BESCHLUSSVORLAGE - 2-BV/235/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 190 "Naturkindergarten"; Würdigung der i. R. d. Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Freigabe für das weitere Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- Bauverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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12.10.2021
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I. Sachvortrag:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 einstimmig beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 190 “Naturkindergarten“ zu fassen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, die Voraussetzungen für die Ausweisung einer Baufläche für den Gemeinbedarf „Naturkindergarten“ und damit zum dauerhaften Betrieb eines Naturkindergartens zu schaffen.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 einstimmig beschlossen, den Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 190 “Naturkindergarten“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB freizugeben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 28.07.2021 mit 03.09.2021.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 24.06.2021 lag in der Zeit vom 28.07.2021 mit 03.09.2021 öffentlich aus.
In dieser Zeit ist eine Reihe von Anregungen eingegangen.
In Würdigung aller vorgebrachten Bedenken und Anregungen nimmt die Stadt Garching wie folgt Stellung:
A) Stellungnahme von Bürgern
Stellungnahmen von Bürgern sind nicht eingegangen.
B) Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
1.Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Schreiben vom 02.09.2021 (Anlage 1)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme.
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Die Stellungnahme, dass das Vorhaben aus landesplanerischer Sicht als raumverträglich zu bewerten ist, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
2. Landratsamt München, Sachgebiet Bauen, Schreiben vom 03.09.2021 (Anlage 2)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu 1. In der Begründung und im Umweltbericht wird ergänzt, dass die befristete Genehmigung des Naturkindergartens verlängert wurde.
Zu 2. Die Aussage zum Grundwasserspiegel in der Begründung wird gemäß der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 19.08.2021 auf 2 m unter GOK geändert.
Zu 3. Die Anregung wird dankend zur Kenntnis genommen. Die Rücksprache mit dem Träger hat ergeben, dass die Aussagen im pädagogischen Konzept, das dem Planentwurf beigefügt war, nicht mehr zutreffend sind. Das Konzept wurde dementsprechend geändert. Für die öffentliche Auslegung wird der Begründung die aktuelle pädagogische Konzeption, Stand 21.09.2020, beigegeben.
Gemäß Aussage der aktuellen Konzeption sind drei staatl. anerkannte Erzieherinnen in Teilzeit und ein Praktikant (FSJ) in Vollzeit tätig. Mit dieser Anzahl von Betreuern kann die in der Betriebserlaubnis enthaltene Zahl von 20 Kindern betreut werden.
Im Normalfall sind alle vier Betreuer und Betreuerinnen gleichzeitig anwesend, so dass ein Stellplatzbedarf von max. 4 Stellplätzen entsteht. Diese Stellplätze werden auf dem Gelände der Kindertagesstätte Regenbogenvilla an der Kreuzeckstraße vorgehalten. Dort wurden insgesamt 18 Stellplätze hergestellt, von denen seitens der Stadt Garching nur 10 Stellplätze für die Regenbogenvilla nachzuweisen waren (siehe Genehmigungsbescheid des Landratsamts vom 16.08.2010). Vier der übrigen acht Stellplätze können daher vom Naturkindergarten in Anspruch genommen werden. Eine entsprechende Beschilderung, dass die Parkplätze für die Regenbogenvilla und den Naturkindergarten reserviert sind, ist bereits vorhanden.
Die Begründung wird entsprechend geändert.
Zu 4. Ein Wenden der Rettungsfahrzeuge ist nicht erforderlich. Sie können über die landwirtschaftlichen Wege nach Norden fahren und über den Hüterweg auf das gemeindliche Straßennetz gelangen. Die Begründung wird um diese Ausführungen ergänzt.
Zu 5. Maßstab und Nordpfeil werden ergänzt.
Zu 6. Der Anregung wird gefolgt. Festsetzung 3.2 wird wie folgt ergänzt: „Für Außentreppen wird eine zusätzliche Grundfläche von max. 10 qm, für Tipis von max. 25 qm und für Nebenanlagen von max. 5 qm festgesetzt.
Zu 7. Die Festsetzung 5.2 wird aus dem Plan herausgenommen. Der Stellplatznachweis ist mit dem Bauantrag zu erbringen. Er erfolgt, wie unter Pkt. 3 beschrieben, auf dem Grundstück der Regenbogenvilla.
Zu 8. Ziffer A 5.3 wird wie folgt ergänzt: Als Nebenanlagen sind nur Biokompostiertoiletten und ein Standplatz für Mülltonnen zulässig.
Zu 9. Das bestehende Nebengebäude wird als Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen und als abzubrechen gekennzeichnet.
3. Landratsamt München, Sachgebiet Immissionsschutz, staatliches Abfallrecht und Altlasten, Schreiben vom 09.08.2021 (Anlage 3)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Der immissionsschutzfachliche Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Umweltbericht wird dementsprechend ergänzt.
