BESCHLUSSVORLAGE - GBIII/760/2021
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushalt 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- BESCHLUSSVORLAGE
- Geschäftsbereich:
- GB III Finanzverwaltung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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21.10.2021
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I. Sachvortrag:
Hauptgrund für den Nachtragshaushalt 2021 sind die Steuermehreinnahmen sowie zusätzliche Kosten für Raumluftfilter in den Schulen.
Im Nachtragshaushalt 2021 gibt es folgende wesentliche Veränderungen:
Das Volumen des Verwaltungshaushalts steigt um 4.841.000 € auf 75.870.000 €. Dies beruht im Wesentlichen auf Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer (4.000.000 €), Anteil an der Grunderwerbsteuer (700.000 €) sowie der Konzessionsabgabe Strom (278.500 €). Die Einkommensteuerbeteiligung (-500.000 €), die Umsatzsteuerbeteiligung (-300.000 €) sowie der Einkommensteuerersatz (-220.000 €) sinken im Vergleich zum ursprünglichen Ansatz. Weitere Anpassungen erfolgen für die Erstattungen des Betriebes der Teststation (+140.000 €), der Erstattungen von Abfallentsorgungsunternehmen (+140.000 €), der Förderungen in der Kinderbetreuung (156.800 €) und der Umsatzsteuer (+164.400 €).
Für die Corona-Teststation werden um 140.000 € mehr Ausgaben veranschlagt, die wiederum vom Landkreis erstattet werden.
Die Bürgerwoche (57.000 €) sowie für die Garchinger Herbsttage (15.000 €) finden nicht statt. Die zur Verfügung gestellten Mittel werden entsprechend reduziert.
Die staatlichen Zuweisungen für die Kindereinrichtungen sinkt (einschließlich Zulagen und Defizitausgleich) um 257.500 €. Der Ansatz für die Umsatzsteuer wird um 205.400 € als auch für die Beratungs- und Gutachterkosten der U-Bahn um 180.900 € erhöht. Die Gewerbesteuerumlage steigt wegen der höheren Einnahmen um 425.000 €.
Die Ausgaben (ohne Zuführung) steigen um insgesamt 738.700 €. Durch positive Steuerentwicklung können insgesamt 4.045.100 € mehr dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Ebenso sind durch die neu verhandelten U-Bahnverträge mehr Sonderrücklagen im 2. Bauabschnitt (8.200 €) und 1. Bauabschnitt (49.000 €) dem Vermögenshaushalt zuzuführen.
Das Volumen des Vermögenshaushalts steigt um 533.000 € auf 28.212.000 €.
Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt erhöht sich um 4.045.100 €. Ebenso durch die Zuführung an die Sonderrücklagen laut U-Bahnverträge die Zuführung vom Vermögenshaushalt im 2. Bauabschnitt (8.200 €) und 1. Bauabschnitt (49.000 €). Durch die ungeplante Einnahme des Verkaufes des B-Zuges konnten 372.500 € als auch der im Jahr 2022 geplante Investitionszuweisung für Breitbandausbau 328.500 € zusätzlich im Jahr 2021 eingenommen werden.
Die geplante Rücklagenentnahme sinkt von 7.279.400 € um 4.361.000 € auf 2.918.400 €.
Die Ansätze für die mobilen Raumluftfilter in der Grundschule Ost und Hochbrück sowie dem Hort in der Grundschule Ost werden Mehrkosten von 431.600 € veranschlagt. Die vertragliche Sonderrücklage für die U-Bahn 1. und 2. Bauabschnitt werden entsprechend der Verhandlungen um 57.200 € angepasst.
Der Finanzplan bleibt unverändert. Die teilweise Neuveranschlagung der reduzierten Ansätze erfolgt im Haushaltsentwurf 2022.
Zusätzliche Investitionen wurden nicht berücksichtigt, sondern sollen erst im Haushaltsentwurf 2022 zur Diskussion gestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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