschlamm im Osten des NNE-Gebietes bis Ende der 1980er Jahre zurückzuführen. Nahrungsmittelanbau war daher aufgrund der Reform der BBodSchV nicht mehr möglich. Da es sich in dem ganzen Gebiet um ein Grundlastgebiet (die meisten Böden sind belastet) handelt, zählen die Vorsorgewerte nicht mehr. Laut BBodSchG und BBodSchV greifen hier die Maßnahmen-und Prüfwerte. Es muss daher beim Bodeneinbau mehrheitlich eine Verbesserung der Maßnahmen- und Prüfwerte herbeigeführt werden. Dies trifft in der abgestimmten Einbaukombination zu, so dass die Einbauflächen auch weiterhin beweidet werden dürfen.
Abbildung 1: Bodenabtragsflächen
Die Abtragsmassen (insgesamt ca. 33.500 m³) sollen nun in Flächen im Südwesten des NNE bzw. des NSG eingebaut werden. Es handelt sich um ehemalige Kiesgruben, die bis Ende der 1970er Jahre mit Abfall aller Art verfüllt wurden. Deren Abdeckung hat sich teilweise abgesenkt, so dass Bodenlöcher entstanden sind. Auf den meisten dieser Einbauflächen werden sowohl die Vorsorgewerte als auch die Maßnahmen- und Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV ) für den Wirkungspfad Boden – Nutzpflanze auf Grünlandflächen überschritten. Durch den Einbau der Abschubmassen der oben genannten Abtragsflächen werden diese Werte allerdings wieder so verbessert, dass eine Weidewirtschaft auch auf diesen Flächen weiterhin möglich sein wird.
Die abgetragenen Bodenmassen werden auf den genannten Einbauflächen so verteilt, dass fast ausschließlich alle analysierten Parameter (s. Anhang als-„Anlage2-gbm_e_124020_Vergleichstabellen_geplante_Bodenverlagerung“) verbessert werden.
Für den Bodeneinbau sind die in der nachfolgenden Abbildung 2 als E1, E4, E6, E8 und E12 bezeichneten Flächen vorgesehen. Durch die Absenkungen der Flächen mit unterschiedlichen Höhen werden auch die Einbauhöhen angepasst, so dass eine gewisse Bodennivellierung durch den Einbau erreicht werden kann. Wichtig ist, dass der abgeschobene Oberboden und die Rotlage beim Einbau nicht vermischt werden darf. Ebenso soll das natürliche Relief soweit wie möglich nachgebildet werden.
Die Einbauhöhen sind ebenfalls der Abbildung 2 zu entnehmen.
Abbildung 2: Einbauflächen
- Ansaatarbeiten
Mit dem Bodenabtrag, der Herstellung von Trocken- und Halbtrockenrasen sowie der Wiesenaufwertung (auf 42 ha mit Nachsaat, auf den übrigen Flächen mit verbesserter Bewirtschaftung und Pflege) im östlichen Teil des nationalen Naturerbes kann gemäß dem Ausgleichsflächenkonzept der Stadt Garching für das nationale Naturerbe Mallertshofer Holz (DR. H. M. SCHOBER GMBH 2017) bei Anwendung des Leitfadens zur Eingriffsermittlung auf folgenden Flächen eine Anrechenbarkeit von durchschnittlich 100% erzielt werden (s. Abbildung 3).
- Herstellung von Trocken-/ Halbtrockenrasen auf der Abtragsfläche. Die Ansaat erfolgt teils mit Druschgut (auf Rotlage mit hohem Anteil an bindigen Bestandteilen) und teils mit Mähgutübertragung (auf Kies und kiesreicher Rotlage), jeweils kombiniert mit einer speziellen, auf das NSG „Mallertshofer Holz mit Heiden“ abgestimmten Saatgutmischung „Magerrasen“. Bei der Drusch- und Mähgutgewinnung sind die Belange des Artenschutzes – insbesondere das Brutverhalten der Feldlerche – zu berücksichtigen.
- Herstellung von artenreichem Extensivgrünland im östlichen Teil des nationalen Naturerbes. Die Maßnahme erfolgt auf einer Fläche von insgesamt 42 ha auf überwiegend artenarmen Weideflächen im Umfeld des Bodenabtrags sowie südlich des Bodenabtrags. In die bestehenden Wiesenflächen wird durch Nachsaat eine Saatgutmischung „Salbei-Glatthaferwiese“ eingebracht, deren Zusammensetzung auf das NSG „Mallertshofer Holz mit Heiden“ abgestimmt wird.
- Herstellung von mäßig intensiv genutztem artenreichem Grünland mit Gebüschgruppen auf den Bodeneinbauflächen. Die Ansaat erfolgt mit Druschgut oder mit einer Saatgutmischung „Artenreiches Grünland mittlerer Standorte“ aus Diasporenmaterial autochthoner Herkunft. Da es sich in allen Fällen um Standorte mit verändertem Bodenaufbau handelt, ist nicht zu erwarten, dass Wiesen- oder Weideflächen hergestellt werden können, die mit den Weideflächen im Osten des nationalen Naturerbes zu vergleichen sind.
Abbildung 3: Ansaatflächen
- Kosten
Die Herstellung der Maßnahmen, die Fertigstellungspflege und die Entwicklungspflege werden nach den aktuellen Kostenberechnungen des Büro Schober 1.662.038,31 € (brutto) betragen.
Da durch den nun abgestimmten Maßnahmenkatalog die Wallherstellung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1809 entfällt, verringern sich die Kosten gegenüber der vorherigen Kostenberechnung um ca. 300.000 €.
Durch die genannten Maßnahmen wird die Stadt Garching mindestens 90 ha Ausgleichsflächen erstellen können, die sie auf ihr Ökokonto gutschreiben kann.
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt dem Stadtrat zu empfehlen, das Projekt freizugeben und den Auftrag an die Verwaltung zu erteilen, die erforderlichen Genehmigungen bzw. Erlaubnisse für die oben genannten Maßnahmenumsetzungen einzuholen. Nach Erteilung der Genehmigungen wird die Ausschreibung vorbereitet und das Projekt durchgeführt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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14,4 kB
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