ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/222/2021-1

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ zu fassen und das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

 

Der Geltungsbereich umfasst lediglich die Fläche, die für die Straße benötigt wird. Voraussetzung für die Abtretung der Grundstücksfläche war, dass die Geschossfläche (GF) für das verbleibende Grundstück beibehalten wird. Im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 119 Teil E wurde eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 festgesetzt. Dadurch, dass gemäß dem derzeitigen Aufstellungsbeschluss der derzeitige Geltungsbereich nur die Straße umfasst, würde sich die GF für die verbleibende Grundstücksfläche verringern. Ursprünglich lag die GF für die Fl. Nr. 1233/12 bei ca. 12107 m². Durch die Abtretung der Straßenfläche von ca. 580 m² würde eine GF für die restliche Grundstücksfläche von ca. 11.411m² verbleiben. Dies wäre eine Minderung um ca. 700m² GF.

Der Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 194 wird nochmals geändert (siehe Anlage), um die ursprüngliche GF von ca. 12107 m² für die übrigbleibende Fläche der Fl. Nr. 1233/12 festsetzen zu können. Der Geltungsbereich umfasst somit das gesamte Grundstück der Fl. Nr. 1233/12. Im Bebauungsplan soll die Straßenfläche sowie die GF für die Fl. Nr. 1233/12 ausgewiesen werden.

 

 

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II. BESCHLUSS:

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, dem Stadtrat zu empfehlen, den Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 194 zu ändern. Der Geltungsbereich soll die gesamte Fl. Nr. 1233/12 umfassen. Zudem beschließt der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss, dem Stadtrat zu empfehlen, den Bebauungsplan Nr. 194 „Verlängerung Daimlerstraße Richtung Süden“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen und das Verfahren gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.

 

 

 

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Anlagen

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