4. Landratsamt München, Sachgebiet Naturschutz, Erholungsgebiete, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 12.08.2021 (Anlage 4)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Ausgleichsbilanzierung
Die Ausgleichsbilanzierung wird entsprechend der Anregung geändert, es wird der Faktor von 0,2 angesetzt. Aufgrund der umfangreichen Minimierungsmaßnahmen wird aber die Ausgleichsmaßnahme - Pflanzung von 3 Obstbäumen - beibehalten. Um deutlich zu machen, dass es sich bei der Pflanzung der Obstbäume um eine Ausgleichsmaßnahme handelt, wird Festsetzung 8.2 nun als neue Festsetzung 9.1 unter dem neuen Festsetzungspunkt „9. Naturschutzfachlicher Ausgleich“ geführt. Eine zeichnerische Darstellung im Plan ist nicht erforderlich, die Baumstandortwahl verbleibt beim Kindergartenträger.
Änderung Punkt 5.3 der Hinweise
Hinweis 5.3 wird entsprechend der Anregung des Landratsamts geändert.
5. Amt für Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 11.8.2021 (Anlage 5)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu Bereich Landwirtschaft:
Dass die Fläche im Planungsgebiet im Westen an eine landwirtschaftlich genutzte Fläche angrenzt und davon Immissionen, insbesondere Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen ausgehen, insbesondere auch dann, wenn landwirtschaftliche Arbeiten nach Feierabend sowie an Sonn- und Feiertagen oder während der Nachtzeit vorgenommen werden, zu dulden sind, wird zur Kenntnis genommen.
Zu Bereich Forsten:
Hier bestehen keine Einwände. Dies wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
6. Regierung von Oberbayern – Bergamt Südbayern, Schreiben vom 05.08.2021 (Anlage 6)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplans aus bergrechtlicher Sicht keine Einwendungen bestehen, mit Hinweis, dass sich die Geothermiebohrung in ca. 150 m Entfernung befindet, aber das Vorhaben jedoch dadurch nicht beeinträchtigt wird, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
7. Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 06.08.2021 (Anlage 7)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Da am Rande des Planungsgebietes bereits eine Telekommunikationsinfrastruktur vorhanden ist, die ausschließlich der überregionalen Versorgung dient und Änderungen, Baumaßnahmen oder Planungen zu Baumaßnahmen nicht vorgesehen sind, wird dies zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Der gegebene Hinweis, falls ein Anschluss gewünscht wird, dass dieser kostenpflichtig ist und die Telekom nicht der Universaldienstleistungsverpflichtung unterliegt sowie die Anzeigeverpflichtung wird zur Kenntnis genommen und ebenso als Zustimmung zur Planung gewertet.
Die gewünschte Festsetzung, dass bei der Bauausführung darauf zu achten ist, dass Beschädigungen vermieden werden und der ungehinderte Zugang jederzeit möglich ist, sowie hinsichtlich geplanter Baumplanzungen das genannte Merkblatt und die Sicherstellung, dass durch Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien nicht behindert werden, werden befolgt, an den Vorhabenträger weitergereicht und finden bei der Bauausführung Beachtung. Sie werden nicht im Bebauungsplan gesondert festgesetzt.
8. SWM, Schreiben vom 02.08.2021 (Anlage 8)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplans ohne Einwände Kenntnis genommen wurde, wird als Zustimmung zur Planung gewertet.
Der gegebene Hinweis auf den sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs befindlichen Wasserzählerschacht und dass die Planung davon nicht betroffen ist, wird zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
9. Wasserwirtschaftsamt München, Schreiben vom 19.08.2021 (Anlage 9)
Sachvortrag:
Siehe Stellungnahme
Rechtliche Würdigung und Beschlussvorschlag:
Zu 1 Grundwasser: Nach Kenntnisstand des Wasserwirtschaftsamts liegt der Grundwasserabstand lediglich bei ca. 2m unter GOK, statt zwischen 5 und 8 Metern. Dies wird zur Kenntnis genommen und entsprechend im Bebauungsplan geändert.
Zu 2. Oberflächenwasserbeseitigung: Da die zu beachtenden Regeln zur Niederschlagswasserbeseitigung unter 2 Punkt 5.6.3 der Begründung korrekt aufgezeigt wird, wird dies zur Kenntnis genommen und als Zustimmung zur Planung gewertet.
Die Empfehlung, die wichtigsten Punkte in die Satzung mitaufzunehmen, wird nachgekommen.
Zu 3. Bodenschutz: Die Empfehlung den Hinweis zu ergänzen wird nachgekommen. Der Hinweis wird um folgenden Absatz ergänzt:
„Der Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernichtung oder Vergeudung zu schützen (§ 202 BauGB).“
Geantwortet, aber keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht haben:
- bayernets, Schreiben vom 27.07.2021
- Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 28.07.2021
- Gemeinde Eching, Schreiben vom 26.07.2021
- Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt, Schreiben vom 03.08.2021
- GTT GmbH, Schreiben vom 20.07.2021
- Landesfischereiverband Bayern, Schreiben vom 05.08.2021
- Landeshauptstadt München – Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Schreiben vom 30.07.2021
- Landratsamt Freising – SG 43 Bauamt, Schreiben vom 27.07.2021
- Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Freising-Süd, Schreiben vom 20.07.2021
- Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 02.09.2021
II. BESCHLUSS:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschließt, die im Rahmen der Auslegung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 190 „Naturkindergarten“ entsprechend zu würdigen und den so geänderten und ergänzten Bebauungsplan für die Auslegung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB freizugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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2
|
(wie Dokument)
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2,4 MB
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