ALLRIS - Vorlage

BESCHLUSSVORLAGE - 1-OW/122/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

Der für den Zeitraum 1.5.2014 bis 30.04.2018 erstellte Qualifizierte Mietspiegel der Stadt Garching wurde vom Regensburger „EMA-Institut für empirische Marktanalysen“ erstellt, der aktuelle Mietspiegel, gültig vom 1.5.2018 bis 30.04.2022, von der „ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH“ aus Hamburg. In einer beschränkten Ausschreibung haben die beiden Institute im September ein Angebot angegeben, wobei letztlich das EMA-Institut zum Zuge gekommen ist.

Ebenso wie für die beiden letzten Mietspiegel ist geplant, eine statistische Erhebung im Sinne dieses Gesetzes mittels einer schriftlichen Befragung der relevanten Mietparteien durchzuführen. Bei den beiden letzten Mieterbefragungen wurde keine Notwendigkeit gesehen, die Befragung auf eine gesetzlich „wasserdichte“ Grundlage zu stellen, die allen Anforderungen des Bayerischen Statistikgesetzes erfüllt, obwohl Städte und Gemeinden nach dem Bayerischen Statistikgesetz verpflichtet sind, Statistiken durch eine eigene Satzung anzuordnen.

Da für den neuen Mietspiegel, der ab 1.5.2022 in Kraft treten soll, ab November durch das EMA-Institut – unter Federführung der Stadtverwaltung und Begleitung der Mietervertretung (Mieterverein Garching) und Vermietervertretung (Siedler- und Eigenheimerbund) eine schriftliche Befragung nach dem Muster der letzten beiden Mietspiegel durchgeführt werden soll, wird empfohlen, die beigefügte Satzung zu erlassen, damit alle formellen Anforderungen eingehalten werden.

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II. BESCHLUSS:

Der Stadtrat beschließt den Erlass der beiliegenden Satzung zur Durchführung einer repräsentativen Befragung zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Garching b. München vom 02.11.2021.

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Anlagen

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