BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/760/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.10.2021
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I. Sachvortrag:
Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2021 sind die Steuermehreinnahmen sowie zusätzliche Kosten für Raumluftfilter in den Schulen.
Im Nachtragshaushalt 2021 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:
Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 4.841.000 € auf 75.870.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (4.000.000 €), Anteil an der Grunderwerbsteuer (700.000 €) sowie der Konzessionsabgabe Strom (278.500 €). Die Einkommensteuerbeteiligung (-500.000 €), die Umsatzsteuerbeteiligung (-300.000 €) sowie der Einkommensteuerersatz (-220.000 €) sinken im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz. Weitere Anpassungen erfolgen für die Erstattungen des Betriebes der Teststation (+140.000 €), der Erstattungen von Abfallentsorgungsunternehmen (+140.000 €), der Förderungen in der Kinderbetreuung (156.800 €) und der Umsatzsteuer (+164.400 €).
Für die Corona-Teststation werden um 140.000 € mehr Ausgaben veranschlagt, die wiederum vom Landkreis erstattet werden.
Die Bürgerwoche (57.000 €) sowie für die Garchinger Herbsttage (15.000 €) finden nicht statt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden entsprechend reduziert.
Die staatlichen Zuweisungen für die Kindereinrichtungen sinkt (einschließlich Zulagen und Defizitausgleich) um 257.500 €. Der Ansatz für die Umsatzsteuer wird um 205.400 € als auch für die Beratungs- und Gutachterkosten der U-Bahn um 180.900 € erhöht. Die Gewerbesteuerumlage steigt wegen der höheren Einnahmen um 425.000 €.
Die Ausgaben (ohne Zuführung) steigen um insgesamt 738.700 €. Durch positive Steuerentwicklung können insgesamt 4.045.100 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Ebenso sind durch die neu verhandelten U-Bahnverträge mehr Sonderrücklagen im 2. Bauabschnitt (8.200 €) und 1. Bauabschnitt (49.000 €) dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt um 533.000 € auf 28.212.000 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erhöht sich um 4.045.100 €. Ebenso durch die Zuführung an die Sonderrücklagen laut U-Bahnverträge die Zuführung vom Vermögenshaushalt im 2. Bauabschnitt (8.200 €) und 1. Bauabschnitt (49.000 €). Durch die ungeplante Einnahme des Verkaufes des B-Zuges konnten 372.500 € als auch der im Jahr 2022 geplante Investitionszuweisung für Breitbandausbau 328.500 € zusätzlich im Jahr 2021 eingenommen werden.
Die geplante Rücklagenentnahme sinkt von 7.279.400 € um 4.361.000 € auf 2.918.400 €.
Die Ansätze für die mobilen Raumluftfilter in der Grundschule Ost und Hochbrück sowie dem Hort in der Grundschule Ost werden Mehrkosten von 431.600 € veranschlagt. Die vertragliche Sonderrücklage für die U-Bahn 1. und 2. Bauabschnitt werden entsprechend der Verhandlungen um 57.200 € angepasst.
Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2022.
Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2022 zur Diskussion gestellt werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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