ALLRIS - Vorlage

MITTEILUNG DER VERWALTUNG - 1-OW/125/2021

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Beratungsfolge

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I. Sachvortrag:

In der Stadtratssitzung am 29.07.2021 hat Frau Stadträtin Daniela Rieth Nachfragen gestellt zu einem Vorfall, der sich Mitte Juli dieses Jahres auf dem Gelände der Technischen Universität in Garching ereignet hat. Sie hat dabei einen Fragenkatalog vorgelegt. Erster Bürgermeister Dr. Gruchmann hat zugesichert, dass der von Frau Stadträtin Rieth vorgelegte Fragenkatalog direkt an die TU zur Beantwortung weitergeleitet wird.

 

Mit E-Mail vom 12.10.2021 hat der Stellvertretende Abteilungsleiter der Zentralabteilung 4 – Immobilien der Standortleitung Freising und Garching der Technischen Universität München, Herr Dipl.-Ing. Florian Loibl, folgendes geantwortet:

 

“Auf die Anfrage aus dem Garchinger Stadtrat dürfen wir leider mit einigen Tagen Verzögerung wie folgt antworten:

 

1. Welche Genehmigungen lagen vor, mit wassergefährdenden Stoffen am Campus arbeiten zu dürfen? 2. Wer hat diese Genehmigung eingeholt / nicht eingeholt?

Die betroffene Anlage unterliegt der turnusmäßigen Prüfpflicht gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Laut Prüfbericht gemäß vorgenannter Verordnung wurden am 15.07.2019 Funktionsprüfungen an Grenzwertgeber und dem eingebauten Leckageanzeigegerät mit dem Ergebnis „mängelfrei“ durchgeführt. Damit wurde dokumentiert, dass die gemäß AwSV geforderten Sicherheitseinrichtungen vorhanden sind.

 

3. Wie ist das jetzige und das zukünftige Meldesystem bei Katastrophen, die die Bevölkerung/Umwelt/Flora/Fauna betreffen?

Die TUM erfüllt die Vorgaben des Bayerischen Katastrophenschutzgesetztes. Zuständig ist das Landratsamt München.

 

4. Wie und wodurch genau wird künftig sichergestellt, dass so ein Vorfall nicht wieder passiert (Grundwasserschutz – wenn nicht einmal Zähler vorhanden sind, die Abwässer aus dem Campus transparent machen)?

Es ist üblich und richtig, die darzustellenden Abwassermengen zur Abrechnung über die Ermittlung der Wasserzuleitungen zu erfassen. Eine Abstimmung zum weiteren Vorgehen und zur künftigen Dokumentation findet hierzu aktuell statt.

 

5. Wird das Meldesystem verändert/optimiert?

Nein, die TUM verfährt gemäß Punkt 3.

 

6. Sind Übungen mit der FFG angedacht zum Katastrophenfall (jeglicher Art) am Campus?

Gemäß Anerkennungsbescheid der Regierung von Oberbayern, ausgestellt für die örtliche Werkfeuerwehr der TUM am Standort Campus Garching, finden bereits regelmäßig Übungen der Werkfeuerwehr mit den öffentlichen Feuerwehren statt.

 

Im Übrigen dürfen wir Sie auf die folgende Landtagsanfrage verweisen, die zum Teil sehr ähnliche Fragestellungen behandelt hat: http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/18_0017664.pdf.

 

Beste Grüße

 

Florian Loibl”

 

Die Garchinger Stadtverwaltung hat am 13.10.2021 die Antwort-Email der TU an alle Stadträte weitergeleitet.

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Anlagen

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