BESCHLUSSVORLAGE - 3-BS/054/2021
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung sowie der Mittagsbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie (Beitragsersatz 2021)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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28.09.2021
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I. Sachvortrag:
Kindertagesbetreuung
Bereits im Jahr 2020 gewährte der Freistaat Bayern, unter bestimmten Voraussetzungen den Trägern der Kindertageseinrichtungen, den Ersatz der Elternbeiträge (Beitragsersatz). Dies erfolgte im letzten Jahr für die Monate April, Mai und Juni zu 100 % durch den Freistaat.
Für das Jahr 2021 ist mit der Richtlinie zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung, aufgrund der Corona-Pandemie 2021 vom 26.03.2021 bzw. geändert durch Bekanntmachung vom 21.05.2021, eine Entlastung von Familien mit Kindern in der Kindertagesbetreuung beschlossen worden (s. Anlagen).
Der Beitragsersatz kann für die Monate Januar-Mai 2021 gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Kinder an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat die Einrichtung besucht haben, und keine Elternbeiträge durch die Träger/in erhoben werden. Des Weiteren müssen die Träger im Bewilligungszeitraum eine Förderung nach BayKiBiG erhalten.
Der Elternbeitrag umfasst dabei alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes leisten müssen (unerheblich ob dieser als Elternbeitrag oder anderes bezeichnet wird).
Nicht als Elternbeiträge zählen die Aufwendungen für das Mittagessen und sonstige Verpflegungspauschalen, das von den Kindern (an bis zu fünf Tagen) tatsächlich in Anspruch genommen wurde.
Anders als im letzten Jahr übernimmt der Freistaat Bayern zwar wieder eine durchschnittliche Pauschale, diese liegt in 2021 allerdings nur bei 70 %. Die weiteren 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen, kommunalen Mitfinanzierung erfolgen.
Begünstigte sind die Träger der Kindertageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die (Groß-)Tagespflege.
Der staatliche Anteil wird unabhängig von der kommunalen Mitfinanzierung gewährt.
Der staatliche Beitragsersatz beträgt:
- für Krippenkinder 240 €,
- für Kindergartenkinder (zum bereits gewährten Zuschuss zum Elternbeitrag in Höhe von
100 €) weitere 35 €
- für Hortkinder 70 €
- für Kinder in Kindertagespflege 140 €.
Ist-Stand 01.09.2021
Die eingereichten Anträge des staatlichen Beitrages der Kita-Träger, über das vom Freistaat zur Verfügung gestellten computergestützte Programm KiBiG.web, belaufen sich insgesamt auf knapp 109.100,00 € für die Monate Januar bis Mai 2021. Dies entspricht den 70 % des staatlichen Förderanteils.
Im Zuge der Endabrechnung 2021 im Jahr 2022 könnte sich dieser Betrag noch ändern, soweit geringfügige Erhöhungen/Reduzierungen durch Korrekturen der Träger eingehen.
Sollte die Stadt Garching im Rahmen der freiwilligen, kommunalen Mitfinanzierung die weiteren 30 % der Pauschale übernehmen, entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 46.758,00 € gemäß aktueller Kalkulation.
Auch diese Summe könnte sich im Rahmen der Endabrechnung 2021 noch geringfügig verändern.
Durch den staatlichen Zuschuss wird die Rückerstattung bzw. der Ausfall der Elternbeiträge seitens der Träger nicht vollständig abgedeckt. Die Träger der Kindertageseinrichtungen sollten durch die Auswirkungen der Pandemie nicht noch weiter belastet werden. Um auch in Zukunft weiterhin eine qualitativ gute Betreuung zu sichern sowie die wertvolle Arbeit der Träger und des päd. Personals während der Corona-Pandemie zu würdigen, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die weiteren 30 % im Rahmen einer freiwilligen, kommunalen Mitfinanzierung zu übernehmen.
Umsetzung
Eine Förderung sollte auf schriftlichen Antrag der Träger erfolgen. Bei den Trägern, mit denen die Stadt Garching eine Defizitvereinbarung geschlossen hat, könnte dies im Zuge der Betriebskostenabrechnung erfolgen.
Haushaltsmittel sind im Rahmen des Deckungskreises vorhanden.
Mittagsbetreuung
Hier kann der Beitragsersatz geleistet werden, wenn die Kinder an nicht mehr als fünf Tagen pro Monat die Einrichtung besucht haben, und keine Elternbeiträge durch die Träger/in erhoben bzw. diese vollständig rückerstattet werden. Dies hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 18.03.21 bzw. 28.06.21 bekannt gemacht (s. Anlagen).
Die staatliche Förderung liegt je nach Gebührenhöhe auch hier bei 70 %. Der Maximalbetrag seitens des Freistaates beträgt jedoch höchstens 77 € pro Kind. Die restlichen 30 % könnten im Rahmen einer freiwilligen Mitfinanzierung erfolgen.
Eine Anfrage bei der Nachbarschaftshilfe Garching als Trägerin der beiden Mittagsbetreuungen Ost und West in Garching, ergab eine Antragssumme beim Freistaat Bayern in Höhe von knapp
12.624,50 €.
Bei einer kommunalen Mitfinanzierung beläuft sich der kommunale Anteil (laut Antrag) damit max. auf ungefähr 5.410,50 € für beide Mittagsbetreuungen.
Die Verwaltung schlägt vor, auch hier im Zuge der Gleichbehandlung der Träger bzw. der Eltern, die freiwillige, kommunale Mitfinanzierung zu übernehmen.
Die Abwicklung sollte auf Antrag der Trägerin erfolgen.
Haushaltsmittel sind im Rahmen des Deckungskreises vorhanden.
II. BESCHLUSS:
Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt die freiwillige, kommunale Mitfinanzierung der Stadt Garching für die Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege in Höhe von 30 % des Pauschalbetrages. Gemäß Richtlinie für die Monate Januar-Mai 2021 zur Gewährung eines Ersatzes von Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung/Kindertagespflege aufgrund der Corona-Pandemie 2021. Die Abrechnung erfolgt auf Antrag der Trägerin/des Trägers und/oder über die Betriebskostenabrechnung 2021.
Der Haupt-und Finanzausschuss beschließt die freiwillige, kommunale Mitfinanzierung der Stadt Garching für die Mittagsbetreuung in Höhe von max. 30 % des Pauschalbetrages für die Monate Januar-Mai 2021, gemäß den Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus. Die Abrechnung erfolgt auf Antrag der Trägerin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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